Kosmetikstudio eröffnen Versicherung

Hallo,

folgender Sachverhalt:

eine Frau möchte ein Kosmetikstudio eröffnen. Momentan ist sie noch Familienversichert. Mit Beginn der Selbstständigkeit müsste sie sich eigenständig versichern, was nicht ganz unerhebliche Kosten verursachen würde. Wäre es möglich, dass der Ehemann das Kosmetikstudio eröffnet (Ein Kosmetikstudio kann jeder Mensch eröffnen, ohne dafür eine besondere Qualifikation zu benötigen) und die Frau auf 400,- Euro Basis einstellet. Damit dürfte sie ja weiterhin in der Familienversicherung verbleiben. Da der Mann sowieso über sein Arbeitsverhältnis eine Krankenversicherung hat dürften doch auf diesem Weg keine zusätzlichen Kosten für die Beiden anfallen, oder? Müsste der Mann beispielsweise auf die Einnahmen aus meiner Selbstständigkeit zusätzlich Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

Für die Mühe bei der Beantwortung bedanke ich mich in Voraus.

Gruß

Mike

Hallo,

so ein Konstrukt hatte ich auch erst letztens. Einzelfirma, Lebensgefährtin war die Inhaberin und hauptberuflich Verkäuferin (branchenfremd), der Lebensgefährte war angestellt bei ihr.

Nach ein paar tiefer gehenden Fragen hat sich heraus gestellt, dass sie überhaupt keine Ahnung hat und er den kompletten Laden von vorne bis hinten schmeißt. Sie hat nur den Namen her gegeben. Hab daher ihren Liebsten aus der Sozialversicherung raus geworfen, weil er - bis auf das Unternehmerrisiko - alle Merkmale einer Selbstständigkeit aufwies.

Nette Idee die da vorgetragen wurde, aber im Prinzip will man mal wieder seinen Pflichten entkommen, weil einem nicht jedes Stückchen der Torte Selbstständigkeit schmeckt.

*kopfschüttelnde*
S_E

Guten Tag,

es will Niemand Pflichten entkommen, nur der Nutzen soll maximiert werden. Wenn es einen legalen Weg dafür gibt, warum sollte er nicht beschritten werden? Ansonsten würde ich ja hier keine Frage stellen.

Außerdem dürfte der Sachverhalt etwas anders liegen. Im betreffenden Fall arbeitet der Mann in der Verwaltung und hat BWL studiert. Er wird im Unternehmen den kompletten Wareneinkauf vornehmen und die Buchhaltung durchführen. Gleichzeitig wird er alle Büroarbeiten absolvieren. Teilweise auch die Termingestaltung. Nach meiner Recherche müsste er nur etwas zahlen wenn:

Der Mann mit der Selbstständigkeit mehr verdient als mit seiner Tätigkeit als Angestellter (was nicht der Fall sein wird)

Er mehr als 20 Stunde pro Woche arbeiten wird. (Was ebenfalls nicht der Fall sein wird)

Er jemanden auf mehr als 400 € Basis beschäftigt. (Auch das ist nicht der Fall)

zumindest ist das hier so geschrieben:

http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/g…

Falls ich da was übersehe wäre ich für eine Antwort dankbar.

Gruß

Miky

es will Niemand Pflichten entkommen,

Nein, natürlich nicht…

nur der Nutzen soll maximiert werden.

Komisch, als Herr Zumwinkel seinen Nutzen maximiert hat, da haben sich alle aufgeregt…

Außerdem dürfte der Sachverhalt etwas anders liegen. Im
betreffenden Fall arbeitet der Mann in der Verwaltung und hat
BWL studiert.

Das Kosmetikstudio hat eine eigene Verwaltung?

Er wird im Unternehmen den kompletten Wareneinkauf vornehmen und die :Buchhaltung durchführen.

Von welcher Größenordnung sprechen wir denn? Mehr als 10 Angestellte?

Gleichzeitig wird er alle Büroarbeiten absolvieren. Teilweise
auch die Termingestaltung.

Das klingt schon nach Vollzeitjob.

So ein großer Laden wird dann ja sicher 8 Stunden am Tag göffnet sein, Samstags 5. Macht dann 180 Stunden in 4 Wochen. Bei EUR 400,- komme ich dann auf einen Stundenlohn von sage und schreibe EUR 2,11. Das nennt man dann, glaub ich, Sittenwidrig.

Für gewöhnlich pflege ich ja Existenzgründern viel Erfolg zu wünschen. Wenn sich jemand allerdings auf Kosten der Allgemeinheit nur die Rosinen herauspicken will, dann schenk ich mir das.

osmodius

1 Like

Also ich finde es schon ziemlich hart meine Anfrage mit Steuerhinterziehung in Verbindung zu bringen. Irgendwie etwas weit hergeholt das Ganze.

Außerdem hat man in der Schule mal gelernt, dass man in Sachverhalte nicht mehr reininterpretieren sollte als vorhanden ist. Ich habe nie geschrieben, dass der Mann keine Tätigkeit im Unternehmen wahrnimmt, oder das er keine Ahnung von einem Kosmetiksbetrieb hat. Gleichzeitig sagte ich nie etwas über den Umfang der Selbstständigkeit. Trotzdem wird hier sofort von dem Schlechtesten bzw. dem größtmöglichen Umfang ausgegangen.

Und eine Diskussion über Fairness oder das Wohl der Allgemeinheit wollen wir hier doch wirklich nicht führen. Ich zahle Steuern, damit Teile Gesellschaft den ganzen Tag ihrem Vergnügen nachgehen können bzw. zahle ich seit ner Menge Jahren Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und habe trotzdem den gleichen Anspruch bei Arbeitslosigkeit wie ein Mensch der nur 24 Monate eingezahlt hat. Da bleibt das Wohl der Allgemeinheit wohl eher auf der Strecke.