Selbständig und angestellt?

Hallo Leute!
Geht das, wenn ich als Angestellter drei Stunden lang als Kurierfahrer mit einem Fremdfahrzeug arbeite, darauf Sozialbeiträge zahle, während ich darüber hinaus mit einem selbst bezahlten Mietwagen selbständig tätig bin?
Danke
Silas

Hi,

Geht das, wenn ich als Angestellter drei Stunden lang als
Kurierfahrer mit einem Fremdfahrzeug arbeite, darauf
Sozialbeiträge zahle, während ich darüber hinaus mit einem
selbst bezahlten Mietwagen selbständig tätig bin?

An sich ist das kein Problem. Aber ich rieche da eine Art Konkurrenz.
Dazu:

Quelle: http://fachanwalt-arbeitsrecht.com/050108.html
Auszug:
_Wettbewerbsverbot

Das Bundesarbeitsgericht hat sich zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten beispielsweise so geäussert (Urteil vom BAG 13.11.1979 – 6 AZR 934/77):

„Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten ausüben. Dies ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. Nur solche Nebentätigkeiten dürfen nicht verrichtet werden, die den Interessen des Arbeitgebers aus Gründen des Wettbewerbs zuwider laufen. Entsprechendes gilt für die Übernahme von Nebentätigkeiten in einem Ausmaß, dass die Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden können.“

Es gibt also auch Schranken der Zulässigkeit. In jedem Arbeitsvertrag ist ein sog. vertragliches Wettbewerbsverbot „inbegriffen“. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keinen „Wettbewerb“ machen darf._

Das solltest du bedenken.

mfg Ulrich

Wettbewerbsverbot
„inbegriffen“. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seinem
Arbeitgeber keinen „Wettbewerb“ machen darf.

Das solltest du bedenken.

Danke, Ulrich,
das ist insoweit kein Problem, da die Abrechnungen mit den Kunden weiter vom AG durchgeführt werden.
Schöne Grüße
Silas

das ist insoweit kein Problem, da die Abrechnungen mit den
Kunden weiter vom AG durchgeführt werden.
Schöne Grüße
Silas

heisst das, dass gleichzeitig bei dem selben arbeitgeber ein sozvers. pflichtiges arbeitsverhältnis besteht und zusätzlich auf rechnung gefahren werden soll ?

gruß inder

heisst das, dass gleichzeitig bei dem selben arbeitgeber ein
sozvers. pflichtiges arbeitsverhältnis besteht und zusätzlich
auf rechnung gefahren werden soll ?

Hallo Inder,
mir geht es darum, dass kleine wichtige Sachen schneller ankommen. Die Miete für einen schnellen PKW geht auf meine Kosten. Dafür kriege ich Freizeit auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Grüße
Silas

das klingt mir alles recht diffus - erkläre doch mal, wie das alles abrechnungstechnisch laufen soll und was du selbst einbringen sollst (fahrzeug) - das ist nämlich sowohl für die sozialversicherungsrechtliche als auch für die steuerliche würdigung des sachverhaltes relevant - nicht dass da irgendwas schief läuft…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

schief läuft…

Hallo Inder,
also ich miete nur ein passendes Auto, wenn ein Auftrag kommt. Ich zahle im Vorraus die Miete. Das wird mit Stunden gutgeschrieben, so dass ich mehr Freizeit habe.

schief läuft…

Hallo Inder,
also ich miete nur ein passendes Auto, wenn ein Auftrag kommt.
Ich zahle im Vorraus die Miete. Das wird mit Stunden
gutgeschrieben, so dass ich mehr Freizeit habe.

darauf will ich nicht hinaus: es klang für mich so, als dass du für deinen „normalen“ arbeitgeber gleichzeitig auf rechnung arbeiten willst und das geht nicht so einfach

wenn dem nicht so ist, und du mit dem gemieteten wagen, bei dem du selbst wohl dann die miete zahlst, aufträge für deinen chef erledigst und diese entsprechend extra honoriert bekommst (natürlich in form von lohn) muss man sich vorab gedanken machen über die entstehenden werbungskosten, die dann geltend gemacht werden könnten in der steuererklärung

gruß inder

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(natürlich in form von lohn) muss man sich vorab gedanken
machen über die entstehenden werbungskosten, die dann geltend
gemacht werden könnten in der steuererklärung

Also entstehen nur Werbungskosten für die Miete.