Vertrag für stillen Teilhaber oder GBR?

Hallo erstmal :smile:

ich werde voraussichtlich im April, einen Laden eröffen!
Als Sponsor habe ich mir einen stillen Teilhaber gesucht.
Nun stehe ich vor dem Problem eines Vertrages.
Da der stille Teilhaber von mir 20% des Reingewinnes haben möchte (ist das eigentlich zu viel?) brauche ich ja einen Vertrag.
Ich wollte einen Privaten Vertrag aufsetzen in dem eben das festgehalten wird, doch der Teilhaber meinte das er mir einen GBR-Vertrag vorbeibringt.
Wo ist nun der Unterschied zwischen einen Privaten stillen Teilhaber Vertrag und ein Vertrag als GBR??
Habe ich Nachteile, wenn ich einen Vertrag als GBR mit Ihm mache?
Ich wollte eigentlich einen stillenTeilhaber der nach aussen hin nicht auftritt und auch keine Entscheidungsrecht hat.
Ist das dann mit einen GBR Vertrag möglich?

Danke für´s lesen und auch Euren Antworten (die sind mir wichtig)

Grüsse,

Alex

Hallo Alex,

Ihrem Posting entnehme ich, dass Sie einen Geldgeber gesucht und gefunden haben, der Ihnen das Startkapital zur Verfügung stellt, ich unterstelle einmal, dass Sie sich über die Verzinsung und die Rückzahlungsmodalitäten bereits geeinigt haben.

Mit dem GbR-Vertrag machen Sie den Geldgeber, sofern nichts anderes vereinbart ist, zum Teilhaber, es wäre jedoch voreilig, dem Geldgeber unlautere Absichten unterstellen zu wollen, da wir den Vertrag ja nicht kennen.

Es wäre z.B. denkbar, dass er sich dadurch ein Mitspracherecht und Sicherheiten zu verschaffen versucht und der Vertrag eine die GbR auflösende Klausel beinhaltet, d.h. die GbR nur solange Bestand hat, wie Sie ihm Geld schulden.

Der einfachere „stille Weg“ wäre sicherlich ein Darlehensvertrag mit einer Sicherungsübereignung des Inventars, sodass der Geldgeber zumindest ein wenig abgesichert ist.

Ich kann nicht beurteilen, ob eine Beteiligung am Reingewinn in Höhe von 20% angemessen ist oder nicht, weil einerseits keine Information über Höhe und Risiko der Investition gemacht wurde und andererseits nicht bekannt ist, wie hoch die Verzinsung ist und wie die Rückzahlungsmodalitäten aussehen.

Vielleicht teilen Sie dies noch mit ?

Viel Erfolg !

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Hallo,

vielen Danke für Ihre Mühe und Ihrer Antwort!
Ich habe Ihnen eine E-Mail geschrieben die meine Situation zu diesem Thema erklärt.
Ich würde mich freun eine Antwortmail zu bekommen.

Mit den besten Grüsse aus Bayern,

ALEX

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