Alkohol weggenommen bekommen

Hallo, darf uns der Jugendschutz in Alkoholverbotszonen den Alkohol wegnehmen (wir sind 18 Jahre)? Und darf er ihn ausschütten? Darf er in unsere Rucksäcke schauen? Angenommen die Polizei ist dabei, dürfen diese in unsere Rucksäcke schauen?

Hallo…

Der „Jugendschutz“? Wer soll das sein? Oder meinst du Polizei und Ordnungsamt.

Zumindest die Polizei darf all das. Allerdings ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und es kommt ebenfalls drauf an, was in der Stadtsatzung steht.

Je nach dem kann sogar ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit herrschen.

Diese Gesetze dienen dazu, um gezielt bestimmte Gruppierungen zu verscheuchen. Da diese Regelungen nur auf Personen angewandt werden, die man nicht an bestimmten Orten (meist Innenstadt) haben will, kann man diese Gesetze nur unter faschistoid und diskriminierend einordnen.

Z.B. in Bayern sind diese Regelungen besonders scharf. Hier ist schon das „sich lagern“ verboten. „Sich lagern“ bedeutet nichts anderes als Verweilen. Auch ein Gesetz, das nur von bestimmten Gruppierungen einzuhalten ist. Kein Tourist würde ein „Verweil-verbot“ bekommen…

Aber es gibt in ganz Deutschland Städte, die hier scharfe Regelungen haben.

Gruß

Aha, Ok, danke erstmal. Das waren irgendwelche Leute mit „Jugendschutz“ vorne drauf stehen. Bist du sicher, dass die Polizei mich durchsuchen darf?

Aha, Ok, danke erstmal. Das waren irgendwelche Leute mit
„Jugendschutz“ vorne drauf stehen. Bist du sicher, dass die
Polizei mich durchsuchen darf?

Das kommt auch wieder auf das Bundesland an. Aber die Polizei ist dafür grundsätzlich berechtigt. Unter Umständen muss sie einen Anfangsverdacht haben. Doch das ist im Alltag kein Problem. Drogen, Eigensicherung während der Personalfeststellung usw.

Ok, danke.