Steuerabrechnung bei Import

Hallo
Ich kurz davor ein gewerbe an zu melden. Ich habe gute Kontakte in richtung China und auch andere EU Länder aufgebaut. meine Frage ist aber eher bezügl. China. da es ein Drittland ist.

Eigentlich hatte ich Vor ein Kleingewerbe an zu melden, aber ich debnke es ist doch Sinnvoller Es mit Vorsteueranmeldung poder ähnliches zu machen. kenne mich da nicht so 100% aus und habe auch sehr wenig Erfahrung.
Nur so viel…

Beim Import, muß ich auf meine Ware eine Einfuhrumsatzsteuer 19% und evtl. (Bei China nicht) Importsteuer Zahlen, wenn ich die Ware hier verkaufe kommt ja auch wieder Steuer 19% drauf.
Wie sollte ich mein Gewerbe anmelden und wie verläuft die Verechnung des ganzen

Einfuhrumsatzsteuer, die Du als Unternehmer (nicht Kleinunternehmer) zahlst, kann wie „normale“ Umsatzsteuer als Vorsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung vergütet werden.

Der Weiterverkauf ist dann eine ganz normale Lieferung. Komplizierter wird es im Reihen- oder Dreiecksgeschäft, wenn Du die Waren direkt an Kunden oder andere Unternehmer liefern läßt.

wieso wird es da komplizierter? So ist doch der Normale verlauf. Wenn ich die Warenicht an den Kunden, oder Händler verkaufe… Wo dann hin???

oder hab ich dich jetzt Falsch verstanden?

Servus,

Reihen- oder Dreiecksgeschäft sind Konstellationen, bei denen mehrere Unternehmer über dieselbe Ware einen Vertrag schließen: z.B. Hersteller-Großhändler-Händler-Kunde, wobei dann (in diesem Beispiel) Hersteller direkt an Kunden liefert.

Sollte grenzüberschreitend bloß angegangen werden, wenn man einfache grenzüberschreitende Lieferungen im Griff hat, alldieweil da betreffend USt Überraschungen dran hängen können: Was am Telefon schnell vereinbart ist „ich diktier Dir mal eben die Lieferadresse, hast Du was zu Schreiben?“, führt zu ungeahnten Folgen, z.B. braver Monnemer Werbeartikelhändler muss sich plötzlich in Frankreich umsatzsteuerlich erfassen lassen…

Schöne Grüße

MM