Umsatzsteuerbefreiung für Nachhilfe § 4 Nr. 21

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.

Hallo Frau Jensen,

mit der SCHULBEHÖRDE HAMBURG oder Schleswig-Holstein habe ich noch keinen direkten Kontakt gehabt. I.d.R. läuft dies fast immer gleich ab. Es gibt lediglich regionale Unterschiede, da dies (Genehmigung) Ländersache ist.

Dennoch ist es ein sehr umfangreiches Thema. Mail mir deine Fragen direkt. Meine Email: [email protected]

Gruß
Bernd Estermeier

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf
UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE
HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.

Hi,
leider kann ich auch nciht viel beitragen.

Ich weiß, dass man als Kleinunternehmer (–> Selbständiger Dienstleiter, Händler o. ä. mit einem Einkommen, dass ??? nicht überschreitet) umsatzstteuerbefreit ist (einfach mal googeln!). Ich habe immer meine kompletten Einnahmen bei der Steuer angegeben.

Viel Erfolg,
Susanne

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf
UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE
HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.

Hallo,

ich kann nur von Bayern sprechen. Hier muss man auf alle Fälle eine Lehramtsbescheinigung für eine öffentliche Schule vorweisen. Sonst geht nix.

Viele Grüße
Dani

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf
UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE
HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.

Leider habe ich von der Steuergesetzgebung keine Ahnung

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf
UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE
HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.

Ich bin Nachhilfelehrerin, aber den Antrag habe ich nicht gemacht.

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf
UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE
HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.

hallo, ich habe vor ca. bei einem Finanzamt in NRW (wohl in ganz D. gültig) nachgefragt. Unterricht und Erziehung ist MWST frei. Wenn nicht, melden Sie für geringe Kosten ein Gewerbe an (ca. 25 €, und zwar ein Kleingewerbe. Das ist bis 17000 € im Jahr auf MWST-frei.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

Mit l. Grüßen

Atlano

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf
UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE
HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.

Hallo Ingrid,
ich gebe Nachhilfe und bin bei eienm Umsatz nicht über 17500€ sowieso noch nicht von USt betroffen. Mit dem §4 habe ich mich auch schon mal beschäftigt, konnte aber zum Thema „Nachhilfe“ nichts Konkretes recherchieren. Wäre super, wenn ich wüsste, ob meine Situation mit deiner übereinstimmt und was du herausfindest. Ich geb halt einfach nicht mehr Stunden, als ich darf, um nicht über die Umsatzgrenze zu rutschen.
Schöne Grüße
Sabine

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf
UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE
HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.

Sorry, keine Ahnung.

Hallo Ingrid,

ich habe bzgl. dieser Befreiung nur Erfahrung mit der Bezirksregierung Düsseldorf, da ich in NRW tätig bin. Was möchtest du denn wissen?

Viele Grüße
Gwen

Hallo Gwen,

welche Qualifikation(en) wurde(n) anerkannt. Muss jemand Mathe studiert haben, um Schüler/innen in Mathe zu unterrichten, ebenso für Deutsch und Englisch? Genügen Schulabschlüsse mit sehr guten Noten? Das würde mich interessieren.

Danke und viele Grüße

Hallo Ingrid,

ich habe Englisch und Deutsch für das Lehramt an Realschulen studiert und sowohl das 1. als auch das 2. Staatsexamen gemacht. Von der Bezirksregierung wurde nur die Nachhilfe für die Schulformen von der USt befreit, an denen ich auch arbeiten dürfte, d.h. Primarstufe und Sekundarstufe I. Außerdem darf ich berufsbegleitenden Unterricht für Erwachsene geben, ohne USt abzuführen. Für alles andere (Sek. II, Uni oder Erwachsene, die ohne beruflichen Hintergrund z.B. Englisch lernen wollen) muss ich USt abführen.

Ob ein entsprechender Schulabschluss ohne Studium ausreicht, weiß ich leider nicht. Am besten fragst du bei deiner Schulbehörde nach, da das ggf. auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.

Wenn Du „§ 4 Nr. 21 UStG“ googelst, findest du auch einige nützliche Informationen.

Liebe Grüße
Gwen

Nein!

Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf
UmsatzsteuerBEFREIUNG für NACHHILFE bei der SCHULBEHÖRDE
HAMBURG oder in Schleswig-Holstein.
ich hätte da ein paar Fragen.