Ein paar Fragen zu UG(haftungsbeschränkt)

Guten Tag,

ich habe vor zwei UG(haftungsbeschränkt) zu gründen. Die Erste wäre dann so eine Art Holding, sie würde also alle Rechte behalten. Und die Zweite wäre ein Unternehmen, dass eine Internetseite betreibt. Die Holding würde also die Domain und das Design der Seiten besitzen und diese an die Tochter, die ledeglich als Betreiber auftritt, gegen eine Gebühr verpachten. Das Ganze dient dazu, dass im Falle einer Insolvenz die Rechte noch da sind und außerdem gestaltet sich der Verkauf des Projekts einfacher. Jetzt habe ich den Kapitalbedarf für die Tochtergesellschaft für ein Jahr ausgerechnet. Kann ich dann das Stammkapital in dieser Höhe plus Gründungskosten angeben oder muss es höher sein und wie ist es dann bei der Holding? Es wird ja eine 100% Tochter der Holding, muss ich dann bei der Mutter dann, das Stammkapital mit Höhe des Jahreskapitalbedarfs für die Holding plus Gründungskosten plus Höhe des Jahreskapitalbedarfs für die Tochter plus Gründungskosten? Jetzt habe ich noch gelesen, dass die Gründung einer UG(haftungsbeschränkt)& Co. KG möglich ist. Wo liegen denn da die Vorteile? Ich habe zwar gelesen, dass es steuerliche Vorteile hätte allerdings kann ich sie noch nciht erkennen. Lohnt es sich überhaupt im Moment darüber Gedanken zu machen, da ich im ersten Jahr eh noch keine bzw. keine großen Gewinne von beiden UG(haftungsbeschränkt) erwarte.

Vielen Danke schonmal. Grüße

Die GmbH & Co KG unterliegt einem anderen Besteuerungssystem als die GmbH. Personengesellschaften sind „transparent“. Ihr Ergebnis wird direkt den Gesellschaftern zugerechnet. Diese können also Verluste aus der KG direkt mit anderen Einkünften verrechnen. Es gibt da allerdings ein paar Beschränkungen.

2 Gesellschaften erscheint als „over-doing“ (2 x kJahresasbchluss, 2 x Steiuererklärungen). Zumal man die Ausschüttungssperre der UG beachten muß, wenn das Mindestkapital noch nicht erreicht ist. Man könnte die Rechte auch persönlich halten und an eine Gesellschaften vermieten. Steuerlich dürfte das zur sogenannten Betriebsaufspaltung führen.