Hallo,
ich habe gleich einen ganzen Haufen Fragen, die sich mir bei meiner Vorbereitung auf die Selbständigkeit stellen.
Ich habe vor, mich in dem Bereich, in dem ich jetzt auch arbeite, selbständig zu machen, nämlich als Grafikerin. Meine erste Frage betrifft den Zeitpunkt der Antragstellung. Mein Problem ist, dass ich schon seit geraumer Zeit weiß, dass mir bald gekündigt werden wird, nur den Zeitpunkt weiß ich nach wie vor nicht (meine Stelle wird wegen eines Squeeze Outs wegfallen). Der Vorteil ist, dass ich diese ganze Zeit nutzen konnte, um einen fundierten Businessplan zu erstellen, den Markt zu beobachten und schon die ersten potentiellen Kunden anzusprechen. Mein Problem ist nun, dass ja der Zeitraum vom Antrag bis zur Bewilligung sehr lang sein kann, ich also, wenn mir kurzfristig die Kündigung ins Haus flattert, nicht sofort Überbrückungsgeld bekomme. Kann man denn mit dem ganzen Prozedere noch während seiner Anstellung beginnen, auch wenn man (noch) keine Kündigung bekommen hat und so nicht nachweisen kann, dass man bald (ohne die 3 Monate Sperrfrist) das Recht auf Arbeitslosengeld hat.
Meine 2. Frage: Hat jemand einen guten Tipp für ein gutes Existenzgründer-Seminar, das sich besonders mit der kaufmännischen/steuerlichen Seite befasst? Mir ist bei der Erstellung des Businessplan aufgefallen, dass ich da trotz BWL als Nebenfach-Studium schon noch etwas Nachhol-/ bzw. Auffrischungsbedarf habe. Oder ist da die Handelskammer auch für mich als Grafikerin die beste Adresse?
Und noch eine 3. Frage: Ist es sinnvoll, jetzt schon die ersten Anschaffungen zu tätigen (Büromaterial, Geräte), oder habe ich irgendwelche steuerlichen Vorteile, wenn ich sowas erst im Rahmen der Existenzgründung erledige?
Meine wirklich letzte Frage
Inwieweit könnte man nebenbei schon erste Kontakte aufbauen und evtl. kleine Aufträge annehmen, ohne dass der Eindruck entsteht, man bräuchte das Überbrückungsgeld ja nicht, weil der Laden schon läuft.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Schöne Grüße,
Andrea