Kontierer

Guten Morgen ihr Lieben,

ich bin gerade dabei, mich selbstständig zu machen, indem ich für kleinere Firmen die Buchhaltung erledige. Dabei tauchen noch einige Fragen auf, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin. Ich hoffe, ihr könnt mir dabei weiter helfen.

  1. Wie weit darf ich bei Abschlussarbeiten gehen? Wo ist da die Grenze? Darf ich eine Bilanz/GuV für den Kunden ausdrucken? Und eine USt-VA ausdrucken? Wäre es okay, wenn der Kunde alles selbst unterschreibt? Was würde denn dann noch der Steuerberater machen? Braucht ein Unternehmen einen Steuerberater zwingend?

  2. Ist es ein Unterschied, ob ich die Buchhaltung für eine GbR erledige oder für eine GmbH? Gibt´s da andere Richtlinien, was die Abschlussarbeiten angeht?

  3. Gibt es Probleme, wenn ich einen „falschen“ Text in meiner Rechnung angebe? Z.B. soetwas wie „Abschlussarbeiten“ etc., was ja nur den Steuerberatern vorbehalten ist.

  4. Inwiefern ist Aufholbuchhaltung erlaubt? Ich habe jetzt einen Fall, dass der Kunde seit 08/02 nicht mehr richtig gebucht hat, sondern nur die USt-VA angemeldet hat. Wenn ich beim Buchen Fehler entdecke, berichtige ich sie dann über die USt-Erklärung für 2002?

  5. Bis wann müssen USt-Erklärungen abgegeben werden? Sind Berichtigungen möglich?

  6. Wenn Fehler bei meinen Buchungen auftreten, inwiefern kann ich dafür haftbar gemacht werden? Wie kann ich mich absichern?

  7. Welches Recht ist bei der Erstellung einer Betriebsstättenbilanz für Österreich anzuwenden? Was gibt es sonst dabei zu beachten? Ist es ein Problem, wenn diese Betriebsstätte nur Verluste einfährt?

  8. Ist es möglich, eine Buchhaltung unterjährig zu wechseln? Also jetzt z.B. bei mir zuhause zu erledigen, was vorher im Betrieb gemacht wurde. Was ist zu beachten? Ist es technisch möglich?

  9. Wann schließe ich am besten den Vertrag mit dem Kunden? Gleich nach dem kostenlosen Erstgespräch oder erst nach den ersten Wochen/Monaten?

Sorry, es ist doch ein bisschen mehr geworden. Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten!!

Schönen Gruß

Nina

Hallo Nina,

ich bin gerade dabei, mich selbstständig zu machen, indem ich
für kleinere Firmen die Buchhaltung erledige.

Bereits dieses, wörtlich so veröffentlicht, bringt Dir Post von der Steuerberaterkammer ein. Du darfst keine „Erledigung der Buchhaltung“ anbieten, bloß Kontierung und Erfassung laufender Geschäftsvorfälle.

Dabei tauchen
noch einige Fragen auf, bei denen ich mir nicht ganz sicher
bin. Ich hoffe, ihr könnt mir dabei weiter helfen.

Hast Du die Quelle selber schon studiert?

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stberg/index…

  1. Wie weit darf ich bei Abschlussarbeiten gehen? Wo ist da
    die Grenze?

Abschlussarbeiten, auch vorbereitende, darfst Du nicht selbständig ausführen.

Darf ich eine Bilanz/GuV für den Kunden
ausdrucken?

Nein, auch keine reine „Knopfdruckbilanz“.

Und eine USt-VA ausdrucken?

Nein

Wäre es okay, wenn der
Kunde alles selbst unterschreibt?

Nein, sofern Du nicht seine Angestellte bist. Dann ists sein Unternehmen, seine UStVA und sein Bier.

Was würde denn dann noch der
Steuerberater machen? Braucht ein Unternehmen einen
Steuerberater zwingend?

Nein. Aber ohne StB muss das Unternehmen sämtlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen selbst, d.h. ohne fremde Hilfe, nachkommen.

  1. Ist es ein Unterschied, ob ich die Buchhaltung für eine GbR
    erledige oder für eine GmbH? Gibt´s da andere Richtlinien, was
    die Abschlussarbeiten angeht?

Kein Unterschied. Auf der Ebene Buchhaltung ist alles außer der Erfassung laufender Geschäftsvorfälle im Buchhaltungsprivileg für StB drinne.

  1. Gibt es Probleme, wenn ich einen „falschen“ Text in meiner
    Rechnung angebe? Z.B. soetwas wie „Abschlussarbeiten“ etc.,
    was ja nur den Steuerberatern vorbehalten ist.

Die Rechnung ist eine Urkunde. Wenn Dir einer drauf kommt, hast Du zum übrigen Schlamassel im schlechtesten Fall noch eine Urkundenfälschung am Hals.

  1. Inwiefern ist Aufholbuchhaltung erlaubt? Ich habe jetzt
    einen Fall, dass der Kunde seit 08/02 nicht mehr richtig
    gebucht hat, sondern nur die USt-VA angemeldet hat. Wenn ich
    beim Buchen Fehler entdecke, berichtige ich sie dann über die
    USt-Erklärung für 2002?

Hier ists auch schon eng. „Fehler korrigieren“ ist, wenn es als eigener Arbeitsgang und getrennt von der laufenden Erfassung geschieht, eine vorbereitende Abschlussarbeit. Also njet. Du darfst bloß folgendes tun: FiBu incl. individuellem Kontenrahmen durch StB einrichten lassen, alles Erfasste vergessen, alle lfd. Geschäftsvorfälle neu erfassen.

  1. Bis wann müssen USt-Erklärungen abgegeben werden? Sind
    Berichtigungen möglich?

Stichworte hierzu: (a) Vorbehalt der Nachprüfung (b) offensichtliche Unrichtigkeit und © Bekanntwerden neuer Tatsachen. Auch wenn Du Dich gewerblich nicht damit beschäftigen darfst, solltest Du Dir unbedingt den Volltext der Abgabenordnung besorgen. Eine preiswerte Ausgabe der wichtigsten Steuergesetze ist ISBN 3-482-53432-2 Buch anschauen.

  1. Wenn Fehler bei meinen Buchungen auftreten, inwiefern kann
    ich dafür haftbar gemacht werden? Wie kann ich mich absichern?

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Die allerdings auch nur das abdeckt, was Du tun darfst.

  1. Welches Recht ist bei der Erstellung einer
    Betriebsstättenbilanz für Österreich anzuwenden? Was gibt es
    sonst dabei zu beachten? Ist es ein Problem, wenn diese
    Betriebsstätte nur Verluste einfährt?

Bist Du mir böse, wenn ich darauf nicht antworte? Die inhaltliche Verbindung zu Deiner gewerblichen Tätigkeit ist an dieser Stelle zu offensichtlich. Verdeckte Gewinnausschüttung nach österreichischem Recht ist eine Sache, die eine große Zahl von deutschen StBn erst nachlesen müssen. Überleg Dir, ob Du Dir gleich zum Einstieg die Finger verbrennen willst.

  1. Ist es möglich, eine Buchhaltung unterjährig zu wechseln?
    Also jetzt z.B. bei mir zuhause zu erledigen, was vorher im
    Betrieb gemacht wurde. Was ist zu beachten? Ist es technisch
    möglich?

Das ist ein typischer Fall für das, was Du darfst. Die FiBu ist eingerichtet, die Dauerbuchungen sind definiert (Du darfst sie bloß nicht abstimmen/anpassen), und los gehts.

Du installierst die Software, die der Betrieb hat. Je nach Software überträgst Du den Datenbestand per Sicherungskopie-Funktion oder (selten!) per Export/Importfunktion, und voilà!

  1. Wann schließe ich am besten den Vertrag mit dem Kunden?
    Gleich nach dem kostenlosen Erstgespräch oder erst nach den
    ersten Wochen/Monaten?

Wenn Dir der Kunde einen mündlichen Auftrag erteilt, ist bereits ein Vertrag (mit dem Inhalt dieses Auftrages) geschlossen.

Bevor Du allerdings ins Schlamassel rennst: Lies Dir nicht nur das StBerG nochmal durch, sondern schau Dich um, was das bedeutet. Eine ziemlich liberale Interpretation habe ich Dir bei der IHK Hannover/Hildesheim gefunden:

http://www.hannover.ihk.de/pdf/kontiere.pdf

Wenn Du Dir anschaust, in welchem Umfang schon in naher Zukunft Vereinfachungen des ESt-Rechtes zu erwarten sind, kannst Du Dir vorstellen, wie es den vielen kleinen StB-Kanzleien geht, die sich bisher wesentlich von Arbeitnehmerveranlagungen und Kleinbetrieben ernährt haben. Wie aufmerksam in so einer Situation auf unbefugte Mitbewerber geachtet wird, darfst Du Dir dann ausmalen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen Dank für deine aufschlussreichen und ausführlichen Antworten. Was kann ich denn jetzt machen, damit ich keine Abmahnung bekomme? Kann ich den Artikel löschen lassen? Oder den Titel ändern?

Gruß

Nina

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Hallo nochmal,

Was kann ich denn jetzt machen, damit ich keine
Abmahnung bekomme? Kann ich den Artikel löschen lassen? Oder
den Titel ändern?

Wenn Du sicher gehen willst, frag mal den MOD.

Grundsätzlich wird es eher eine Rolle spielen, was Du konkret für Deine Kunden tust: Wenn ein U-Boot ein Angebot von Dir erhält, in dem die Grenzen des 6(4) StBerG überschritten sind, hat man doch gleich viel mehr in der Hand. Da solltest Du tatsächlich sehr diszipliniert vorgehen.

Schöne Grüße

MM

ich bin gerade dabei, mich selbstständig zu machen, indem ich
für kleinere Firmen die Buchhaltung erledige. Dabei tauchen
noch einige Fragen auf, bei denen ich mir nicht ganz sicher
bin. Ich hoffe, ihr könnt mir dabei weiter helfen.

hi nina,

ich will dir nicht zu nahe treten, aber fühlst du dich auch persönlich dafür in der lage? welche beruflichen vorkenntnisse hast du gerade im steuerrecht. wer den IKR kennt, kann m.E. noch lange nicht buchhaltung erstellen und ggf. sogar (verbotenerweise) eine „knopfdruck-bilanz“ ausgeben.

ich habe schon leider viel zu oft solche „werke“ im steuerbüro auf dem tisch gehabt. vielfach biegen sich mir die fingernägel hoch, wenn ich manche buchungen versuche nachzuvollziehen. das grösste problem besteht dennoch meist im kunden selber, denn dieser denkt er kann von dir umfassende steuerliche beratung erhalten. wenn du dem dann korrekterweise mitteilst: „also ustva, jahresabschluss und betriebl. steuererklärungen DARF ICH NICHT“, dann bist du meist das „mandat“ schon wieder los. viele denken sich, ein „buchhaltungsbüro“ ist ein preisgünstiger steuerberater.

vielleicht solltest du dich auch mal über den berufsstand dem du angehören willst umfassend informieren, schau z.b. mal in die seite der bilanzbuchhalter http://www.bvbc.de rein, dort findest du auch ein forum.

also. selbständig machen, nur wenn du die grenzen vorher exakt kennst und verstehst und wenn du dennoch weisst, was jenseits der grenzen von nöten ist. was ich damit meine: du darfst zwar nur eine buchführung erstellen, die grundlage für steuerliche auswertung ist, wenn du diese aber so erstellst, das der auswertende (unternehmer slebst oder steuerberater) dann jedoch stundenlange abstimmarbeiten vornehmen muss, bist du die kunden/mandanten schnell wieder los.

im übrigen bedeutet auch dein job dann, umfassende steuerliche fortbildung.

mfg vom

showbee
(der bei einem steuerberater arbeitet und auch 2 selbst. „buchhalter“ persönlich kennt!)

Hi Showbee,

hi nina,

ich will dir nicht zu nahe treten, aber fühlst du dich auch
persönlich dafür in der lage? welche beruflichen vorkenntnisse
hast du gerade im steuerrecht. wer den IKR kennt, kann m.E.
noch lange nicht buchhaltung erstellen und ggf. sogar
(verbotenerweise) eine „knopfdruck-bilanz“ ausgeben.

ich bin IHK-geprüfte Bilanzbuchhalterin, komme allerdings ursprünglich aus dem kaufmännischen Bereich, was vielleicht erklärt, warum Steuern nicht gerade mein Spezialgebiet sind und ich in diesem Bereich so viele Fragen stelle.

ich habe schon leider viel zu oft solche „werke“ im steuerbüro
auf dem tisch gehabt. vielfach biegen sich mir die fingernägel
hoch, wenn ich manche buchungen versuche nachzuvollziehen.

Die Selbstständigkeit soll nebenberuflich laufen. Hauptberuflich bin ich als Bilanzbuchhalterin in einem internationalen Konzern angestellt und habe dort u.a. auch mit Buchungen zu tun… :wink: Von daher traue ich mir den fachlichen Teil (Buchen von Banken, Kasse, Forderungen und Verbindlichkeiten) allemal zu, da ich hauptberuflich vor allem auch mit Abschlüssen zu tun habe. Auch meine 12-jährige Berufserfahrung in der Buchhaltung sollte ausreichen, um solche Buchungen hinzukriegen.

das grösste problem besteht dennoch meist im kunden selber, denn
dieser denkt er kann von dir umfassende steuerliche beratung
erhalten. wenn du dem dann korrekterweise mitteilst: „also
ustva, jahresabschluss und betriebl. steuererklärungen DARF
ICH NICHT“, dann bist du meist das „mandat“ schon wieder los.
viele denken sich, ein „buchhaltungsbüro“ ist ein
preisgünstiger steuerberater.

Das könnte in der Tat ein Problem werden, über das ich noch nicht nachgedacht habe.

vielleicht solltest du dich auch mal über den berufsstand dem
du angehören willst umfassend informieren, schau z.b. mal in
die seite der bilanzbuchhalter http://www.bvbc.de rein, dort
findest du auch ein forum.

also. selbständig machen, nur wenn du die grenzen vorher exakt
kennst und verstehst und wenn du dennoch weisst, was jenseits
der grenzen von nöten ist. was ich damit meine: du darfst zwar
nur eine buchführung erstellen, die grundlage für steuerliche
auswertung ist, wenn du diese aber so erstellst, das der
auswertende (unternehmer slebst oder steuerberater) dann
jedoch stundenlange abstimmarbeiten vornehmen muss, bist du
die kunden/mandanten schnell wieder los.

Abstimmarbeiten sind mein Spezialgebiet, da sollte es keine Probleme geben.

im übrigen bedeutet auch dein job dann, umfassende steuerliche
fortbildung.

mfg vom

showbee
(der bei einem steuerberater arbeitet und auch 2 selbst.
„buchhalter“ persönlich kennt!)

Danke für deinen Beitrag!!

Gruß

Nina

Danke für deinen Beitrag!!

hi,

dann wünsch ich dir nur noch die korrekten kunden, die vor allem den service eines buchführungsbüros erkennen.

viel erfolg

mfg vom

showbee

Guten Morgen Showbee,

vielen Dank, das hoffe ich auch!!

Schönen Gruß

Nina

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