Existenzgründung aber Privatschulden!

Hallo! Wir haben eine Existenzgründung vor. Im Garten & Landschaftsbau. Ist es richtig das Privatschulden nichts mit dem Gewerbeeinkommen zu tun haben? Ist unser „Konto für das Gewerbe pfändungssicher“? Wer kann uns da weiter helfen?

Gruß Belu

Hi !

Hallo! Wir haben eine Existenzgründung vor. Im Garten &
Landschaftsbau. Ist es richtig das Privatschulden nichts mit
dem Gewerbeeinkommen zu tun haben? Ist unser „Konto für das
Gewerbe pfändungssicher“? Wer kann uns da weiter helfen?

Na ja, das kommt darauf an. Auf jeden Fall ist die Sache nicht so ganz einfach. So weit ich weiss ist es nämlich so, dass wenn Ihr mit Eurem Geewerbe Gewinne erwirtschaftet, diese wohl direkt an Eure Altgläubiger gehen. Als Selbstständiger ist es so, dass Deine Forderungen die Du dann gegen Deine Kunden aus dem Gewerbe hast, voll gepfändet werden können und somit Deinen Gläubigern zustehen. Das ist also nicht so, wie wenn Du nur Angestellter bist.

Stell Dir nur mal vor, da pfänden Deine Altgläubiger dann Deine Forderungen aus Deinem Geschäft und Du kannst die neuen „Schulden“ aus Deinem Geschäft nicht mehr bedienen ?? Heisst also, Du machst nur noch mehr Schulden.

Daher wird in solchen Fällen oftmals dazu geraten, erst mit den Altgläubigern zu reden bevor man sich selbstständig macht. Außerdem ist das Aufssuchen entsprechend kompetenter Beratung, Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung in so einem Fall sicher nie verkehrt.

Viele Grüße
TraderS

PS: Die Gründung einer GmbH wird wohl auch an den Altschulden scheitern, da hier ja eine höhere EInlage erforderlich ist.

Sofern du keine Firma gründest, wo keine private Haftung mehr gegeben ist, also Firmen mit Stammkapital…GmbH, AG beispielsweise.

Als „normal“ Selbständiger oder auch vielleicht mit jemandem zusammen in GbR können deine Altgläubiger selbstverständlich ins das dann erwirtschafte (Bank-) Vermögen pfänden. Tu ich selbst tagtäglich gegen etliche GaLa-Bauer :wink:

Oder du bekommst halt vorher ein Insolvenzverfahren durch.

Gruß, yvi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ja eigentlich handelt es sich bei uns um eine unterstützte Selbstständigkeit von der ARGE. Wir bekommen Einstiegsgeld zzgl. ALG2 und müssen somit sämtliche Ein/Ausgaben monatlich vorlegen zur Verrechnung.
Deshalb meine Frage, denn ich weiß das es bei den IchAGs so war, das Privatgläubiger nicht auf das neu angelegte „Geschäftskonto“ zugreifen dürfen. Somit meine Frage…gibt es das denn noch?

LG Bochmann

Hallo!

Deshalb meine Frage, denn ich weiß das es bei den IchAGs so
war, das Privatgläubiger nicht auf das neu angelegte
„Geschäftskonto“ zugreifen dürfen. Somit meine Frage…gibt
es das denn noch?

„Ich-AG“ ist nur die populäre Bezeichnung eines Fördermodells, keine
besondere Rechtsform. Es sind Einzelunternehmen. Wenn jemand gegen den Einzelunternehmer vollstreckbare Forderungen hat, egal ob sie privat oder geschäftlich begründet sind, ist das Geschäftskonto vor Vollstreckungen nicht sicher.

Es ist dringend zu empfehlen, Altverbindlichkeiten zu regeln, bevor man irgendwelche neue Aktivitäten beginnt. Es muß nicht alles bezahlt sein, aber in geregelten Bahnen laufen, so daß keine Vollstreckungen den hoffnungsvollen Beginn ins Straucheln geraten lassen.

Gruß
Wolfgang