Hallo Helene!
Die Ausführungen in deinem Posting sind sehr interessant,
daher auch ein Sternchen von mir.
Allerdings: Sind die hier getroffenen Aussagen bindend? Gibt
es einen entsprechenden Gesetzestext?
Ja es gibt einen, ich werd schauen, wo ich ihn finden kann im net.
Ich weiß es deshalb, weil meine Enkelinnen mit mir in die Schule fahren; und weil ich als Lehrer höllisch Probleme bekäme, wenn ich ein Schulkind im Privatauto auf dem Schulweg mitnehme und ein Unfall passierte…
Das hab ich auf die Schnelle gefunden:
_Überblick über die gesetzliche Regelung
* Seit 1.1.1994 besteht Kindersitzpflicht für Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind. Sie müssen in allen PKWs, KKW
s, LKW`s, Spezialkraftfahrzeugen (zB: Wohnmobilen) bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit geeigneten Kinderrückhaltesystemen gesichert werden.
* Seit 1.1.1999 muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz im Auto sein.
Neue gesetzliche Zählregel: 1 Kind = 1 Person = 1 Sitzplatz
* Bei aktivem Beifahrerairbag ist die Verwendung von gegen die Fahrtrichtung gerichteten Sitzen auf dem Beifahrersitz absolut verboten.
* Verantwortlich für Ausrüstung und Verwendung der Sicherheitseinrichtungen ist der Lenker/die Lenkerín des Fahrzeuges.
* Bei Nichtbeachtung dieser Regelung drohen Geldstrafen, eine teilweise Leistungsfreiheit der Versicherungen und sogar ein Strafverfahren, wenn ein Kind verletzt wird._
Liebe Grüße!
Helene
(Etwas anderes: Brauchst du die Gebärdenbücher noch?)