Kalenderjahr-Geschäftsjahr

Habe meine Kleinunternehmerschaft am 30.05.2014 gegründet,wenn ich meine EÜR mache,ist es dann in Ordnung wenn ich diese vom 30.05.14-31.12.14 mache,oder muss ich diese als Geschäftsjahr erstellen,also vom 30.05.14-29.05.15?
Bitte um Rat!

30.05.14-31.12.14 ist in Ordnung - zusammen mit der normalen Einkommensteuererklärung abgeben

Hallo,

als Kleinunternehmer ist der Stichtag immer der 31.12.

Du bist ja nicht bilanzierungspflichtig, aber natürlich einkommenssteuerpflichtig…und da ist eben der 31.12. maßgeblich.

Gruß

Hallo,
schließe mich meinen Vorrednern an. Bis 31.12. ist richtig !
Immer bis 31.12. und Du machst alles richtig.

bis 31.12. ist richtig. Gesamtumsatz (nicht Gewinn) bis dahin sollte unter 10.150.- Euro sein, da die Kleinunternehmereigenschaft nur 7 Monate und 1 Tag bestand und folglich die 17.500 Euro Jahresumsatz zu viel wären.
Grüße
Rolf