Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt

Hallo liebe Expertin und Experten,

ich habe eine Frage zum Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit!

Ich habe einen bestehende Firma (KG und GmbH & Co), werde Geschäftsführer und möchte trotzdem den o.g. Antrag ans Arbeitsamt stellen und 6 Monate Überbrückungsgeld bekommen. Normal wird das Geld nur gewährt bei einer Neugründung. Wie finde ich eine Formulierung, daß ich das Geld trotzdem bekommen. Die Firma wird über öffentliche Mittel finanziert (DTA) und ich habe einen haufen Schulden.

Wer hat eine Idee oder Erfahrungen, weil selber gemacht?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß Michael

no chance :frowning:

Ich habe einen bestehende Firma (KG und GmbH & Co), werde
Geschäftsführer und möchte trotzdem den o.g. Antrag ans
Arbeitsamt stellen und 6 Monate Überbrückungsgeld bekommen.

is nich

Normal wird das Geld nur gewährt bei einer Neugründung.

stimmt

Wie
finde ich eine Formulierung, daß ich das Geld trotzdem
bekommen.

einzige möglichkeit ist, die bestehende firma auf deine frau zu überschreiben, BEVOR du den antrag auf überbrückungsgeld für eine neue firma stellst.

gruß
ann

Hi Michael,

für die Übernahme einer GmbH oder andere Gesellschaft gibt es kein Überbrückungsgeld. Das wird nur bewilligt bei Gründung einer Einzelfirma auf deinen Namen.
Die Geschäftsführertätigkeit wird hier eher als die eines Angestellten bewertet, aber nicht als Unternehmer.

Gruß,
Francesco

für die Übernahme einer GmbH oder andere Gesellschaft gibt es
kein Überbrückungsgeld. Das wird nur bewilligt bei Gründung
einer Einzelfirma auf deinen Namen.
Die Geschäftsführertätigkeit wird hier eher als die eines
Angestellten bewertet, aber nicht als Unternehmer.

Hallo Francesco,

es steht nirgends, daß das Überbrückungsgeld an eine bestimmte Rechtsform gebunden ist. So kann sich durchaus ein Anspruchsberechtigter mit einer Kapitalgesellschaft selbständig machen und bekommt als geschäftsführender Gesellschafter Überbrückungsgeld.

Grundsätzlich wird bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch bei Übernahme einer bestehenden Firma Überbrückungsgeld gezahlt. Kriterium ist die voraussehbar dauerhafte Existenz, die geschaffen wird.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

das überrascht mich. Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist deren Angestellter und erhält einen Anstellungsvertrag.
In solchen Fällen werden Wiedereingliederungshilfen an den neuen Arbeitgeber gezahlt, aber doch keine Überbrückungsgelder als Existenzgründungshilfen.

Verbessere mich, wenn ich was Falsches gesagt habe.

Gruß,
Francesco

…daß michael die schon firma hat. er kann für eine bestehende firma kein überbrückungsgeld bekommen, und ob für eine weitere, wage ich auch noch zu bezweifeln.

im merkblatt Was? Wieviel? Wer? des arbeitsamtes steht folgendes:

**4. Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Rechtsgrundlagen:
Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - SGB III - vom 24.3.1997, §§ 57-58 in der jeweils geltenden Fassung

Allgemeine Hinweise:
Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Leistung muss vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim örtlich zuständigen Arbeitsamt beantragt werden.
Weitere Informationen enthalten das Merkblatt Nr.3 „Vermittlungsdienste und Leistungen für Arbeitnehmer“ sowie die Broschüren „Hinweise und Hilfen für Existenzgründer“ und „Ihre berufliche Zukunft – Heft 9a – Existenzgründung“
Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen als Folge späterer Rechtsänderungen informieren die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit.

was?
Überbrückungsgeld
Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Überbrückungsgeld erhalten.

wie viel?
Überbrückungsgeld für die Dauer von sechs Monaten in Höhe des Betrages, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zuletzt bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können einschließlich der darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge. Die pauschalierten
Sozialversicherungsbeiträge werden als prozentualer Zuschlag ermittelt.

wer?
Überbrückungsgeld kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer

  1. in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder bis zu der vorgeschalteten Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung mindestens vier Wochen
    a) Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezogen hat oder
    b) eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist, und
  2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat.
    Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische
    Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.**

gruß ann

Vielen Dank
Allen Expertin und Experten vielen Dank, ich wollte nicht das Ihr Euch wegen dem Thema die Köpfe einhaut. Die Einwände kenne
ich selber und ich weiß auch, daß ich nicht so einfach das Geld bekommen. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich wollte gerne Argumente wie ich die Förderung trotzdem bekomme.

Gruß Michael

hallo michael,

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt,
ich wollte gerne Argumente wie ich die Förderung trotzdem
bekomme.

wie ich in meinem ersten posting schon sagte, hast du meines wissens gar keine chance auf überbrückungsgeld vom arbeitsamt, wenn die firma schon besteht. (ein besitzerwechsel wäre eine, wenn auch windige, möglichkeit)

aber warum beißt du dich so an dem überbrückungsgeld fest? sooo dolle ist das doch auch nicht. könnten bei dir nicht andere fördermaßnahmen greifen (F&E oder was es da sonst noch gibt)?

beste grüße
ann

Ich habe vor 14 Tagen einen Existenzgründerkurs von der UNA (Unternehmerische Dienstleistungen) bei Arbeitsamt mit gegemacht. Diesen oder einen ähnlichen Kurs kann ich nur jedem empfehlen. Dort werden viele fragen beantwortet wie Versicherungen, Steuern, dass allseits beliebte Thema Konzept u.v.m.

Gruß Anni

Hallo Michael,
dieses Geld zu bekommen ist nicht ganz einfach. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß ein gutes Verhältnis zum Arbeitsamt in diesem Fall recht hilfreich ist. Du musst dem Beamten eigentlich nur klarmachen, am besten auch belegen, dass du mit deinem Gehalt als Geschäftsführer aufgrund deiner Schulden, deinen Lebensstandart nicht halten kannst. Ich habe einfach einen Auszug meines Kontos mitgeschickt. Bei mir hat es geklappt. Im übrigen ist dieses Übebrückungsgeld nicht unbedingt sehr gering. Es wird nämlich nach den letzten Einkommen berechnet. Da kann ganz schön was bei rüberkommt. Viel Erfolg.
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Peter,

danke für den Tipp. Ich werde versuchen ein gutes Verhältnis zu meinen Berater im Arbeitsamt aufzubauen. Meinem Antrag werde ich eine Kostenaufstellung beifügen.

Erstmal vielen Dank für den hilfreichen Artikel.
Falls ich noch Fragen habe melde ich mich bei Dir.

Gruß Michael

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