Kann das kind bei uns bleiben

hallo,
ich bin 35 jahre alt habe 3 kinder und lebe zur zeit zum teil von harz4. meine beste freundin liegt im sterben und ihr sohn (13)ist schon seid 2 monaten bei uns, ihr wunsch ist es, das er bei uns leben soll, und dieser wunsch liegt auch in meinem herzen und auch in dem des kindes… es gibt ein testament von der mutter, wo diese auch verfasst wurde. die familien angehöriegen, können ihn auch nicht nemen, und stimmen alle zu, das er bei uns bleibt… nun meine frage… ich habe angst das man ihn mir weg nimmt, denn ich kenne die jugendämter…
er fühlt sich hier sehr wohl, und möchte auch nicht hier weg, was kann ich tun und wie hab ich mich zu verhalten… bitte antwortet mir bin sehr verzweifelt… lieben gruß tichondria

Hallo tichondria,
leider schreibst Du nicht, was mit dem leiblichen Vater ist!!!
1.
Wenn der Wunsch der Mutter testamentarisch festgelegt ist und das Kind mit 13 Jahren schon ein eigenes Mitspracherecht hat, könnt Ihr schon vor dem Tode der leiblichen Mutter das Jugendamt einschalten. Dies prüft die Zustände im „neuen“ Elternhaus und stimmt im Regelfall einer Aufnahme des Kindes zu bzw. gibt eine entsprechende Erklärung an das Vormundschaftsgericht ab, welches die neue elterliche Sorge festlegt.
2.
Wenn Euch dieser Weg nicht zusagt, kannst Du Dir als Hartz IV-Bezieherin beim Amtsgericht einen „Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt“ besorgen (UMSONST) und damit einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen, der Dir umfassende Beratung gewährt. Das kann 10,00 € kosten, die er Dir aber auch erlassen kann, wenn er dazu bereit ist…
Dies wäre der Vorschlag, den ich an Deiner Stelle wählen würde.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Sorge Dich nicht, Menschen mit einem so großen Herzen wie Dir wird immer irgendwie geholen!!!

hallo,
ich danke dir für deine antwort und ja es hat mir weiter geholfen.
der leibliche vater hat sich nie gekümmert und zahlte in 13 jahren nur zwei mal keines geld an das jugendamt für den jungen, der junge hat ihn einmal kurz gesehen und das wars, also null bezug, so wie ich weiß hat der vater auch andere kinder und kümmert sich nicht…jugendamt habe ich schon eingeschaltet, da ich mir denke das die mir hife anbieten,so wie sie sagen, aber die angst das sie mir den jungen weg nemen habe ich trozdem…denn ich habe keinen mann… und das sind ja immer so vorraussetzungen bei den ämtern denke ich…

Hallo,

ich könnte hier allenfalls mit Halbwissen dienen, daher würde ich raten in jedem Fall zunächst mit dem Jugendamt zu sprechen - die sind aufgefordert zum Wohl des Kindes zu entscheiden! Erst wenn die abschlägig bescheiden würde ich weiteren Rat im Internet suchen.
Um das Kind in die Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen könnte evtl. eine Adoption erforderlich sein, aber auch das würde ich zunächst mit denen direkt klären.
Ich wünsche euch, dass eure Wünsche in Erfüllung gehen.
Liebe Grüße
Udo

Liebe tichondria,

leider kenne ich mich in der deutschen Rechtsprechung
ebensowenig aus wie Du.

Ich könnte mir vorstellen, dass das Jugendamt zuerst
versuchen wird, das Kind dem Vater zu geben, denn der
wäre ja der nächste Verwandte.

Dennoch, wenn ein schriftlicher letzter Wille existiert,
dann kann man den doch nicht so einfach ignorieren…

Der Vater meines Sohnes ist auch vor ein paar Tagen
gestorben. Ich bin so froh, dass mein Sohn schon 10
Jahre älter ist als der kleine Junge, der bei Dir lebt
und somit ja schon erwachsen.

Ich umarme Dich und wünsche Dir, dass Du die richtigen
Ansprechpersonen findest, die Dir raten können.

Für die vor Dir liegende Zeit wünsche ich Dir viel
Kraft und natürlich drücke ich Dir die Daumen, dass
der Kleine bei Euch bleiben kann.

Du musst eine sehr gute Mutter sein. Ich könnte vier
Kinder nicht handeln.

Alles Liebe und so sorry
Charlotte

… meine beste freundin liegt im sterben und ihr sohn
(13)ist schon seid 2 monaten bei uns, ihr wunsch ist es, das
er bei uns leben soll, und dieser wunsch liegt auch in meinem
herzen und auch in dem des kindes… es gibt ein testament von
der mutter, wo diese auch verfasst wurde. die familien
angehöriegen, können ihn auch nicht nemen, und stimmen alle
zu, das er bei uns bleibt… nun meine frage… ich habe angst
das man ihn mir weg nimmt, denn ich kenne die jugendämter…
er fühlt sich hier sehr wohl, und möchte auch nicht hier weg,
was kann ich tun und wie hab ich mich zu verhalten.

Hallo tichondria,

tut mir leid, da kann ich nicht direkt helfen, bin ja kein Familien-Rechtler.

Aber frage doch mal bei einer örtlichen Pro-Familia-Stelle nach, und zwar ‚bald‘. Dann kann vielleicht die Mutter noch etwas dazu sagen / notariell beurkunden lassen, falls sinnvoll / nötig. Pro-Familia (oder etwas ähnliches in der Gegend) erscheint mir besser als das Jugendamt, denn die sind ja unabhängig und können bestimmt weitere Tips geben.

Ich wünsche Dir und dem Jungen jedenfalls viel Glück und „Kopf hoch“!

ich danke dir für diese antwort:wink:

hallo, ich danke dir für deine lieben worte:wink: sie geben mir wirklich kaft, die ich brauchen kann. ich fühle mich schwach, weil ich angst habe das sie ihn mir weg holen… denn ich bin allein erziehend und da sagen ja viele das sowas nicht geht… aber nur weil ich alleine bin heißt das doch nicht das ich es nicht kann… ich habe viel kraft für meine kinder und da ist so viel für ein 4tes drin, das ich weiß das ich es schaffen werde:wink: danke für deine antwort ich werde kämpfen wie eine löwin um ihre jungen:wink:

recht herzlichen dank:wink:

Hallo,

in diesem speziellen Fall kann ich leider nicht weiterhelfen, da ich mich nicht mit Gesetzen oder gar mit den Machenschaften des Jugendamtes auskenne.
Meine persönliche Meinung zählt hier vielleicht nicht, aber trotzdem: ich ziehe den Hut vor Ihnen, dass Sie das Kind Ihrer Freundin zu sich nehmen wollen! Ich weiß selber, dass man mit 3 Kindern alle Hände voll zu tun hat. Wenn alle - so wie in Ihrem Fall - glücklich mit der Entscheidung sind, dann kämpfen Sie dafür. Das Kind wird es schon schwer genug haben, seine Mutter zu verlieren. Dann kann es nur von Vorteil sein, in einer Familie zu leben, wo man herzlich willkommen ist.
Viel, viel Glück und alles Gute!

Gabi

ich danke ihnen für ihren zuspruch:wink:

HAllo!
Das klingt echt schwierig. Meine erste Antwort wäre, daß Du da wenig Chance hast. Eigentlich müßte das Vormundschaftsgericht prüfen, ob Du (wie im Testamentbestimmt) als Vormund in Frage kommst. Aber das ist ein harter Weg. Aber ich muß auch dazu sagen, daß ich KEIN Fachmann auf diesem Gebiet bin und Du bzw. Deine Freundin am besten mit dem Vormundschaftsgericht sprechen solltet.
Ich drück euch die daumen!

danke für die antwort… naja das es nich leicht ist denke ich mir, denn sonst würde ich ja hier nicht um rat fragen:wink: nur weiß ich nicht wie ich am besten vor gehen soll und was man so für auflagen haben muß das weiß ich nicht… lg tichondria

also ganz ehrlich… euch bleibt fast nix anderes übrig, als mit dem jugendamt zu reden… denn es wird ja wahrscheinlich dann auch über adoption oder sowas in der art gehen müssen… ich würde einen termin mit dem jugendamt, der mutter, dem kind und dir (evtl noch ehemann oder lebenspartner, falls es einen gibt) machen u denen versuchen zu erklären, dass es die einfachste u die gewünschte lösung ist. ein schreiben (oder die personen direkt) der familienangehörigen, die das kind nicht zu sich nehmen, wäre evtl auch noch wichtig (meines erachtens nach ist es das beste, wenn die auch zu dem termin mit dem jugendamt kommen würden). auf jeden fall müssen sie darlegen, dass sie das kind nicht nehmen können. da das kind schon 13 ist, und ab dem 14. Lebensjahr eh ein mitspracherecht haben, läßt das jugendamt evtl ja mit sich reden, weil es selten im sinne des jugendamtes ist, dass ein kind in ein heim kommt, wenn es andere möglichkeiten gibt…

ich hoffe ich konnte etwas helfen bzw ein paar denkanstöße geben. ich glaube ein anwalt kennt sich mit sowas (gesetzeslage) besser aus. im notfall würd ich sogar einen anwalt als rechtsbeistand mit zu dem termin mit dem jugendamt nehmen. der kann sich besser ausdrücken und kennt die rechtssprechung in solchen fällen.

liebe grüße … und viel glück…

recht herzlichen dank ich werde mir einen rechtsanwalt nemen:wink:

Hallo!
Sorry, daß ich jetzt erst antworte. Ich war ein paar Tage verreist.
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten. Mit der Gesetzeslage kenne ich mich nicht aus.
Ich wünsche Ihnen von Herzen ganz viel Glück!
GvlG Bernadette Gansen

Ich kann Ihnen leider keine Antwort darauf geben, aber bei www.rund-ums-baby.de gibt es ein Expertenforum für Fragen zum Recht. Dort weiß man sicher mehr.
Alles Gute!