Ich beabsichtige eine GmbH&Co.KG ohne weitere Gesellschafter zu gründen.Ich bin dann Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und gleichzeitig Kommanditist.
Ich habe die Info, dass ich gemäß §122 HGB keine Entnahme tätigen darf. Erst, wenn sich herausstellt, dass das Unternehmen Gewinne gemacht hat, bin ich zur Entnahme berechtigt. Im Gründungsjahr sind aber keine Gewinne geplant und selbst bei sehr positiver Entwicklung kann nicht jeder ein Jahr warten und sich mit Ersparnissen durchschlagen.Ich könnte das, aber es muss doch eine Möglichkeit geben, legal eine Entnahme zum Bestreiten des Lebensunterhaltes zu entnehmen. Das Gesetz sieht auch vor, dass ein Geschäftsführer angemessen zu entlohnen ist. Ich will aber keine Lösung über ein Gehalt der Verwaltungs GmbH.
Kann man durch Gesellschafter Vertrag/Satzung den §122 HGB aushelbeln oder bezieht er sich gar nicht auf eine Art Gehalt in Form einer Entnahme (monatlich) für die Geschäftsführung. Wie werden nicht angestellte Geschäftsführer in ihrem eigenen Unternehmen (GmbH&Co KG) regelmäßig entlohnt. Wenn es hier keinen Weg gäbe, könnte ein nicht ausreichnd vermögender Existenzgründer ja nicht die Rechtsform der GmbH&Co KG
wählen.
Kennt sich damit jemand aus.
Mit freundlichen Grüßen
Udo