Gehalt für den Geschäftsführer seiner GmbH&Co.KG

Ich beabsichtige eine GmbH&Co.KG ohne weitere Gesellschafter zu gründen.Ich bin dann Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und gleichzeitig Kommanditist.
Ich habe die Info, dass ich gemäß §122 HGB keine Entnahme tätigen darf. Erst, wenn sich herausstellt, dass das Unternehmen Gewinne gemacht hat, bin ich zur Entnahme berechtigt. Im Gründungsjahr sind aber keine Gewinne geplant und selbst bei sehr positiver Entwicklung kann nicht jeder ein Jahr warten und sich mit Ersparnissen durchschlagen.Ich könnte das, aber es muss doch eine Möglichkeit geben, legal eine Entnahme zum Bestreiten des Lebensunterhaltes zu entnehmen. Das Gesetz sieht auch vor, dass ein Geschäftsführer angemessen zu entlohnen ist. Ich will aber keine Lösung über ein Gehalt der Verwaltungs GmbH.
Kann man durch Gesellschafter Vertrag/Satzung den §122 HGB aushelbeln oder bezieht er sich gar nicht auf eine Art Gehalt in Form einer Entnahme (monatlich) für die Geschäftsführung. Wie werden nicht angestellte Geschäftsführer in ihrem eigenen Unternehmen (GmbH&Co KG) regelmäßig entlohnt. Wenn es hier keinen Weg gäbe, könnte ein nicht ausreichnd vermögender Existenzgründer ja nicht die Rechtsform der GmbH&Co KG
wählen.
Kennt sich damit jemand aus.
Mit freundlichen Grüßen

Udo

Hallo,

schau doch einfach mal ins Gesetz, statt Dich auf Hörensagen zu verlassen. Im 122steht nämlich ziemlich genau das Gegenteil von dem, was Du hier schreibst.

Gruß, Bernd

Gehalt für den Geschäftsführer seiner GmbH&Co.
Hallo Bernd, danke für die prompte Antwort. Leider habe ich noch nicht verstanden wo die Lösung liegt.
Im §122HGB steht, dass jeder Gesellschafter das Recht hat 4% von seinem Kapital zu entnehmen. Bei 200000,–€ wären das 8000,-€ - o.K. in welchem Zeitraum. Einmalig pro Jahr? - damit wäre mein Problem nicht gelöst. Monatlich? - o.K. damit lässt sich etwas anfangen. Steht aber im Gesetz nicht.
Stattdessen sagt §169, dass §122 auf Kommanditisten nicht angewendet wird. Auf Komplementäre ja? Konplementär ist die GmbH, die keine Anteile besitzt.
Wäre ich als Geschäftsführer nur angestellter, würde die GmbH ein Gehalt zahlen und sich von der KG erstatten lassen. Ich möchte aber nur dann Geld aus dem Unternehmen ziehen, wenn ich es brauche aber dann jederzeit. Wie das in der Praxis gemacht wird ist mir noch nicht klar.
Gruss
Udo