Gründung Hundenothilfe Rechtslage Spenden

Liebe Mitglieder und hoffentlich unsere Experten :wink:)
Wir sind zwei engagierte Frauen, die kurzerhand eine FB-Gruppe mit jetzt über 50 Mitgliedern ins Leben gerufen haben, um eine Hundenothilfe zu gründen. Da wir „gebrannte“ Kinder in Bezug auf Vereine dabei haben, müssen wir eine Rechtsform finden, die es ermöglicht, trotzdem Spendengelder zu sammeln und zu verwalten. Die Rechtslage, die Verwaltung, wer haftet - das sind alles Fragen, die uns momentan sehr beschäftigen. Wir hatten auch gedacht, eine Interessengemeinschaft könnte da in Frage kommen . . .
Vielleicht gibt es hier erfahrene Leute, die uns im Vorfeld aufklären könnten. Danach wäre dann sicherlich auch ein Besuch beim Rechtsanwalt unerlässlich.
Für Antworten sind wir sehr dankbar - es soll ja schließlich auch bald losgehen.

Hallo Monika,

in der Tat kann ich Euch hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Euer Gebilde des Zusammenschlusses wird ja in irgendeiner Form ein Verein sein. Anzustreben ist dann sicherlich ein gemeinnütziger e.V.

ein Vorstand ist zu berufen/zu wählen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsgelder, spenden etc. werden von Euch verwaltet (Schatzmeister=stv. Vereinsvorsitzender).
Eine Satzung ist unbedingt mit einem RA der sich mit Vereinen auskennt, zu erarbeiten. Hier ist dann auch geregelt, wer wie und in welcher Höhe den verein vertritt/Geld ausgegebn kann etc.
Am besten ist eine Mustersatzung eines ähnlichen Vereins. Am meisten lernten wir durch die Gespräche mit einem uns ähnlichen Verein (den wir im Internet fanden), auch die betreffenden Unterlagen passten wir an unsere Bedürfnisse an.
Die Dokumente müssen zum Notar um sie ins vereinsregister eintragen zu lassen.
Mit dem Finazamt sollte man ein offenes Gespräch suchen, um sich über die notwendigen Formalitäten zu informieren. Bis zu bestimmten Höhen an Spenden bzw. Einnahmen ist -so glaube ich- nichts zu tun, Gewinne sind nur bis zu einer bestimmten geringen Grenze steuerfrei.
Da wir kein gemeinnütziger Verein sind, ist für uns das Thema Spenden nicht aktuell.
Ein wichtiger Aspekt ist die sogenannte Aufwandsentschädigung für eure Vorstandsmitglieder oder Mitglieder, welche bestimmte Aufgaben erfüllen (falls es sowas gibt bei Euch). Hier sind die gestzl. Grenzbeträge genau vorgegeben.
eventuell konnte ich Dir ein paar Anregungen und Hinweise geben.

Viel Glück
Gruß
Peter

Danke Peter, das war eine superschnelle Rückmeldung.
Ja, ich weiß, rechtsverbindlich kann das natürlich nicht sein, aber ich finde es schon toll, wenn man mit jemandem darüber reden kann. Und ich tue das jetzt mal mit Dir!
Was habt Ihr für einen Verein? Ich würde Dir gerne die Links zu unseren Ideen hier reinschreiben - darf das? Darüber könnten wir dann auch direkt kontakten, wenn Du das magst und kannst und willst!
Wir haben das ganze „Ding“ innerhalb von 5 Tagen jetzt so weit, daß es eine Homepage gibt, eine geschlossene Facebook-Gruppe mit z.Zt. 56 Mitgliedern und einer Facebook-Seite, über die wir die Aufrufe innerhalb des Netzwerks verbreiten. Die Leute in der Gruppe sind auch sehr zu motivieren, aber wie gesagt, einige sind dabei, die sehr schlechte Erfahrungen mit Vereinen insbesondere natürlich, wo Gelder verwaltet werden :wink:, gemacht haben. Das dürfte wohl ein bekanntes Thema sein! Nun suchen wir irgendeine Möglichkeit, wie man das für alle erträglich gründen kann.
Ich schicke Dir die Links jetzt einfach und hoffe, daß Du Dich darüber mit mir in Verbindung setzen wirst. Falls Du keine Möglichkeiten einer weiteren Unterstützung siehst, aus welchen Gründen auch immer - bitte, schreibe mir das kurz. Ich muß jetzt - wie ein Terrier - suchen, suchen, suchen :wink:)
www.samos-hundenothilfe.de
Facebook-Seite: https://www.facebook.com/pages/SaMos-HundeNotHilfe-f…
Facebook-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/455813134451889/
So, und jetzt nochmals herzlichen Dank für Deine Antwort und für Deine Arbeit alles Gute
Monika

http://www.dzi.de/
http://www.test.de/Spenden-In-die-richtigen-Haende-1…
Hallo ein eingetragener, gemeinnütziger Verein ist die beste Rechtsform, auch der Steuer wegen.
Schaut euch die Informationen unter den o.a. Links an.
Viel Erfolg

Es geht auch ohne Rechtsanwalt - nur teuer. Bei Google unter „Verein gründen“ nachschauen. Wenn ich Ihre E-Mail-Adresse erhalte, kann ich unsere Satzung eines gemeinnützuigen Vereins e.V. schicken. Für Spendengelder ist gemeinnützig sehr wichtig. Nur ein Notar ist später wichtig, ca. 30 €
www.maiaap.de nutzen und [email protected]

Viele Erfolg.

Grebin

Liebe Anfrager,

da kann ich nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg- Schaddie

Hallo,
ich bin eigentlich nur Experte für Vereinsfragen.
Habe aber auf Wikipedia erfahren, dass es neben Parteien, Kirchen und Vereinen auch andere Rechtsformen gibt, die beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation Steuervorteile geniesst.
Zum Einstieg einmal hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spende
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzigkeit
Vielleicht könnt ihr ja wie der Zoologische Garten in Berlin eine AG gründen. Oder doch eine Hundepartei?
Viel Erfolg bei eurem Unternehmen.

Liebe Monika,
ich würde Euch gerne helfen, aber hier muß ich passen. ich weiß nicht einmal, was eine FB-Gruppe ist. Gemein-nützigkeit und Satzung scheinen mir die grundlegenden Kategorien zu sein, an denen Ihr arbeiten müßt. Ich wünsche Euch viel Erfolg
Achim

Hallo Monika,
da eine Genossenschaft (e.G.) nicht in Betracht kommt, bleibt die Rechtsform immer eine e.V., egal ob Interessengemeinschaft e.V. oder Nothilfe e.V. .
Die Haftung im Verein ist gesetzlich geregelt, je nach Status (e.V. oder nicht=GbR) und Satzung des Vereins.
Ohne e.V. haftet jedes Mitglied in vollem Umfang.
Die Spendenfähigkeit der Gruppe/Verein wird vom Finazamt geprüft und entschieden.
Seid ihr wirklich sicher, das diese Aufgabe das regionale Tierheim e.V. nicht leisten kann? Vielleicht wäre es sinnvoller diese örtliche/regionale Einrichtung massiver zu unterstützen. Dann fällt jegliche Verantwortung als eigenständige Gruppierung weg und ihr leistet in eurem Sinne einen Beitrag. Die ca.50 Dauerspender sind sicher willkommen.
Gruß Marcel

Hallo Monika,

Wer Spenden erhalten und (!!) Spendenbescheinigungen ausstellen will, muss gemeinnützig anerkannt sein. Euer Zweck deckt das ab. Die Form in der ihr das tut ist frei wählbar:
die Einfachste - den Verein - habt ihr abgewählt - warum auch immer.
Daneben gibt es noch:

  • Treuhandstiftung an einer Bürgerstiftung oder anderem Treuhänder(braucht aber mindestens 25.000 Euro Startkapital - in manchen Bundesländern auch mehr)
  • eigenständige Stiftung (braucht mindestens 50.000 Euro wenn nicht noch mehr)
  • gemeinnützige GmbH (25.00 Euro Startkapital)
  • gemeinnützige Unternehmergesellschaft (1 Euro Startkapital).

Auch eine Genossenschaft kann gemeinnützig sein, ist aber sehr aufwendig.

Bezüglich der Haftung gelten die normalen Regeln des Handelsrechts. Eine rechtliche Beratung ist zu empfehlen und hier nicht möglich.

Viele Grüße

Matthias Daberstiel
Fundraiser-Magazin

Liebe Mitglieder und hoffentlich unsere Experten :wink:)
Wir sind zwei engagierte Frauen, Hundenothilfe zu gründen. Da wir „gebrannte“ Kinder in Bezug
auf Vereine dabei haben, müssen wir eine Rechtsform finden,
die es ermöglicht, trotzdem Spendengelder zu sammeln und zu
verwalten.

Gründung einer Hundenothilfe

Hallo Monika,

es ist eine tolle Aufgabe, der Ihr Euch widmen wollt, da gequälte Tiere oft nur selten eine echte Lobby haben! Auch meine Tochter hat einen kleinen Hund über eine derartige Hilfsorganisation aus Spanien (Mallorca) gerettet, der ihr jetzt in hoher Dankbarkeit ein echter positiver Lebensbegleiter geworden ist.

Mein Vorschlag wäre, sich hier an erfolgreichen gemeinnützigen Vereinen mit vergleichbarer Zielsetzung zu orientieren, Beispiele:

http://www.berner-sennenhunde-in-not.de/index.php?id=14

http://www.hunde-aus-mallorca.de/impressum.php

http://www.tiere-in-not-saar.de/impressum.html

Mit Ihren Fragen können sie sich dabei auch gleich direkt an diese Anbieter wenden, um dort Praktiker- Tipps zu erhalten.

Warum sollte es aus meiner Sicht ein gemeinnütziger Verein sein: Er geniesst per Abgabenordnung Steuerfreiheit mit einem sogenannten „Freistellungsbescheid“ und Sie können über Spendeneinnahmen und -einwerbungen ihre Vereinskosten auffangen.

Steuerliche Detail- Informationen zum gemeinnützigen Verein erhalten Sie hier:

http://www.vereinsbesteuerung.info/

http://www.vereinsknowhow.de/vhandbuch/index.html

Helfen Ihnen diese Hinweise bereits weiter?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

Kann ich leider nicht beantworten