Fahrkosten als Gewerbetreibender

Wie verhält es sich eigentlich wenn ich als Kleinunternehmer mein Auto im Privatvermögen belasse und 0,30 Cent pro dienstlich gefahrenen Kilometer veranschlage und ich aber auch noch Nichtselbstständig Beschäftigter bin?Rechne ich bei der Einkommenssteuererklärung bei den gewerblich gefahrenen Kilometern einfach die Nichtselbstständig gefahrenen hinzu?

Servus,

so wie bei der Veranlagung zur ESt die Einkünfte für jede Einkunftsart separat berechnet werden, werden sie auch für jede Einkunftsart separat erklärt.

Schöne Grüße

MM

aha,danke für die Info.Und bei der prozentualen Ermittlung der dienstlich und privat gefahrenen Kilometern,zählen dann die aus nichtselbstständiger Arbeit nicht hinzu oder?

Servus,

wenn es um die Frage geht, ob der PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet werden muss oder kann, spielt es keine Rolle, in welchem Umfang er für Fahrten im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit genutzt wird.

Schöne Grüße

MM

ok,und wann muss!!der PKW zum Beispiel dann dem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

Servus,

bei mehr als 50 bis 100 % betrieblicher Nutzung gilt er als notwendiges Betriebsvermögen ohne Wahlrecht der Zuordnung. Die Fahrten für nichtselbständige Tätigkeit dienen nicht dem Betrieb, sind also keine betriebliche Nutzung.

Schöne Grüße

MM

sehr gute Antworten:smile:)
Zuletzt fürs erste wäre dann noch interessant zu wissen,wenn man den PKW ins Betriebsvermögen legt und ein Fahrtenbuch führt und somit die privat gefahrenen Kilometer versteuert,wie man das als KU eigentlich mit der EÜR,und zu wieviel prozent wird dann vom Finanzamt der Privatnutzung versteuert?

also ich meine gibt es in der EÜR(ich nutze in dem Fall Easy Cash and Tax)dann ein Konto oder wie legt man den PKW ins Betriebsvermögen?Und der Listenpreis(falls man die 1 % Regelung in Anspruch nehmen würde)bezieht sich denke ich ja dann auf den damaligen Neupreis und nicht auf den aktuellen Listenpreis oder?Ich weiß,ich will nicht nerven,nur solche Fragen interessieren mich,weil ich gerne alle meine KFZ-Kosten absetzen würde und mir dann ausrechnen will,welche Regelung dann am besten für mich wäre.
Sage schon mal Vielen Dank!

Servus,

in der Überschussrechnung zeigt sich ein PKW im Betriebsvermögen als Abschreibung. Die Zuordnung zum Betriebsvermögen wird durch Buchen ins Anlagevermögen (als Anschaffung oder Einlage) dokumentiert.

Wie man unter Easycash die Entwicklung des Anlagevermögens darstellt, weiß ich nicht - ich hab bisher bloß mit Datev, Simba, Sage, iXHaus, ReLion und SAP gebucht und begegne den „Schmalspuranwendungen“ eher mit Misstrauen, weil sie oft nicht mehr können, als man auch mit Excel hinkriegen würde.

Wenn ein PKW im Betriebsvermögen ist, gibt es keine Einlage mit einer Kilometerpauschale, sondern es wird umgekehrt die Nutzungsentnahme für Privatfahrten berücksichtigt (pauschal mit „1-Prozent-Regel“ oder - oft billiger, aber aufwändiger - per Fahrtenbuch).

Schöne Grüße

MM

Servus, wie Aprilfisch schon geschrieben hat, „2 versch. Berufe“ sind auch „2 verschiedene Steuererklärungen“ oder zumindest unterschiedliche Anlagen.
Wenn Du von deinen Stadtwerken z.B. 1 Rechnung in einem Betrag für Stom und Wasser bekommen würdest, dann wolltest Du das doch auch aufgeteilt haben…genau so will es das Finanzamt auch! :smile:
Gruß Bacco

Persönliche Steuerprobleme dürfen in diesem Forum nicht besprochen werden, nur
allgemein formulierte Fragen!