Kleingewerbe in ein normales Gerwerbe ummelden

Ich möchte dieses Jahr mein Kleingewerbe in ein normales Gerwerbe ummelden da ich fast die 17.500 Euro Grenze erreicht habe, und hoffe Ihr könnt mir ein paar Fragen beantowrten. 1. Geht es in dem laufenden Jahr noch?
2. Wo muss ich das Gerwerbe ummelden? Gewerbeamt, Finanzamt,…???
3. Auf was muss ich achten?
4. Was ändert sich für mich und der bisherigen Buchführung?
5. Was ist die umstazsteuer Voranmeldung?
6. Wenn ich dieses Jahr über 17,5 verdiene muss ich nachträglich die Umsatzsteuern bezahlen obwohl ich die nicht ausweisen musste im Kleingewerbe?

Danke für die hilfe!

Servus,

was willst Du hier ummelden? Du betreibst jetzt ein Gewerbe und wirst das 2015 auch tun. Das ist alles.

Von den beiden Umsatzgrenzen aus § 19 Abs 1 UStG ist diejenige mit 17 500 € die, bei der es im Gegensatz zur anderen kein „fast“ gibt. Entweder, die Grenze ist im Jahr 2014 überschritten, dann gilt für 2015 Regelbesteuerung, oder sie ist es nicht, dann gilt für 2015 weiterhin Kleinunternehmerbesteuerung.

Wie man USt und Vorsteuer bucht und wie man eine USt-Voranmeldung erstellt, lässt sich nicht mal eben mit drei Sätzen erklären. Ruf mal bei Deiner IHK an, ob es in diesem Jahr noch Einführungen zu dem Thema gibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Ich möchte dieses Jahr mein Kleingewerbe in ein normales
Gerwerbe ummelden

Sie möchten von der Kleinunternehmerregelung §19 UStG zur Regelbesteuerung optieren.

da ich fast die 17.500 Euro Grenze erreicht
habe, und hoffe Ihr könnt mir ein paar Fragen beantowrten.

  1. Geht es in dem laufenden Jahr noch?

Nein. Die Änderung geht immer nur mit dem Wechsel des Geschäftsjahres. Bei Ihnen entspricht das höchstwahrscheinlich dem Kalenderjahr.

  1. Wo muss ich das Gerwerbe ummelden? Gewerbeamt,
    Finanzamt,…???

Kurtz nachdem sie ihr Gewerbe angemeldet haben, kam ein Erfassungsbogen vom Finanzamt. Dort haben sie offensichtlich auf die Kleinunternehmerregelung optiert.

  1. Auf was muss ich achten?

In diesem Erfassunsgbogen wurden sie auch auf die fünf Jahre Bindungsfrist hingewiesen. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung verlassen, kommen sie so schnell nicht mehr zurück.
Sie verlassen die Regelung automatisch am Jahreswechsel wenn:
A: sie im zurückliegenden Jahr einen Umsatz größer als 17.500 EUR hatten.
B: es absehbar ist, dass der Umsatz über 50.000 EUR im kommenden Jahr steigen wird.

  1. Was ändert sich für mich und der bisherigen Buchführung?

Sie schlagen auf Ihre Preise die MwSt. auf und wiesen diese auf der Rechnung aus. Sie müssen regelmäßig eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben.

  1. Was ist die umstazsteuer Voranmeldung?

Sie teilen dem Finanzamt mit, welche Umsatzsteuer Summen sie auf ihren Rechnungen ausgewiesen haben und welche Summe an Vorsteuer auf ihren Eingangrechnungen stand.

  1. Wenn ich dieses Jahr über 17,5 verdiene muss ich
    nachträglich die Umsatzsteuern bezahlen obwohl ich die nicht
    ausweisen musste im Kleingewerbe?

Nein.

MfG Frank

Servus,

Sie möchten von der Kleinunternehmerregelung §19 UStG zur
Regelbesteuerung optieren.

Nein. Weil:

da ich fast die 17.500 Euro Grenze erreicht
habe,

Es geht hier nicht um eine Option zur Regelbesteuerung, sondern ganz schlicht darum, dass eine der beiden Grenzen für die Kleinunternehmerbesteuerung überschritten wird und der StPfl nicht genau weiß, ab wann er denn jetzt regelbesteuert wird.

Deswegen fragt er ja hier.

Und ihm da die Sache mit der fünfjährigen Bindung bei Option zur Regelbesteuerung vorzusetzen, ist gar nicht nett von Dir. Das verwirrt ihn nämlich völlig, obwohl er sich um das Thema überhaupt nicht zu kümmern brauchte, denn er optiert nicht, sondern ist ganz schlicht und einfach kein Kleinunternehmer mehr.

Auch das hier:

Dort haben sie offensichtlich auf die Kleinunternehmerregelung optiert.

ist nicht so arg sinnig. Entweder, ein Unternehmer ist Kleinunternehmer, oder er ist es nicht. Eine Option zur Kleinunternehmerregelung gibt es nicht, und das Kreuzlein im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist so unnötig wie ein Kropf.

Schöne Grüße

MM

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