Kind auf Autovordersitz erlaubt?

Hallo Ihr alle,

habe Diskussion mit meiner Tochter 6 Jahre über das sitzen im Auto.

Ist es erlaubt wenn meine Tochter
angeschnallt ( selbstverständlich im Kindersitz ), im Auto vorne mitfährt???

Gruß an alle

PS: was ist im Zweisitzer, muß Tochter dann in den Kofferraum???

Hi,

Ist es erlaubt wenn meine Tochter
angeschnallt ( selbstverständlich im Kindersitz ), im Auto
vorne mitfährt???

Sicher ist das erlaubt: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php

Da steht nichts von vorne oder hinten. Wenn jedoch die Fahrt im Kindersitz nicht möglich ist, weil sich dann andere Mitfahrer nicht mehr anschnallen könnten, dann darf das Kind ohne Kindersitz fahren, aber in diesem Falle nur hinten.

Gruß,

Malte.

Hallo Gerrit,

selbstverständlich darf deine Tochter im Kindersitz auf dem Vordersitz mitfahren. Du verwechselst das bestimmt mit dem Verbot, das Kind auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, wenn es noch in einer Babyschale entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden muss und das Fahrzeug mit Beifahrerairbag ausgerüstet ist. In diesem Falle müsste der Airbag erst von einer Fachwerkstatt deaktiviert werden (mit Nachweis). Im Falle der Airbagauslösung würden sonst tödliche Verletzungen erfolgen können, daher ist das verboten.
Der Transport von Kindern in vorwärts gerichteten Sitzen ist aber wie gesagt erlaubt.

Viele Grüße, Heike

Hallo,

habe Diskussion mit meiner Tochter 6 Jahre über das sitzen im
Auto.

Wer ist denn bei euch der Autofahrer und Chef:wink:?
Bald sitzt du hinten und dein Kind fährt.
Klar, darf sie vorne sitzen, natürlich mit Kindersitz/Erhöhung-ohne Airbag.
" Warum sind Airbags für Kinder so gefährlich?
Im Falle einer Airbag-Auslösung besteht akute Lebensgefahr für das Kind. Sie sind für Erwachsene konzipiert und werden mit einer solchen Wucht aufgeblasen, dass sie ein Kind auf dem Beifahrersitz erschlagen oder ersticken können.

KINDER UNTER ZWÖLF JAHREN DÜRFEN NIEMALS DORT SITZEN, WO DER SITZ MIT EINEM AIRBAG GESICHERT IST!

Bei einem Kind über zwölf Jahren auf einem Platz mit Airbag sollten Sie den Sitz so weit wie möglich zurückstellen.
Sie dürfen auf gar keinen Fall Baby- oder Kindersitze auf Sitzen mit Airbag anbringen - egal, ob das Kind darin mit dem Rücken oder dem Gesicht zur Fahrtrichtung sitzt.
In neueren Autos besteht die Möglichkeit, den Airbag abzuschalten. In diesem Fall können Sie den Sitz natürlich verwenden. Denken Sie aber daran, den Airbag wieder einzuschalten, wenn ein Erwachsener mitfährt. "Quelle: gothaer

Ist es erlaubt wenn meine Tochter
angeschnallt ( selbstverständlich im Kindersitz ), im Auto
vorne mitfährt???

Ja.

PS: was ist im Zweisitzer, muß Tochter dann in den
Kofferraum???

Ohne Airbag/bzw. ausgestelltem Airbag kein Problem mit dem passenden Kindersitz.

LG Manu

…in Österreich
gilt Folgendes:

Hallo Ihr alle,

falls ihr mit euren Kindern durch oder nach Österreich fahren wollt, die Gesetze verlangen bei uns:

Auf dem Beifahrersitz dürfen nur Kinder ab einer Körpergröße von 140 cm fahren, selbstverständlich angegurtet, empfohlen wird aber die Beförderung auf dem Rücksitz, besonders, wenn das Fahrzeug mit Airbags ausgerüstet ist.
Kleinere Kinder dürfen prinzipiell nur auf dem Rücksitz in entsprechenden Kindersitzen oder auf einer Sitzunterlage sitzen. Die Unterlage dient dazu, den Gurt, falls er nicht höhenverstellbar ist, an der richtigen Stelle, nämlich über/an der Schulter, nicht am Hals des Kindes zu platzieren.
Genaueres hier, ein Auszug daraus: http://www.netdoktor.at/ratschlaege/fakten/kinder_au…

Airbags sind für Erwachsene mit einem Gewicht von 75 Kilogramm konzipiert. Sie werden mit einer solchen Wucht aufgeblasen, dass sie ein Kind auf dem Beifahrersitz erschlagen oder ersticken können. Sitzt ein Kind mit über zwölf Jahren auf einem Platz mit Airbag, sollten Sie den Sitz so weit wie möglich zurückstellen. Baby- oder Kindersitze dürfen Sie auf gar keinen Fall auf Sitzen mit Airbag anbringen, egal, ob das Kind darin mit dem Rücken oder dem Gesicht zur Fahrtrichtung sitzt.
ACHTUNG: KINDER UNTER ZWÖLF JAHREN DÜRFEN NIEMALS DORT SITZEN, WO DER SITZ MIT EINEM AIRBAG GESICHERT IST!
In neueren Autos besteht die Möglichkeit, den Airbag abzuschalten. In diesem Fall können Sie den Sitz natürlich verwenden. Denken Sie aber daran, den Airbag wieder einzuschalten, wenn ein Erwachsener mitfährt.

Gute Fahrt!
abu

Hallo Helene!

Die Ausführungen in deinem Posting sind sehr interessant, daher auch ein Sternchen von mir.
Allerdings: Sind die hier getroffenen Aussagen bindend? Gibt es einen entsprechenden Gesetzestext?
Dass sich der Netdoktor nicht exakt an das Gesetz hält, sieht man an dieser Passage:

Egal welchen Alters, ob neugeboren oder 15 Jahre alt - Kinder sollten im Auto immer angeschnallt werden!

Das Gesetz gibt ja, wie du weißt, nicht nur eine Empfehlung ab, es fordert die Sicherung der Kinder. Vielleicht ist das von dir genannte Verbot in Wahrheit nur ein gut gemeinter Vorschlag (als Ausgleich gewissermaßen *smile*)?

Viele liebe Grüße

Hanna,
die es immer genau wissen will :smile:))

Hallo Helene!

Die Ausführungen in deinem Posting sind sehr interessant,
daher auch ein Sternchen von mir.
Allerdings: Sind die hier getroffenen Aussagen bindend? Gibt
es einen entsprechenden Gesetzestext?

Ja es gibt einen, ich werd schauen, wo ich ihn finden kann im net.
Ich weiß es deshalb, weil meine Enkelinnen mit mir in die Schule fahren; und weil ich als Lehrer höllisch Probleme bekäme, wenn ich ein Schulkind im Privatauto auf dem Schulweg mitnehme und ein Unfall passierte…
Das hab ich auf die Schnelle gefunden:

_Überblick über die gesetzliche Regelung

* Seit 1.1.1994 besteht Kindersitzpflicht für Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind. Sie müssen in allen PKWs, KKWs, LKW`s, Spezialkraftfahrzeugen (zB: Wohnmobilen) bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit geeigneten Kinderrückhaltesystemen gesichert werden.

* Seit 1.1.1999 muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz im Auto sein.
Neue gesetzliche Zählregel: 1 Kind = 1 Person = 1 Sitzplatz

* Bei aktivem Beifahrerairbag ist die Verwendung von gegen die Fahrtrichtung gerichteten Sitzen auf dem Beifahrersitz absolut verboten.

* Verantwortlich für Ausrüstung und Verwendung der Sicherheitseinrichtungen ist der Lenker/die Lenkerín des Fahrzeuges.

* Bei Nichtbeachtung dieser Regelung drohen Geldstrafen, eine teilweise Leistungsfreiheit der Versicherungen und sogar ein Strafverfahren, wenn ein Kind verletzt wird._

Liebe Grüße!
Helene
(Etwas anderes: Brauchst du die Gebärdenbücher noch?)

Hallo Helene,

Die hier genannten Regelungen sind mir alle bekannt. :smile:
Wo aber steht, dass Kinder unter zwölf Jahren niemals dort sitzen dürfen, wo der Sitz mit einem Airbag gesichert ist???

Die Gebärdenbücher benötige ich nicht mehr. Ich schick sie dir wieder, okay? :smile:

Liebe Grüße

Hanna

_Überblick über die gesetzliche Regelung

* Seit 1.1.1994 besteht Kindersitzpflicht für Kinder unter
12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind. Sie müssen in allen
PKWs, KKWs, LKW`s, Spezialkraftfahrzeugen (zB: Wohnmobilen)
bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit geeigneten
Kinderrückhaltesystemen gesichert werden.

* Seit 1.1.1999 muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz
im Auto sein.
Neue gesetzliche Zählregel: 1 Kind = 1 Person = 1
Sitzplatz

* Bei aktivem Beifahrerairbag ist die Verwendung von gegen
die Fahrtrichtung gerichteten Sitzen auf dem Beifahrersitz
absolut verboten.

* Verantwortlich für Ausrüstung und Verwendung der
Sicherheitseinrichtungen ist der Lenker/die Lenkerín des
Fahrzeuges.

* Bei Nichtbeachtung dieser Regelung drohen Geldstrafen,
eine teilweise Leistungsfreiheit der Versicherungen und sogar
ein Strafverfahren, wenn ein Kind verletzt wird._

Liebe Grüße!
Helene

Servus Hanna!

Die hier genannten Regelungen sind mir alle bekannt. :smile:
Wo aber steht, dass Kinder unter zwölf Jahren niemals dort
sitzen dürfen, wo der Sitz mit einem Airbag gesichert ist???

Vielleicht steht das mit den 12 Jahren auch gar nicht genau so im Gesetzestext, die Gründe für ein „Nichtdürfen“ kannst du in meinem ersten Posting zu diesem Thema lesen. Der in Großbuchstaben geschriebene Satz ist event. als eindringlicher Appell an den Hausverstand zu verstehen.
Hier noch einmal Erläuterungen über die möglichen Auswirkungen eines Airbags auf Kinder:
http://www.autokindersitz.at/index.html?mitte=/facts…

Die Gebärdenbücher benötige ich nicht mehr. Ich schick sie dir
wieder, okay? :smile:

Ja, bitte! Meine „Schwiegertochter“ ist ASO-Lehrerin und will nun die Gebärdensprache lernen.

Chao!
Helene

Grüß dich, Helene!

Vielleicht steht das mit den 12 Jahren auch gar nicht genau so
im Gesetzestext

Genau das hätte mich aber interessiert! Dass es nicht klug ist, ein Kind auf einen airbagbestückten Platz zu setzen, ist mir seit der Lektüre deines ersten Postings klar; ich wollte nur wissen, ob es sich hier um eine Empfehlung oder tatsächlich um ein Gesetz handelt.

Viele Grüße :smile:

Hanna