Wie starte ich in die Selbständigkeit?

Ihr Lieben,

ich versuche jetzt schon seit Wochen meine Fragen zur Selbständigkeit beantwortet zu bekommen, aber irgendwie komm ich zu keinem Ergebnis. Der Herr vom Gewerbeamt ist nicht zu erreichen. Der zuständige Mitarbeiter vom Finanzamt hat Urlaub und die Vertretung hat wohl keine Ahnung und der Existensberater war mir auch keine große Hilfe.

Meine Situation ist wie folgt.
Ich möchte als mobile Fotodesignerin (Fotografin - habe keine Ausbildung in dem Bereich) selbständig arbeiten. Zu den Privatkunden nach Hause fahren, dort die Bilder machen und von zu Hause aus bearbeiten. Am Schluss alles auf Rechnung abrechnen.

Meine Fragen jetzt sind:

  1. Muss ich ein Kleinstgewerbe anmelden? Oder komm ich hiermit Freiberuflich durch?
  2. Im Falle eines Gewerbes. Brauche ich einen Existenzberater der mir einen Businessplan usw. erstellt, oder würde ich auch ohne auskommen? Ist ein Businessplan überhaupt notwenig?
  3. Was für Kosten kommen auf mich zu im Falle einer Gewerbeanmeldung? Die Anmeldekosten sind mir bewusst, aber wie siehts aus mit IHK usw? Habe ja nioe einen handswerklichen Beruf wie die Fotografie erlernt.

Ich möchte das ganze nebenbei starten und dann über die Jahre hoffentlich so viel damit verdienen zu können, sodass ich keinen Teilzeitjob mehr brauche.

  1. Kann ich auf Steuerkarte arbeiten und diese selbständige Schiene überhaupt fahren?
  2. Wie siehts in dem Fall mit den Sozialversicherungen aus? Kommt mein Arbeitgeber dann dafür auch auf, obwohl ich nen Gewerbe oder ne Freiberuflichkeit laufen habe?

Wie ihr seht, Fragen über Fragen und irgendwie konnte mit bis jetzt noch niemand wirklich helfen.

Ich hoffe, ihr kennt euch ein bisschen aus und habt ein paar Minuten um meine Fragen zu beantworten.

Mit den besten Grüßen,

Sabrina

Ihr Lieben,

ich versuche jetzt schon seit Wochen meine Fragen zur
Selbständigkeit beantwortet zu bekommen, aber irgendwie komm
ich zu keinem Ergebnis. Der Herr vom Gewerbeamt ist nicht zu
erreichen. Der zuständige Mitarbeiter vom Finanzamt hat Urlaub
und die Vertretung hat wohl keine Ahnung und der
Existensberater war mir auch keine große Hilfe.

Meine Situation ist wie folgt.
Ich möchte als mobile Fotodesignerin (Fotografin - habe keine
Ausbildung in dem Bereich)

Fotograf oder Photograph (auch Lichtbildner) ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf!

Fotodesign beschreibt die Art und Weise durch Fotografie visuell zu gestalten. Fotodesign umfasst die kreative und künstlerische Auseinandersetzung mit den Medien Foto und Film bzw. Video.

Fazit: Fotografin nein, weil keine Ausbildung,
Fotodesignerin möglich, zudem künstlerischer Beruf,…

selbständig arbeiten. Zu den

Privatkunden nach Hause fahren, dort die Bilder machen und von
zu Hause aus bearbeiten. Am Schluss alles auf Rechnung
abrechnen.

Meine Fragen jetzt sind:

  1. Muss ich ein Kleinstgewerbe anmelden? Oder komm ich hiermit
    Freiberuflich durch?

Wäre es eine künstlerische Tätigkeit?

  1. Im Falle eines Gewerbes. Brauche ich einen

Existenzberater Was erwatet man von einem Existenzberater? Sollte der sich um die „Abwicklung“, also Beantragung aller Unterlagen, Genehmigungen und Darlehen kümmern ??

der mir einen Businessplan usw. erstellt, oder würde ich auch
ohne auskommen? Ist ein Businessplan überhaupt notwenig?

Falls für die Selbständigkeit ein Darlehen aufgenommen werden soll, verlangen die Banken einen Businessplan; manche Banker können damit nichts anfangen, aber es gehört halt in die Unterlagen; wenn kein Darlehen aufgenommen werden soll, ist ein Businessplan nicht erforderlich.

  1. Was für Kosten kommen auf mich zu im Falle einer
    Gewerbeanmeldung? Die Anmeldekosten sind mir bewusst, aber wie
    siehts aus mit

IHK dort einmal anfragen,…vielleicht gibt es da „Zuschüsse“

usw? Habe ja nioe einen handswerklichen

Beruf wie die Fotografie erlernt.

Ich möchte das ganze nebenbei starten und dann über die Jahre
hoffentlich so viel damit verdienen zu können, sodass ich
keinen Teilzeitjob mehr brauche.

  1. Kann ich auf Steuerkarte arbeiten

arbeiten man derzeit auf Steuerkarte ???
falls ja, wäre selbständige Tätigkeit, ggf. Zustimmung des Arbeitsgebes erforderlich, möglich.

  1. Wie siehts in dem Fall mit den Sozialversicherungen aus?

Kommt mein Arbeitgeber dann dafür auch auf, obwohl ich nen
Gewerbe oder ne Freiberuflichkeit laufen habe?

Wenn jetzt ein Arbeitgeber besteht, ist zu prüfen, ob eine Genehmigung vom Arbeitgeber einzuholen ist. (Arbeitsvertrag)

Wie ihr seht, Fragen über Fragen und irgendwie konnte mit bis
jetzt noch niemand wirklich helfen.

Nun, einmal die Fragen beantworten, dann kommt allmählich Licht ins Dunkle,…

schönen Tag noch.

ich versuche jetzt schon seit Wochen meine Fragen zur
Selbständigkeit beantwortet zu bekommen, aber irgendwie komm ich zu keinem Ergebnis.

Dann wäre ein Existenzgründungsseminar das richtige für Dich.

  1. Muss ich ein Kleinstgewerbe anmelden?

Was ist das ? Ein Gewerbe m uß angemeldet werden.

ohne auskommen? Ist ein Businessplan überhaupt notwenig?

WEnn man keinenKredit oder keine staatliche Förderung haben will, nein.

siehts aus mit IHK usw?

Die will auich ihren Obuus, allerdings gibt es da einen ordentliche Freibetrag.

  1. Kann ich auf Steuerkarte arbeiten und diese selbständige Schiene überhaupt fahren?

Wenn der Arbeitgeber das nicht untersagt, ja.

  1. Wie siehts in dem Fall mit den Sozialversicherungen aus?
    Kommt mein Arbeitgeber dann dafür auch auf, obwohl ich nen
    Gewerbe oder ne Freiberuflichkeit laufen habe?

Nein, die KK wird entscheiden, ob eine überwiegende Arbeitnehmereigenschaft besteht, dann ändert sich nichts, oder ob es eine überwiegende Selbständigkeit ist.

Hallo Honigblume_86,

ich versuche jetzt schon seit Wochen meine Fragen zur
Selbständigkeit beantwortet zu bekommen, aber irgendwie komm
ich zu keinem Ergebnis. Der Herr vom Gewerbeamt ist nicht zu
erreichen.

Mein Tipp als ganz frisch „Ausgegründete“: Erster Anlaufpunkt sollte deine Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter sein. In der Regel bekommt man da schon einmal die ersten Antworten oder Tipps, wo man sich weiterführend informieren kann.

Meine Situation ist wie folgt.
Ich möchte als mobile Fotodesignerin (Fotografin - habe keine
Ausbildung in dem Bereich) selbständig arbeiten.

Bist du auf Fotodesignerin gekommen, weil sich Goldschmiede ohne Prüfung auch nur „Schmuckdesigner“ nennen dürfen? Jedenfalls klingt das nach künstlerischer Tätigkeit, d.h. du hättest u. U. die Möglichkeit, dich (nur bei einer Vollzeit-Selbstständigkeit) teilweise bei der -->Künstlersozialkasse kranken-, sozial- und pflegeversichern zu lassen.

  1. Muss ich ein Kleinstgewerbe anmelden? Oder komm ich hiermit
    Freiberuflich durch?

Kleinstgewerbe gibt es nicht. Schau mal im Archiv dazu, -->Kleingewerbe, Nebengewerbe.

  1. Im Falle eines Gewerbes.

Zur Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiberuf sh. z.B. das -->Existenzgründerportal des BMWi.

Brauche ich einen Existenzberater, der mir einen Businessplan usw. :erstellt, oder würde ich auch ohne auskommen?

Kommt auf deine Eigenmittel bzw. deinen Förderbedarf an. Banken wollen immer einen Businessplan, wenn’s um Kredite geht, und dann bitte auf 3 Jahre im Voraus und mit allem Schnöckes. Auch die Arbeitsagentur will einen, wenn du den -->Gründungszuschuss (nur für Vollzeit-Selbstständigkeit) beantragst. Grundsätzlich lohnt sich ein Businessplan IMMER, denn er hilft dir, deine Idee en detail zu entwickeln, Schwächen und Stärken aufzuzeigen sowie die ersten Marketing-Bausteine zu schreiben.

Ist ein Businessplan überhaupt notwenig?

Ja, ja, ja!

  1. Was für Kosten kommen auf mich zu im Falle einer
    Gewerbeanmeldung? Die Anmeldekosten sind mir bewusst, aber wie
    siehts aus mit IHK usw? Habe ja nioe einen handswerklichen
    Beruf wie die Fotografie erlernt.

Da musst du deine örtliche IHK befragen.

Ich möchte das ganze nebenbei starten und dann über die Jahre
hoffentlich so viel damit verdienen zu können, sodass ich
keinen Teilzeitjob mehr brauche.

Kann ein guter Weg sein. Kann aber auch doppelt anstrengend sein. Du hast viel Rennerei, Ämter haben hauptsächlich tagsüber offen, wenn Arbeitnehmer arbeiten.

  1. Kann ich auf Steuerkarte arbeiten und diese selbständige
    Schiene überhaupt fahren?

Die Frage verstehe ich nicht. Selbstständig auf Steuerkarte???

  1. Wie siehts in dem Fall mit den Sozialversicherungen aus?
    Kommt mein Arbeitgeber dann dafür auch auf, obwohl ich nen
    Gewerbe oder ne Freiberuflichkeit laufen habe?

Da ich deine berufliche Situation nicht kenne, rate ich auch hier zum ExG-Portal des BMWi. Oder google doch mal nach -->Selbstständigkeit neben dem Beruf. Oder lass dich bei Existengründervereinen beraten, die sind meist günstig bis kostenlos.

Wie ihr seht, Fragen über Fragen und irgendwie konnte mit bis
jetzt noch niemand wirklich helfen.

Eine Existenzgründung ist ein echter „information overkill“. Man muss beharrlich sein und immer weiterlesen. Freund google hilft bei den meisten Fragen, und die wenigen restlichen bekommst du bei einem Existenzgründerseminar und anderen Gründern beantwortet. Schau dich um, netzwerke, das hilft ungemein!

Gruß
sgw

Brauche ich einen Existenzberater, der mir einen Businessplan usw. :erstellt, oder würde ich auch ohne auskommen?

Sorry, hier hab ich mich eben missverständlich ausgedrückt (aus Versehen schon abgeschickt statt auf Vorschau gedrückt).

Also, den Businessplan solltest du allein schreiben. Ist ja schließlich deine Firma, ne? :wink: Ein Berater kann dir erklären, worauf es ankommt. Einen Berater würde ich mir auf jeden Fall suchen.

LG und einen schönen Abend noch
sgw

Hi,

Jedenfalls klingt das nach künstlerischer Tätigkeit, d.h. du
hättest u. U. die Möglichkeit, dich (nur bei einer
Vollzeit-Selbstständigkeit) teilweise bei der
–>Künstlersozialkasse kranken-, sozial- und pflegeversichern
zu lassen.

Die Künstlersozialkasse hat die Voraussetzungen für eine Aufnahme schon vor ein paar Jahren sehr eingegrenzt, verschärft.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Und zusammen mit einem festen Job, aus dem Sozialabgaben geleistet werden, schon gar nicht.

Gruß,
Anja

Hallo Anja,

Die Künstlersozialkasse hat die Voraussetzungen für eine
Aufnahme schon vor ein paar Jahren sehr eingegrenzt,
verschärft.

Das stimmt, es soll mittlerweile nicht einfach sein und Monate dauern, in die KSK zu kommen. Trotzdem: Im Aufnahmeantrag der KSK sind Fotodesigner explizit zum Ankreuzen angegeben. Man sollte die Aufnahme zumindest prüfen lassen.

Und zusammen mit einem festen Job, aus dem Sozialabgaben
geleistet werden, schon gar nicht.

Auch hier hast du recht. Aber ich schrieb ja „hättest u. U. die Möglichkeit, dich (nur bei einer Vollzeit-Selbstständigkeit )“.

Gruß,
Anja

Gruß zurück
sgw

Expertenforum?
Hallo,

„Expertenforum“ hatte ich hier mal irgendwo gelesen - ist das geändert worden?

Der „Photograph“ (oder Fotograf) hat schon 2004 seinen Schutz verloren, jeder „Knipser“ darf sich so nennen. Allerdings ist die Eintragung bei der HWK (in die Nebenrolle) Pflicht, BG sowieso. Allerdigngs habe ich da eine vage Erinnerung, daß es bei der BG eine Ausnahme bzgl. der Arbeitstage/Jahr gibt. Einfach nachfragen.

Wieso sich eine Angestelle bzgl. ihres Existenzgründungsvorhabens an die Arbeitsagentur wenden soll erschließt sich mir nicht. Auch vermute ich geballte Inteligenz zu dem Thema wo anders.

Die KSK kann, muss aber nicht für den Photographen zuständig sein. Grundsätzlich ist die KSK aber entweder zuständig - und dann Pflicht - oder nicht, dann kommt man auch nicht rein.

Immerhin habe ich den Hinweis auf das Winzigstgewerbe gesehen, aber das könnte ja eigentlich grundsätzlich unter jeder ersten Antwort auf eine Frage stehen. :wink:
Die Tätigkeit klingt auch eher gewerblich denn freiberuflich, letztlich ist das FA entscheidend.

Und eine Frage hab ich auch: Wieso ist eigentlich die Vorschaltseite NIE bei mir kaputt?

Gruß

osmodius

Auch Hallo,

„Expertenforum“ hatte ich hier mal irgendwo gelesen - ist das
geändert worden?

Anscheinend.

Bis dahin da …

Die KSK kann, muss aber nicht für den Photographen zuständig
sein. Grundsätzlich ist die KSK aber entweder zuständig - und
dann Pflicht - oder nicht, dann kommt man auch nicht rein.

Wenn Du mit „reinkommen“ meinst, versichert sein bei dem Verein, dann falsch. Man kann, man muss nicht. Pflicht ist hingegegen (in dem Fall) die Abgabe der (in dem Fall nutzlosen) Versicherungsgebühr fü die Kunden der Fotografin.

Gruß Richard