Gibt es Flatrate-Angebote für Buchhaltung & Lohn?

Wer kennt einen Dienstleister für die Buchhaltung und Lohnabrechnung, möglichst zum Festpreis? Weiß jemand ob es dafür Flatrate-Angebote gibt?

Gibt es Suchmaschinen?
Hi,

Wer kennt einen Dienstleister für die Buchhaltung und
Lohnabrechnung, möglichst zum Festpreis?

Ist dein google kaputt?

http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=buchhaltung+…

Ulrich

Servus,

da täte ich doch in den örtlichen Gelben Seiten nach „Steuerberater“ suchen.

Es gibt nicht sehr viele Aufträge in laufender FiBu & Lohn/Gehalt, die nicht nach einer vereinbarten Pauschale entlohnt werden.

Schöne Grüße

MM

Selbständige Buchführungshelfer
Servus,

daß Du mit dem Link haufenweise Dienstleister empfiehlst, die die Leistungen, nach denen gefragt war, weder erbringen können noch dürfen, ist Dir aber schon bewusst, hoffe ich?

Schöne Grüße

MM

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Danke!
Hi Martin,

daß Du mit dem Link haufenweise Dienstleister empfiehlst, die
die Leistungen, nach denen gefragt war, weder erbringen können
noch dürfen, ist Dir aber schon bewusst, hoffe ich?

Leider ist mir das nicht bewußt geworden. Daher Danke für deine Korrektur.

Ulrich

hallo mm,
kannst du deine antwort mal erläutern? welche dienstleister können und dürfen die laufende buchhaltung und lohnabrechnung für existenzgründer nicht anbieten?

Servus,

welche dienstleister können und dürfen die laufende buchhaltung und lohnabrechnung für existenzgründer nicht anbieten?

Alle, die nicht Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fachanwälte für Steuerrecht sind.

Deswegen, weil

  • die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle nach vorgegebenem Kontenrahmen nur ein kleiner Teil von dem ist, was ein Existenzgründer braucht, wenn er die laufende FiBu bzw. Aufzeichnungen extern erledigen lässt. Das fängt schon damit an, daß er ja gar keinen individuellen Kontenrahmen für sein Unternehmen vorgeben kann; geht weiter damit, daß ihm ein Buchführungshelfer nicht sagen darf, was er bei Eingangsrechnungen beachten muß, wenn er den Vorsteuerabzug haben will, und wie er seine eigenen Ausgangsrechnungen aufbauen soll; auch nicht, warum es für ihn als Überschussrechner ziemlich riskant sein kann, wenn er das Konto für seine Bargeldbewegungen „Kasse“ nennt usw. usw.

  • die laufende Lohnabrechnung, die ein Buchführungshelfer erledigen darf, voraussetzt, daß der Existenzgründer in allem, was Lohn & Gehalt betrifft, so fit ist, daß er dem Buchführungshelfer alle Vorgaben im Detail machen kann. Schon der Vergleich der totalen Kosten bei verschiedenen Alternativen beim Einstellen von Mitarbeitern (klassisch: Student vs. Rentner vs. mehrere geringfügig Beschäftigten vs. ein Arbeitnehmer ohne besondere Merkmale) oder die Anleitung, wie genau man einen Arbeitnehmer einstellt, der keine Staatsbürgeschaft aus der EU hat, überschreitet das, was ein Buchführungshelfer tun darf, bei weitem.

Kurz: Alle Dienstleistungen, die im Bereich Buchhaltung und Lohn/Gehalt von Unternehmern angeboten werden, die nicht StB, WP, RA sind, kann man - nicht bloß als Existenzgründer, aber insbesondere dann - knicken.

Vorsicht! Die sehr weit gehenden Einschränkungen, denen Buchführungshelfer unterliegen, führen dazu, daß sich viele in dieser Grauzone Tätigen dafür entscheiden, dann eben ganz unter der Hand zu arbeiten. Das fällt einem nicht erfahrenen Unternehmer leicht erst dann auf, wenn der graue Mitarbeiter mitsamt allen Unterlagen von der Bildfläche verschwindet, und er dann seine liebe Not damit hat, die drängelnden Behörden, Krankenkassen etc. davon zu überzeugen, daß er das irgendwie schon in Ordnung bringen wird, wenn sie bloß noch drei Wochen die Füße ruhig halten.

Ach, nochwas: Ich habe vor vielen Jahren bei einem StB gearbeitet, der u.a. auch FiBu-Bestände von einer selbständigen Buchführungshelferin zu Überschussrechnungen und Jahresabschlüssen verwurstet hat. Was die gute Frau geliefert hat, war in etwa zwei Dritteln der Fälle so brutal, daß wir den ganzen Schweppel selber neu gebucht haben - auch damit das Honorar für den Mandanten weniger teuer wird. Das Ende der Zusammenarbeit war der Tag, wo sie eine GmbH aus der Baubranche vorgelegt hat, für die sie auch noch versucht hatte, die Löhne abzurechnen.

Das mag ein Einzelfall sein, aber mir deucht, solche Einzelfälle kämen hie und da vor.

Schöne Grüße

MM

Servus,

daß Du mit dem Link haufenweise Dienstleister empfiehlst, die

die Leistungen, nach denen gefragt war, weder erbringen können
noch dürfen, ist Dir aber schon bewusst, hoffe ich?

Schöne Grüße

MM

hallo martin,

ich war jetzt bei einem steuerberater und habe mich informiert, weil mich deine kommentare ziemlich verunsichert haben.

als erstes hat sich der steuerberater deine kommentare durchgelesen und festgestellt, dass das was du geschrieben hast überwiegend unsinn ist. insbesondere dein kommentar, dass nur steuerberater, wirtschaftsprüfer oder fachanwälte für steuerrecht die laufende buchhaltung und laufende lohnabrechnung für existenzgründer anbieten dürfen ist völliger unsinn.

korrekt ist, dass die laufende Buchhaltung und die laufende Lohnabrechnung auch dienstleister anbieten dürfen, die keine steuerberater, wirtschaftsprüfer oder fachanwälte für steuerrecht sind.

korrekt ist, dass die vorgenannten tätigkeiten auch durch andere personen angeboten werden dürfen, die dafür zugelassen sind. dies - so die aussage des steuerberaters - steht ausdrücklich im steuerberatungsgesetz und zwar im paragrafen 6.

korrekt ist, dass diese dienstleister lediglich die einrichtung der buchhaltung und die einrichtung der lohnabrechnung, die steuererklärungen sowie den entsprechenden jahresabschluss nebst jahressteuererklärungen nicht übernehmen dürfen.

korrekt ist, dass die steuerberater ihre leistungen zwar auch in form einer pauschale abrechnen dürfen, aber diese pauschale ist an die honorarordnung der steuerberater gebunden und wie man weiß, ist ein steuerberater leider nicht selten sehr teuer, insbesondere für existenzgründer.

fazit: für existenzgründer empfiehlt sich eine zweiteilung der buchhaltung und lohnabrechnung, eine sogenannte auftragsteilung zwischen steuerbüro und buchhaltungsbüro, um die kosten klein zu halten. der steuerberater erbringt die steuerberatung und die dienstleistungen, die ein buchhaltungs- und lohnbüro nach dem gesetz nicht erbringen darf.

das verfahren läuft so: der steuerberater richtet die buchhaltung und lohnabrechnung ein, das buchhaltungsbüro erstellt die laufende buchhaltung und laufende lohnabrechnung und gibt diese dann an das steuerbüro zur weiteren bearbeitung weiter. dieses verfahren ist rechtlich korrekt, es erfolgt eine kompetente beratung durch einen steuerberater und die zeit- und kostenintensive bearbeitung der laufenden buchhaltung und lohnabrechnung entfällt, da diese auf ein buchhaltungsbüro ausgelagert sind.

zur guter letzt: sicherlich ist dein rat gut gemeint gewesen, aber gruselgeschichten über buchführungsbüros sind ebenso häufig zu hören wie gruselgeschichten über andere berufe: steuerberater, unternehmensberater, rechtsanwälte, ärzte.

zusammen mit meinem neuen steuerberater habe ich einen dienstleister gefunden, der die erstellung der buchhaltung im rahmen einer monatlichen buchhaltungs-flatrate übernimmt.

zur guter letzt: sicherlich ist dein rat gut gemeint gewesen,
aber gruselgeschichten über buchführungsbüros sind ebenso
häufig zu hören …

die buchführungsklitschen liefern zu ca. 50% einen derartigen unrat ab, dass am ende die kiste ingesamt teurer wird, als wenn man gleich zum steuerberater geht.

gründe hierfür sind recht naheliegend: mutti ferkelt zuhause die buchführungen runter, weil zwischen essen kochen und windeln wechslen nicht viel zeit bleibt… an regelmäßige fortbildung ist überhaupt nicht zudenken, weil bei einundzwanzigfuffzig die stunde keine 3 seminare im jahr für mehrere hundert euro gebucht werden können, usw…

und jetzt nochmal ein tipp:

wenn MM hier was schreibt, dann würde ich mir das dringend zu herzen nehmen, denn seine fehlerquote im fachlichen liegt bei gefühlten 0,5%. von seinem unbegrenzten fundus an berufserfahrung will ich gar nicht weiter schreiben…

aber jeder soll seine eigenen erfahrungen machen und dann auch seine zeche zahlen…

gruß inder

zur guter letzt:

gründe hierfür sind recht naheliegend: mutti ferkelt zuhause
die buchführungen runter, weil zwischen essen kochen und
windeln wechslen nicht viel zeit bleibt… an regelmäßige
fortbildung ist überhaupt nicht zudenken, weil bei
einundzwanzigfuffzig die stunde keine 3 seminare im jahr für
mehrere hundert euro gebucht werden können, usw…

und jetzt nochmal ein tipp:

wenn MM hier was schreibt, dann würde ich mir das dringend zu
herzen nehmen, denn seine fehlerquote im fachlichen liegt bei
gefühlten 0,5%. von seinem unbegrenzten fundus an
berufserfahrung will ich gar nicht weiter schreiben…

aber jeder soll seine eigenen erfahrungen machen und dann
auch seine zeche zahlen…

gruß inder

hallo inder,
dein kommentar ist echt frauenfeindlich, da es sicherlich genügend frauen gibt, die als selbstständige buchhalterinnen einen guten job machen. sofern dein kommentar dennoch veröffentlicht wird, offenbart dies nur das niveau, das in diesem forum akzeptiert wird.

…und noch was: gefühlte xy Prozent korrekte kommentare von mm geben doch deine sehr subjektive meinung wieder. hier sollte es aber um objektive hinweise ohne subjektive wertungen gehen. bei wichtigen entscheidungen in der existenzgründungsphase sollte man sich nicht auf gefühlte korrektheit und subjektives empfinden verlassen.

dadurch drängt sich das gefühl auf, dass bewusst ein ganzer berufsstand aus subjektiven gründen in einem schlechten licht gezeigt werden soll. das entspricht aber nicht der realität, denn wie gesagt, in jedem berufsstand gibts leider schwarze schafe, aber auch viele gute fachleute - man muss diese nur finden, z. b. mit hilfe eines guten steuerberaters, der existenzgründer vor falschen ratschlägen schützt und verhindert, dass man aufgrund gefühlter fachlich korrekter tipps eine zu hohe zeche zahlt.

Hiho,

allaguud - dann objektiv, brauchst nicht zu weinen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__6.html

Wenn die gewünschte und benötigte Leistung sich mit dem deckt, was da steht, solls mir recht sein. Mir persönlich wäre das bei einer Existenzgründung bei weitem zu wenig.

Oder, auf Rhoihessisch: No, wenns schee machd -

In diesem Sinne

MM

Servus,

korrekt ist, dass die laufende Buchhaltung und die laufende
Lohnabrechnung auch dienstleister anbieten dürfen, die keine
steuerberater, wirtschaftsprüfer oder fachanwälte für
steuerrecht sind.

das, was der Herr StB hier gemeint hat, ist Belege klopfen. Ich kenne § 6 StBerG, und ich weiß, was er bedeutet. Da steckt richtig Musik drin, wenn man ihn nicht von außen als Zaungast liest.

Mit Belegklopfen ist noch kein Kontenrahmen eingerichtet, keine Eingangsrechnung betreffend Vorsteuerabzug geprüft, keine unterjährige Abgrenzung, Rückstellung, AfA gebucht, keine USt-Voranmeldung erstellt.

Keine Ausgangsrechnung USt-rechtlich geprüft, kein Reporting für die finanzierende Bank und keine Liquiditätsplanung für den Unternehmer gemacht.

Das, was aus einer solchen Belegklopferei „automatisch“ („dess machd alles dä Kombjudä!“) als sog. BWA „rausleefd“, darf man getrost als Reserveklopapier auf den Abtritt hängen.

korrekt ist, dass diese dienstleister lediglich die
einrichtung der buchhaltung und die einrichtung der
lohnabrechnung, die steuererklärungen sowie den entsprechenden
jahresabschluss nebst jahressteuererklärungen nicht übernehmen
dürfen.

Weißt Du eigentlich, wovon Du da redest? Welcher Existenzgründer soll in der Lage sein, FiBu und Lohnabrechnung einzurichten? Und welcher StB soll in der Lage sein, zu einem Zeitpunkt, wo überhaupt mal grade ein Businessplan existiert, die „Einrichtung“ ordentlich zu besorgen?

der steuerberater erbringt die
steuerberatung und die dienstleistungen, die ein buchhaltungs-
und lohnbüro nach dem gesetz nicht erbringen darf.

Jo, geschäftstüchtig ist er schon, der Mann. Das ist für den Mandanten in etwa die teuerste denkbare Variante. Für die vielen Kleinigkeiten, die auf diese Weise auf ihn zukommen, braucht sich der StB nicht mit der üblicherweise vereinbarten Pauschale (Flättreit ist übrigens nichts anderes als eine Pauschale, und FiBu & Lohn werden so gut wie immer pauschal abgerechnet, da mag der gute Mann reden was er mag) zu begnügen, sondern kann lecker Zeitgebühr berechnen.

Zum Thema Lohn und Gehalt sag ich jetzt mal weiter nichts - Du wirst früh genug mitkriegen, was „laufende Lohnabrechnung“ bedeutet, und was sie jedenfalls nicht enthält. Ich hoffe, Du denkst an diese Zeilen nicht erst wieder, wenn der freundliche Herr vom Zoll vor der Tür steht.

Viel Vergnügen beim Gründen wünscht

MM

allaguud - dann objektiv, brauchst nicht zu weinen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__6.html

@MM

ganz ehrlich:

nachplappern kann jeder!

erst erzählst du bullshit,
dann erklärt man dir was richtig ist und zeigt dir wo es im gesetz steht
und jetzt tust du so, als hättest du es von anfang an gewusst?!?

ist das bei euch in hessen nicht auch etwas peinlich?

Jo, geschäftstüchtig ist er schon, der Mann. Das ist für den
Mandanten in etwa die teuerste denkbare Variante.

MM

@MM

bei dir sind sinnentleerte phrasen und falsche beratung an der tagesordnung.

ich habe mich jetzt mit einem weiteren steuerberater und einem rechtsanwalt über deine antworten unterhalten.
diese haben übereinstimmend festgestellt, dass deine antworten mal wieder komplett falsch sind.

MM müsste also eigentlich „Mistake-Master“ heißen.

weißt du diesmal eigentlich, wo die richtige antwort im gesetz steht?

ich bin demnächst auf einem ihk-seminar und werde dort deine behauptungen im diskussionsforum von gestandenen unternehmensberatern erneut prüfen lassen. mal sehen, ob sich deren meinung mit der der von mir befragten steuerberatern und rechtsanwälten deckt. das ergebnis werde ich dann hier posten.

Guggug…!

Bevor Du weiterschwallst, bitte Lesen und Verstehen:

_Deswegen, weil

  • die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle nach vorgegebenem Kontenrahmen nur ein kleiner Teil von dem ist, was ein Existenzgründer braucht, wenn er die laufende FiBu bzw. Aufzeichnungen extern erledigen lässt._

Das fängt schon damit an, daß er ja gar keinen individuellen Kontenrahmen für sein Unternehmen vorgeben kann; geht weiter damit, daß ihm ein Buchführungshelfer nicht sagen darf, was er bei Eingangsrechnungen beachten muß, wenn er den Vorsteuerabzug haben will, und wie er seine eigenen Ausgangsrechnungen aufbauen soll; auch nicht, warum es für ihn als Überschussrechner ziemlich riskant sein kann, wenn er das Konto für seine Bargeldbewegungen „Kasse“ nennt usw. usw.

- die laufende Lohnabrechnung, die ein Buchführungshelfer erledigen darf, voraussetzt, daß der Existenzgründer in allem, was Lohn & Gehalt betrifft, so fit ist, daß er dem Buchführungshelfer alle Vorgaben im Detail machen kann. Schon der Vergleich der totalen Kosten bei verschiedenen Alternativen beim Einstellen von Mitarbeitern (klassisch: Student vs. Rentner vs. mehrere geringfügig Beschäftigten vs. ein Arbeitnehmer ohne besondere Merkmale) oder die Anleitung, wie genau man einen Arbeitnehmer einstellt, der keine Staatsbürgeschaft aus der EU hat, überschreitet das, was ein Buchführungshelfer tun darf, bei weitem.

Kurz: Alle Dienstleistungen, die im Bereich Buchhaltung und Lohn/Gehalt von Unternehmern angeboten werden, die nicht StB, WP, RA sind, kann man - nicht bloß als Existenzgründer, aber insbesondere dann - knicken.

Und jetzt erklärst Du mir bitte Punkt für Punkt, was daran falsch ist und warum.

Wenn Du dabei so lieb wärest und Dich ein bissel weniger ordinär äußertest, würde das wohl nicht nur mir Freude bereiten.

Schöne Grüße

MM

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Guggug,

weißt du diesmal eigentlich, wo die richtige antwort im
gesetz steht?

klaro. Aber das sag ich Dir natürlich nicht. Bloß soviel: Welche Gebühren ein Steuerberater für welche Tätigkeit nehmen darf, ist gesetzlich geregelt. Mußt halt nachschauen.

Im übrigen: Probiers mal mit Valium.

MM

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klaro. Aber das sag ich Dir natürlich nicht. Bloß soviel:
Welche Gebühren ein Steuerberater für welche Tätigkeit nehmen
darf, ist gesetzlich geregelt. Mußt halt nachschauen.

MM

@MM

es wird immer peinlicher für dich. lass es einfach sein.

wenn man keine ahnung hat, einfach mal die klappe halten.

Und jetzt erklärst Du mir bitte Punkt für Punkt, was daran
falsch ist und warum.

MM

@MM

mach es wie ich, geh zu einem guten stb und lass es dir erklären.

ich würd mir mal den tipp mit dem valium zu herzen nehmen…

Hiho,

bevor wir diesen unerfreulichen Thread zu Ende bringen, noch paar Hinweise:

Daß Du keine Argumente anführst, leuchtet ein - es geht grundsätzlich um den Unterschied zwischen der Erfassung laufender Geschäftsvorfälle und der Erledigung der monatlichen FiBu einschließlich allem, was dafür notwendig ist und dazu gehört; betreffend Lohn und Gehalt um den Unterschied zwischen dem Fahren der laufenden Abrechnungen und der Erledigung der monatlich anfallenden Lohn- und Gehaltsangelegenheiten einschließlich allem, was dazu gehört. Diese beiden Unterschiede wolltest oder konntest Du nicht erkennen; sie sind in § 6 StBerG auch nicht weiter erläutert - für das Gesetz reicht die dortige Formulierung völlig aus.

Als Anfängerin kannst Du die Unterschiede nicht kennen. Es gibt viele Unternehmer, die diese Unterschiede über Jahrzehnte nicht kennen, schlicht weil sie den Kram dem Steuerbüro überlassen und sich weiter keine Gedanken drüber machen, was passieren könnte, wenn sie die extern erledigten Leistungen zwischen StB und Buchführungshelfer aufsplittern würden.

Rechne nicht damit, daß die genannten Unterschiede beim Existenzgründerseminar der IHK behandelt werden - es wäre Unsinn, Leute mit derartigen Dingen zu belasten, die ihre Zeit und Energie sinnvollerweise für ganz Anderes einsetzen.

Niemand erwartet von Dir, daß Du Dich in einem Metier auskennst, das nicht Deines ist. Es ist überhaupt nichts Peinliches, wenn man sich auf sein Kerngeschäft konzentriert und einzelne Leistungen extern erledigen lässt. Es ist Dir auch unbenommen, wenn Du Dich mit der monatlichen Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle zufrieden gibst und für Dein eigenes Vorhaben auf die Leistungen verzichtest, die in der monatlichen FiBu inbegriffen sind, wenn man sie von einer Steuerkanzlei erledigen lässt. Auf die sehr kurze Sicht gerechnet ist das ja auch billiger - freilich nicht unbedingt rentabel: es gibt z.B. Fälle genug, in denen der Preisunterschied schon allein dadurch ausgeglichen ist, daß ein Kleinunternehmer nicht rechtzeitig zur Regelbesteuerung optiert, oder noch viel einfacher, allein schon durch verschenkten Vorsteuerabzug wegen formal fehlerhafter Eingangsrechnungen.

Ich hatte schon bei vielen Mandanten im Lauf der letzten zwanzig Jahre FiBu und Steuern den Eindruck, daß ihnen die Rückfragen, Vorschläge, Hinweise, die ich mit der monatlichen FiBu zurückgab, meilenweit am Allerwertesten vorbeigingen: Ob man von der Leistung einer Steuerkanzlei profitiert oder nicht, hängt sehr davon ab, ob man davon profitieren will oder nicht.

Jo, und wenn nicht, dann nicht. Denk aber dran, daß es Deine persönliche unternehmerische Entscheidung ist, wenn Du - insbesondere gleich jetzt in der Gründungsphase - unterjährig nur die laufenden Geschäftsvorfälle erfassen lässt, und daß man eine solche Einschränkung der laufenden Aufzeichnungen nicht als allgemein gültigen Standard empfehlen kann.

In diesem Sinne

MM

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