Frage zum eigenen Nebengewerbe

Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das mir hier jemand helfen kann.

Kurz zu meiner Person und Situation:
Ich bin verheiratet und arbeite halbtags natürlich angemeldet (3 Std. tägl.) und habe einen Nebenjob auf 400€ in dem ich 95€ im Monat verdiene.
Mein Mann hat eine Ganztagsstelle und ein Nebengewerbe.
Dieses ist Umsatzsteuerpflichtig.

Nun meine Frage:
Und zwar würde ich auch gerne ein eigenes Nebengewerbe ausüben, aber mit der Kleinunternehmerregelung. Ist das möglich? Hat das irgendwelche steuerlichen Nachteile für mich oder meinen Mann?? (den 400€ Job würde ich dann aufgeben)

Ihr fragt sicher warum wir nicht alles über ein Gewerbe laufen lassen, aber das ist nicht so leicht bei uns, mein Mann hortet seine Einnahmen auf seinem Firmenkonto und würde meine auch dort horten…
Ich bekomme kein Haushaltsgeld oder sonstiges und brauche somit mein verdientes Geld für meinen/ unseren Lebensunterhalt. Ich weiß, das ist nicht normal aber es ist eben so.

kann mir vielleicht jemand helfen? auch ohne über meine Eheverhältnisse zu lästern oder lachen.

Lieben Dank schon mal!

Servus,
ich lästere nicht.Ob es Nachteile hat kann ich nicht beantworten.Dazu ist erst einmal ihr Status wichtig.Sind Sie zusammmen veranlagt?Anmelden können Sie natürlich die Kleingewerberegelung bei Ihrem Amt und das ist unabhängig von Ihrem 400,- Eurojob.Ein steuerlicher Vorteil wäre z.B., wenn Ihr Mann Sie geringfügig einstellt.
Bedenken Sie vor Ihrem Schritt die Versicherungslage.Damit meine ich z.B. Ihre Krankenversicherung.Bei einer möglichen Anstellung bei Ihrem Mann sind Sie automatisch GKV versichert und müßten sich nicht privat Krankenversichern.Das gilt aber nur bei zusätzlichem Kleingewerbe bis zu einem bestimmten Umsatz im Jahr.
Versuchen Sie Ihm die gemeinsamen Vorteile schmackhaft zu machen.
Viel Glück als Selbstständige wünscht Ihnen Hydropath!

Hallo, erst mal lieben Dank für Ihre Antwort.
Krankenversichert wäre ich ja weiterhin über meine Halbtagsstelle die ich noch zum 400€job habe.
Ja, ich denke schon das wir zusammen veranlagt sind.
Eigendlich möchte ich nicht das er mich einstellt, weil ich ja dann doch wieder nix von dem Geld habe was ich verdiene, verstehen sie? Alles was er an Einkommen hat, bleibt bei ihm, egal ob ein Teil mir ist oder nicht…

Hallo,
es ist nach den deutschen Steuergesetzen möglich, dass jeder Ehegatte sein „eigenes“ Nebengewerbe ausüben kann. Bei der Eröffnung des Nebengwerbes können Sie im steuerlichen Fragebogen zur Eröffnung die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG für sich in Anspruch nehmen, wenn Sie die Umsatzgrenzen einhalten.
Das hat zur Folge, dass eben jeder Ehegatte eine Anlage EÜR oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung einreichen muss mit der Jahressteuererklärung einreichen muss.
Nachteile sehe ich nicht.
Gruß

Das Kleingewerbe hat halt den Voretil dass die Umsatzsteuer entfällt wenn Du unter einem bestimmten Gewinn bleibst, das ist schon mal ein Vorteil gegenüber dem Gewerbe Deines Mannes.

Weshalb hortet er denn sein Geld auf einem Konto?
Anlegen bringt mehr…

Hallo,

was meinen Sie denn mitr steuerlichen Problemen?
Sie werden doch eh zusammen veranlagt…Die Kleinunternehmerregelung ist auch kein Problem, aber unbedingt auf die Umsatzgrenze achten!!
Einmal überschritten und die Umsätze im Folgejahr unterliegen der Umsatzsteuer…wer macht denn dann Ihre Steuererklärungen…Es kann auch passieren daß man sich selber krankenversichern muss…also unbedingt weitere Infos einholen, und den Göttewrgatten nicht vor vollendete Tatsachen stellen. sonst wird es nicht nur teuer :smile:

Gruß

Selbstverständlich ist das möglich.Anmeldung als Gewerbe weis jetzt aber nicht was das kostet und los gehts.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob das deine Frage ist ich versuchs mal.

  1. Natürlich kannst du deinen 400 Euro Job aufgeben und ein Gewerbe (als Kleingewerbetreibende) anmelden. Keinunternehmer ist der, der laut $19 UStG in diesem Jahr nicht mehr als 50.000 und im letzen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet. Kleinunternehmer hilft dir jedoch nur Umsatzsteuerlich weiter (mußt halt die 19% nicht berechnen und nicht abführen, darfst sie aber auch nicht als Vorsteuer geltend machen). Nach dem HGB bist du aber eine ganz normale Gewerbetreibende, egal ob Kleingewerbe oder normales Gewerbe.

Hat sich die Frage damit beantwortet oder worauf zielt die Frage ab?

mfg

Hallo „Bingo“,

nein, steuerlich spricht m.E. nichts gegen ein weiteres Gewerbe; sogar mehrere Gewerbe für eine Person sind unproblematisch - aber jedes Gewerbe macht natürlich alles mehr Aufwand…

Tja, dann viel Erfolg bei Steuer und Ehe!

Roger

Hi!

Du kannst jederzeit ein eigenes Nebengewerbe (auch Kleinunternehmer) anmelden. Dafür mußt Du noch nicht einmal Deinen Minijob sausen lassen.
Für die Steuererklärung mußt Du dann lediglich eine Gewinnermittlung eingereicht werden. Bei einem Gewinn entfällt natürlich dann auf diesen (evtl.) eine Steuer; bei einem Verlust lassen sich sogar Steuern sparen (Aber Achtung: Gewinnerzielungsabsicht; sonst Liebhaberei)!

Hoffe, ich konnte helfen.

Hallo bingo0123,

es liegt mir fern, über Ihre Eheverhältnisse zu urteilen.
Natürlich können Sie ein Gewerbe anmelden. Wenn Ihr jährlicher Umsatz unter 17.500 Euro liegt, können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen.
Lediglich der Gewinn muss in der Einkommensteuererklärung versteuert werden.

Ich gehe davon aus, dass Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben? Also keine Gütertrennung, kein Ehevertrag, richtig? Dann haftet Ihr Mann trotzdem. Aber daran kann er nichts ändern.

Um Ihre Frage zu beantworten: Das ist möglich. Nachteile hat es für Sie oder Ihren Mann keine, außer besagter Haftungsfrage.
Ganz im Gegenteil: Theoretisch könnte jeder sein eigenes Gewerbe betreiben und die 17.500-Euro-Regel anwenden, also zusammen bis 35.000 Euro umsatzsteuerfrei.
Da Sie den Gewinn ohnehin gemeinschaftlich in der Einkommensteuererklärung versteuern müssen, ergeben sich auch hier keine Nachteile.
Auch bei der Gewerbesteuer bekommt jeder den vollen Freibetrag, da dieser jedem Unternehmer zusteht.

Hallo bingo0123,

Deine Eheverhältnisse sind weder zum Lästern noch zum Lachen geeignet, es drängt sich eher die Frage auf, warum so eine Ehe aufrecht erhalten wird, aber ich bin mir sicher Du hast gewichtige Gründe.
Trotzdem möchte ich mir noch eine Bemerkung erlauben: Du scheinst wenig Einblicke in die Geschäfte Deines Mannes zu haben, bitte prüfe, welche Art der Ehe Du rechtlich eingegangen bist, als ihr geheiratet habt. Falls ihr keine gesonderten Regelungen getroffen habt, gibt es den gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft, d.h. im Falle einer Trennung wird berechnet, was jeder in die Ehe mitgebracht hat und was während der Ehe von beiden zusammen erwirtschaftet worden ist (=Zugewinn). Von diesem Zugewinn steht jedem Ehegatten die Hälfte zu. Im Fall, dass Dein Mann tatsächlich sein Geld auf dem Firmenkonto hortet und Dir nichts abgibt, ist er einfach nur geizig, ok, damit musst Du umgehen. Falls er allerdings kein Geld hortet, sondern Schulden machen würde, musst Du Acht geben, dass Du nicht mit hinein gezogen wirst. Ich kenne ja eure sonstige Vermögenssituation nicht, aber ich kenne viele Ehefrauen, deren Mann nichts über seine Geschäfte preis gegeben hat und plötzlich war auch das eigene Häuschen weg, die Lebensversicherungen verpfändet und die Autos wurden zwangsversteigert. Das ist dann gar nicht mehr schön, weil es an die eigene Existenz geht.
Nun aber zu Deiner eigentlichen Frage:
Es ist überhaupt kein Problem, wenn Du Dein eigenes Nebengewerbe ausüben möchtest. Du musst nur darauf achten, dass Deine Umsätze nicht über EUR 17.500 im Jahr steigen und Du darfst keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen, sonst müsstest Du Sie auch ans Finanzamt abführen. Ansonsten steht es Dir frei, genauso wie es Deinem Mann frei steht, ein Nebengewerbe auszuüben.
Du musst für die Einkommensteuererklärung genau wie Dein Mann auch eine Einnahme-Ueberschuss-Rechnung aufstellen und eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der Du nur Deine Umsätze aufführst (fürs FA zur Prüfung ob die Kleinunternehmerregelung ok geht). Die Ausführung der Umsätze ohne Umsatzsteuer muss man beim FA beantragen, aber das geht formlos, und die Zustimmung dürfte auch problemlos kommen.
Falls Du noch Fragen hast, melde Dich noch mal. Ich muss allerdings den Hinweis geben, dass ich keine Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten leisten darf, da würde ich mich strafbar machen.
Aber Fragen allgemeinerer Art werde ich jederzeit beantworten, wenn ich kann.
LG Barbara

Ich bin verheiratet und arbeite halbtags natürlich angemeldet
(3 Std. tägl.) und habe einen Nebenjob auf 400€ in dem ich 95€
im Monat verdiene.

Mein Mann hat eine Ganztagsstelle und ein Nebengewerbe.

Dieses ist Umsatzsteuerpflichtig.

Hallo,

zunächst mal alle Achtung, dass ihr so viele verschiedene Jobs ausübt und damit euren Lebensunterhalt bestreitet. Zur Frage mit dem Nebengewerbe: Grundsätzlich kann jeder Ehepartner ein eigenes Nebengewerbe gründen. Ihr solltet nur nicht unbedingt zur direkten Konkurrenz werden, um die Ehe nicht zu gefährden. Bezüglich der Kleinunternehmerregelung stellen sich eigentlich keine Probleme ein, solange der Umsatz im ersten Jahr die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze gilt für den Umsatz, nicht für den Gewinn.

Nun meine Frage:

Und zwar würde ich auch gerne ein eigenes Nebengewerbe
ausüben, aber mit der Kleinunternehmerregelung. Ist das
möglich? Hat das irgendwelche steuerlichen Nachteile für mich
oder meinen Mann?? (den 400€ Job würde ich dann aufgeben)

Steuerlich kommt es darauf an, ob ihr zusammen veranlagt werdet. Ist das der Fall, müssten die Einnahmen zusammen addiert und auch gemeinsam versteuert werden. Seid ihr einzeln veranlagt, muss jeder seine eigene Steuererklärung abgeben. Bezüglich der Umsatzsteuererklärung, sowie der Gewerbesteuererklärung, die beim Nebengewerbe aber erst einmal eine untergeordnete Rolle spielen, müssten diese Meldungen jeweils für das Unternehmen abgegeben werden. In diesem E-Book: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/e-book-die-10-… sind auch noch zahlreiche andere Fragen rund ums Nebengewerbe erläutert. Der Blick hinein lohnt sich also. Dennoch sollte im Einzelfall immer ein Steuerberater zu Rate gezogen werden, um alle Eventualitäten zu erläutern.

Hallo bingo0123,

leider kann ich Dir da nicht helfen.
Viel Erfolg!

Viele Grüße Peggy

Richtig ist, daß man dem Mann ausgeliefert ist, wenn man dagegen nichts unternimmt. Eine Auskunft des Familienge-
richts beim zuständigen Amtsgericht würde weiterhelfen, evtl. auch die eines Anwalts, weil es ganz so aussieht, wie wenn Sie „demnächst“ von Ihrem Mann „berechnend“ übervorteilt werden. Z. B. könnte er sich Barbeträge „außer
der Reihe“ beiseite schaffen. Innerhalb einer Ehe sollte man fair zueinander sein…