Erster Kunde droht mit Auftrag + Überbrückungsgeld

Mein Arbeitgeber hat mir mangels Aufträge die Kündigung zum 31.03.04 ausgesprochen. Nach eingehender Erforschung des derzeitigen Arbeitsmarktes und meiner Neigungen bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass es in meinem Fall erfolgsversprechender ist, freiberuflich in meinem gelernten Beruf (Qualitätsingenieur) zu arbeiten. Ein genehmigungsreifer Businessplan ist bereits ausgearbeitet. Mit meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich eine Abwicklungsvereinbarung getroffen, die mich zum bei vollem Gehalt bis zum 31.03.04 freistellt. Ich stehe ihm für diese Zeit nur noch tageweise beratend zur Verfügung. Mein ursprünglicher Plan war, mich zum 01.04.04 selbständig zu machen und für das erste halbe Jahr Überbrückungsgeld zu beantragen. Einigen Freunden und ehemaligen Arbeitskollegen habe ich von meinem Vorhaben erzählt, mit dem Ergebnis, dass ein großer und strategischer Kunde mit Auftrag droht. Allerdings benötigt er meine Leistungen nicht erst zum 01.04.04, sondern schon Mitte Januar. Dieser Auftrag würde mich ca. für ein halbes Jahr zu 70% auslasten. Allerdings kann ich nicht auf das Überbrückungsgeld verzichten, da ich es dringend für Investitionen und wahrscheinlich nach diesem Auftrag benötige. Wie kann ich nun den Auftrag annehmen, ohne den Anspruch auf Überbrückungsgeld zu verlieren und ohne zu mauscheln? Denkbar wären folgende Modelle:
1.) Rechnungsstellung erst ab April (mauschelmauschel… geht es auch ohne).
2.) Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, mich zum Jahresende auszubezahlen: Kann dann zum 01.01.04 schon Überbrückungsgeld beantragt werden oder kriege ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt, wie es beim Arbeitslosengeld der Fall wäre?
3.) Von Januar bis Juli im Nebengewerbe arbeiten: Ist aber wohl nur für 15 Stunden in der Woche erlaubt.
Kann oder sollte ich meinem Vermittler am Arbeitsaufwand offen diesen Fall schildern?
Ich freue mich auf jede hilfreiche Auskunft !!!

Mein ursprünglicher Plan war, mich zum 01.04.04
selbständig zu machen und für das erste halbe Jahr
Überbrückungsgeld zu beantragen.

ok

Einigen Freunden und
ehemaligen Arbeitskollegen habe ich von meinem Vorhaben
erzählt, mit dem Ergebnis, dass ein großer und strategischer
Kunde mit Auftrag droht. Allerdings benötigt er meine
Leistungen nicht erst zum 01.04.04, sondern schon Mitte
Januar. Dieser Auftrag würde mich ca. für ein halbes Jahr zu
70% auslasten. Allerdings kann ich nicht auf das
Überbrückungsgeld verzichten, da ich es dringend für
Investitionen und wahrscheinlich nach diesem Auftrag benötige.

das überbrückungsgeld dient nicht für investitionen, sondern zur absicherung des lebensumterhaltes. wenn du investieren willst, dann stehen dir eine menge gründerkredite zur verfügung.

du schreibst, dass ein businessplan vorliegt. wie und wann hast du den denn erstellt?
ich kann mir kaum vorstellen, dass du das so „nebenbei“ gemacht hast, für das andere monate brauchen.

wenn du einen ordentlichen finanzplan hast, dann wirst du doch wohl kaum die investionen mit dem ü-geld tätigen wollen.

verstehe mich nicht falsch, aber wenn du einen großen auftrag bekommen kannst, und wenn die einnahmen aus dieser tätigkeit höher sind als das zu erwartene ü-geld, dann brauchst du kein ü-geld.

auch wenn man es nicht glauben oder hören mag:

mann/frau kann auch selbstständig werden, OHNE ich-ag-gelder oder ü-geld.

fazit: auftrag nicht annehmen und ü-geld beantragen oder der umgekehrte fall.

viel erfolg, markus

das überbrückungsgeld dient nicht für investitionen, sondern
zur absicherung des lebensumterhaltes. wenn du investieren
willst, dann stehen dir eine menge gründerkredite zur
verfügung.

Richtig, natürlich benötige ich auch Geld für meinen Lebensunterhalt, insbesondere weil meine Frau beim gleichen Arbeitgeber war und jetzt ebenfalls arbeitslos ist. Dann möchte ich es so formulieren, dass ich meine Ersparnisse für Investitionen benötige, und das Überbrückungsgeld für meinen Lebensunterhalt.

du schreibst, dass ein businessplan vorliegt. wie und wann
hast du den denn erstellt?
ich kann mir kaum vorstellen, dass du das so „nebenbei“
gemacht hast, für das andere monate brauchen.

Ich habe die Arbeitslosigkeit schon seit längeren vorausgesehen und schon im April diesen Jahres mit der Konzeptentwicklung begonnen.

wenn du einen ordentlichen finanzplan hast, dann wirst du doch
wohl kaum die investionen mit dem ü-geld tätigen wollen.
verstehe mich nicht falsch, aber wenn du einen großen auftrag
bekommen kannst, und wenn die einnahmen aus dieser tätigkeit
höher sind als das zu erwartene ü-geld, dann brauchst du kein
ü-geld.

Der Auftrag ist nicht groß genug um meine Kosten für Lebensunterhalt zu decken und gleichzeitig die Investitionen aus meinen Ersparnissen zu finanzieren.

auch wenn man es nicht glauben oder hören mag:

mann/frau kann auch selbstständig werden, OHNE ich-ag-gelder
oder ü-geld.

fazit: auftrag nicht annehmen und ü-geld beantragen oder der
umgekehrte fall.

Klingt für mich riskanter als den Schritt in die Arbeitslosigkeit zu wagen… Was passiert, wenn ich nach diesem Auftrag keinen mehr bekomme? Kann ich mich dann immer noch arbeitslos melden?

viel erfolg, markus

Danke, Jojo

Klingt für mich riskanter als den Schritt in die

Arbeitslosigkeit zu wagen… Was passiert, wenn ich nach
diesem Auftrag keinen mehr bekomme? Kann ich mich dann immer
noch arbeitslos melden?

nun nicht die flinte in korn werfen, ehe überhaupt begonnen worden ist.

nach erhalt des überbrückungsgeldes bleibt der anspruch auf arbeitslosengeld 4 jahre lang bestehen,

gruss, markus

Hallo,

wenn Du wirklich einen „wasserdichten“ Business-Plan erstellt bzw. vorliegen hast, dürfte die Erstellung der von Dir genannten Szenarien kein wirkliches Problem sein, sondern mind. EINE Variante muss zwingend darin anthalten sein.

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen empfehle ich die Teilnahme an einem Existenzgründer-Seminar (Näheres z. B. bei der IHK).

Hallo Jojo,

Denkbar wären folgende Modelle:
1.) Rechnungsstellung erst ab April (mauschelmauschel… geht
es auch ohne).

wird etwas knapp, v.a. wenn Kosten bis dahin anfallen (km-Geld etc.)

2.) Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, mich zum
Jahresende auszubezahlen: Kann dann zum 01.01.04 schon
Überbrückungsgeld beantragt werden oder kriege ich dann eine
Sperre vom Arbeitsamt, wie es beim Arbeitslosengeld der Fall
wäre?

2b) zum 01.02.
geringer Mauschel- und Unsicherheitsfaktor: die 2 Wochen unter Nebenerwerbe buchen
2c) zum 01.03.
nur bei kooperativen Alt-AG mgl.: 6 Wo unter Nebenerwerb buchen

3.) Von Januar bis Juli im Nebengewerbe arbeiten: Ist aber
wohl nur für 15 Stunden in der Woche erlaubt.
Kann oder sollte ich meinem Vermittler am Arbeitsaufwand offen
diesen Fall schildern?

eher nein, da die tendenziell Streichgeil sind

Tip zum Schluss:
Nehm den Auftrag auf jeden Fall!
Damit hast Du schon mal ein Bein in der Tür dieses AGs und über dessen Umfeld auch in der Branche. Wenn Du dann noch deine aktuelle branche (Lieferanten, Konkurrenten deines Betriebes) abklapperst, stehen deine Chancen nicht schlecht.

Tschuess Marco

Hi,
komplizierter geht es wohl nicht?
Du weisst jetzt, dass Du zum 1.04. arbeitslos wirst.
Laut Gesetz musst Du das sofort dem AA mitteilen. Umndgleichzeitig stellst Du einen Antrag auf Ueberbrueckungsgeld mit dem Geschaeftsplanaus der Schublade, begutachtet auf wirtschaftliche Tragfaehigkeit.
Wenn das erledigt ist, gehst Du ja davon aus, dass Du ab 1.04. in die Selbststaendigkeit ueberwechselst.
Bis dahin wirst Du wohl nicht Daeumchen drehen und in Vorbereitung auf Deine Selbststaendigkeit Akquise betreiben. Und zufaellig bekommst Du einen Auftrag, mit dem Du schon die Selbststaendigkeit testen kannst.
Du musst ueberhaupt nicht mauscheln, sondern nur die Gesetze kennen.
Nicht bei jedem ueberfluessigen Kram fragen, ob Du darfst.
Du darfst eine ganze Menge, nur nicht das Finanzamt und die Sozialversicherungstraeger betruegen.
Jedoch am Geldverdienen hindert Dich keiner, nur das ist naemlich die Aufgabe eines Unternehmers.
Gruss, Petersen

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Hi,
komplizierter geht es wohl nicht?
Du weisst jetzt, dass Du zum 1.04. arbeitslos wirst.
Laut Gesetz musst Du das sofort dem AA mitteilen.

Schon Ende September geschehen!!

Umndgleichzeitig stellst Du einen Antrag auf
Ueberbrueckungsgeld mit dem Geschaeftsplanaus der Schublade,
begutachtet auf wirtschaftliche Tragfaehigkeit.

Kriege ich kurzfristig hin. Kann ich denn so früh (ca. 3,5 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit) schon einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen?

Wenn das erledigt ist, gehst Du ja davon aus, dass Du ab 1.04.
in die Selbststaendigkeit ueberwechselst.
Bis dahin wirst Du wohl nicht Daeumchen drehen und in
Vorbereitung auf Deine Selbststaendigkeit Akquise betreiben.
Und zufaellig bekommst Du einen Auftrag, mit dem Du schon die
Selbststaendigkeit testen kannst.
Du musst ueberhaupt nicht mauscheln, sondern nur die Gesetze
kennen.

Klingt gut!

Nicht bei jedem ueberfluessigen Kram fragen, ob Du darfst.
Du darfst eine ganze Menge, nur nicht das Finanzamt und die
Sozialversicherungstraeger betruegen.

Ich habe weder das eine noch das andere vor.

Jedoch am Geldverdienen hindert Dich keiner, nur das ist
naemlich die Aufgabe eines Unternehmers.

Richtig!!

Gruss, Petersen

Gruß und Dank!!
Jürgen

Hallo Juergen,

Kriege ich kurzfristig hin. Kann ich denn so früh (ca. 3,5
Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit) schon einen Antrag auf
Überbrückungsgeld stellen?

Steht irgendwo was Gegenteiliges?
Zielgerichtet recherchieren ist das halbe Unternehmerleben :wink:.
Wenn Du mal bisschen in den Profilen der hier Antwortenden schnueffeln wuerdest, wuerdest Du durchaus nuetzliche Webadressen finden, z. B. die hier von Markus Huebner:
http://www.gruender-ratgeber.de/ueberbrueckungsgeld-…
Und da steht:
„… Der Bezieher muss nicht - im Gegensatz zur ICH-AG- erst die Arbeitslosigkeit „angetreten“ haben, sondern kann direkt aus dem Beschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit wechseln. (Der Gang zum Arbeitsamt bleibt ihm aber nicht erspart, denn die bevorstehende Arbeitslosigkeit muss bei Kennntnis des Eintrittsts persönlich dem AA übermittelt und der Antrag muss auch dort gestellt werden)…“

Ja, und wie meinst Du, funktioniert der nahtlose Uebergang vom Job in die Selbststaendig der Praxis, wenn auch noch Antragsbearbeitungszeiten anfallen? - Durch fruehestmoegliche Antragstellung!
Gruss, Petersen

Danke für Deine hilfreichen Beiträge, Ina! ( und alle Anderen natürlich auch!)
Du wirst es kaum glauben, aber es geht tatsächlich noch komplizierter! Der potentielle (und strategische) erste Auftraggeber verlangt vor Auftragsvergabe an mich eine Bescheinigung, dass ich von den Kriterien der „Scheinselbständigkeit“ 2 Jahr befreit bin, und das ausgerechnet vom Arbeitsamt! Ich bin jetzt unsicher, was ich tun soll. Ist es am Besten gleich am Montag zu meinem Vermittler gehen und einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen? (Ich habe im Internet auf der Homepage von www.ueberbrueckungsgeld.de nachgelesen, dass das Datum der Antragstellung maßgeblich ist). Alternativ könnte ich auch freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einbezahlen um nicht aufzufallen. Macht das Sinn? Oder ich gehe doch zu meinem derzeitigen Arbeitgeber, um zu erreichen, dass ich zum 31.12. diesen Jahres ausbezahlt werde, und damit am 01.01.04 Überbrückungsgeld erhalten könnte? Geht das überhaupt, denn meine Kündigungsfrist endet zum 31. März??
Gruß und Dank an alle!

Hallo Juergen,
es ist gar nicht mal so einfach, die kurve vom Angestellten zum Unternehmer zu finden.
Das, was Du hier beschreibst, ist auch ein im BP zu bearbeitendes Szenarium.
Deine hier vorgebrachten Loesungsideen sind grottenschlecht und verbauen Dir alles.
Um hier aber Loesungsvorschlaege zu erarbeiten, muesste ich ans Eingemachte ran. Ist eine typische Gruendungsberatung mit allem substanziellen Drumherum und laesst sich nicht mehr im Forum so nebenbei bequatschen.
Du hast jetzt in eine enge Grauzone zwischen Gruendungs- und Rechtsberatung gesteuert. Und rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Zur weiteren Gruendungsberatung muesste man mehr von Dir, Deinem Auftrag und Deinem BP wissen.
Du hast ideale Gruendungsbedingungen, stolperst aber immer wieder ueber Deinen eigenen Schatten und der typischen Denkweise eines weisungsgebundenen Angestellten.
Der Schritt vom Angestellten zum Unternehmer ist aber ein Quantensprung im Gehirn, den du so ganz nebenbei noch schaffen musst.
Gruss, Petersen

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