Welche Steuern/Abzüge muss ich beachten?

Hallo!

Welche Abzüge muss ich beachten wenn ich mich als „Kleinunternehmer“ (evtl. Nebenberuflich) selbstständig machen möchte?

Was muss ich, neben der Umsatzsteuer (19%) und meinen eigenen Kosten noch abziehen um meinen „Gewinn“ zu errechnen?

Als Beispiel:
Mein Stundensatz beträgt 24,99 Euro brutto und ich arbeite 80 Stunden im Monat.
24,99 Euro x 80 Stunden = 1999,20 Euro (Rechnungsbetrag)
Davon werden abgezogen:

  • 19% Umsatzsteuer - 319,20 Euro = 1680,00 Euro netto

Was muss ich ausser meinen eigenen Kosten, Krankenversicherung, evtl. Sozialabgaben und der Einkommensteuer noch beachten um zu errechnen was mir „unter´m Strich“ bleibt?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten! :wink:

Hallo,
das kommt so ein bisschen darauf an, welcher Tätigkeit man nach geht.
Stutzig macht mich der Satz: Mein Stundensatz ist 24,99 und ich arbeite 80 Stunden im Monat. Das hört sich für mich eigentlich nach normalem Arbeitsverhältnis und nicht nach Selbständigkeit an. Und was ist mit „Kleinunternehmer“ gemeint? Ich kenne den Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht, ansonsten sagt er mir nichts.
Im Prinzip wurden aber alle Abzüge genannt, d.h. nach Abzug der Umsatzsteuer, den eigenen Kosten, Versicherungen, Einkommensteuer müsste schon der Nettogewinn rauskommen.
Viele Grüße
Barbara

Danke für deine schnelle Antwort! :smile:
Der Stundensatz und die Stunden waren nur als Beispiel gemeint. Also einfach „irgendwelche“ Zahlen in den Raum geworfen :wink:

Ein „Kleinunternehmer“ ist man, dem Internet nach, wenn man bei Existensgründung einen Jahresumsatz von 17.500 Euro voraussichtlich nicht überschreitet. Und da ich mein „Vorhaben“ erstmal Nebenberuflich machen möchte denke ich mal das diese Regelung auf mich zutreffen wird.

Nochmal danke für deine Antwort!

Beste Grüßen
Florian

Hallo,

Ein „Kleinunternehmer“ ist man, dem Internet nach, wenn man
bei Existensgründung einen Jahresumsatz von 17.500 Euro
voraussichtlich nicht überschreitet.

Es gibt keinen Kleinunternehmer!:wink:
Es gibt Unternehmer mit ganz wenig Umsatz, aber auch die sind Unternehmer!

Aber es gibt eine „Kleinunternehmer- Regelung“ und diese ist treffend im § 19** U msatz St euer G**esetz geregelt.
Informiere Dich bitte bei einem Steuerberater, Unternehmensberater oder beim Finanzamt über Dein Vorhaben.
Du kannst auch gerne hier im Forum bei „Steuern“ mal anfragen, da Du einiges wohl durcheinander bringst!:wink:

16BIT

Hallo, als Kleinunternehmer (§ 19 UstG) darf man keine Umsatzsteuer ausweisen, damit auch keine abführen an das FA. Damit braucht die Umsatzsteuer auch nicht in die Berechnung einbzogen werden. Kleinunternehmer ist man nur bis zu einem Umsatz von 17.500 pro Jahr. Abziehbar sind alle Kosten , die mit dem Einnahmen im Zusammenhang stehen (z.b. Telefonkosten, Fahrtkosten, Material usw.) Buchführung und Jahresabschlusserklärung nicht vergessen. Abziehbar sind nicht irgendwelche Sozialabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung usw.)
Die Einkommensteuer richtet sich nach den individuellen Steuersatz…
Das ist ein erster Überblick, wenn man sich selbständig machen will, sollte man sich mit den einzelnen Steuerarten und der steuerlichen Pflichten beschäftigen.
Hoffe, es hilft als erster Überblick
P.D.

Im Internet herumkruschteln
Servus,

im Internet steht haufenweise dummes Zeug.

Quellen für Steuerrecht sind Steuergesetze (auch online zu haben, nur echt mit dem Geier), Steuerrichtlinien, Durchführungsverordnungen, Rechtsprechung.

Schöne Grüße

MM