Hallo bingo0123,
Deine Eheverhältnisse sind weder zum Lästern noch zum Lachen geeignet, es drängt sich eher die Frage auf, warum so eine Ehe aufrecht erhalten wird, aber ich bin mir sicher Du hast gewichtige Gründe.
Trotzdem möchte ich mir noch eine Bemerkung erlauben: Du scheinst wenig Einblicke in die Geschäfte Deines Mannes zu haben, bitte prüfe, welche Art der Ehe Du rechtlich eingegangen bist, als ihr geheiratet habt. Falls ihr keine gesonderten Regelungen getroffen habt, gibt es den gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft, d.h. im Falle einer Trennung wird berechnet, was jeder in die Ehe mitgebracht hat und was während der Ehe von beiden zusammen erwirtschaftet worden ist (=Zugewinn). Von diesem Zugewinn steht jedem Ehegatten die Hälfte zu. Im Fall, dass Dein Mann tatsächlich sein Geld auf dem Firmenkonto hortet und Dir nichts abgibt, ist er einfach nur geizig, ok, damit musst Du umgehen. Falls er allerdings kein Geld hortet, sondern Schulden machen würde, musst Du Acht geben, dass Du nicht mit hinein gezogen wirst. Ich kenne ja eure sonstige Vermögenssituation nicht, aber ich kenne viele Ehefrauen, deren Mann nichts über seine Geschäfte preis gegeben hat und plötzlich war auch das eigene Häuschen weg, die Lebensversicherungen verpfändet und die Autos wurden zwangsversteigert. Das ist dann gar nicht mehr schön, weil es an die eigene Existenz geht.
Nun aber zu Deiner eigentlichen Frage:
Es ist überhaupt kein Problem, wenn Du Dein eigenes Nebengewerbe ausüben möchtest. Du musst nur darauf achten, dass Deine Umsätze nicht über EUR 17.500 im Jahr steigen und Du darfst keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen, sonst müsstest Du Sie auch ans Finanzamt abführen. Ansonsten steht es Dir frei, genauso wie es Deinem Mann frei steht, ein Nebengewerbe auszuüben.
Du musst für die Einkommensteuererklärung genau wie Dein Mann auch eine Einnahme-Ueberschuss-Rechnung aufstellen und eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der Du nur Deine Umsätze aufführst (fürs FA zur Prüfung ob die Kleinunternehmerregelung ok geht). Die Ausführung der Umsätze ohne Umsatzsteuer muss man beim FA beantragen, aber das geht formlos, und die Zustimmung dürfte auch problemlos kommen.
Falls Du noch Fragen hast, melde Dich noch mal. Ich muss allerdings den Hinweis geben, dass ich keine Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten leisten darf, da würde ich mich strafbar machen.
Aber Fragen allgemeinerer Art werde ich jederzeit beantworten, wenn ich kann.
LG Barbara