Kinderfreibetrag

Ich muss im nächsten Jahr auch dem Fiskus die Trennung von Frau und Kind melden; das Kindergeld geht dann an meine Frau, in deren Haushalt unsere Tochter auch lebt. Wie ist das aber mit dem Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte? Behalte ich als Unterhaltszahlender den vollen KF oder muss ich den mit meiner Frau teilen, so dass jeder 1/2 Kind eingetagen bekommt? Schon mal Dank im Voraus!

Hallo

Meines Wissens ist letzteres der Fall, wenn nichts weiter vereinbart wird*). Man kann es aber auch anders vereinbaren, was natürlich sinnvoll ist, wenn einer wesentlich mehr Steuern zahlt als der andere. Die gesparten Steuern könnten ja dann wenigstens teilweise auch dem Kind zugute kommen.

Wenn sich die (Ex-)Eheleute nicht einig werden, weiß ich nicht, was dann ist. Es ist aber bestimmt sinnvoll, diese Frage bei „Allgemeine Rechtsfragen“ zu stellen, falls du hier keine genauere Auskunft kriegst. Dann müsstest du sie aber ein wenig umformulieren.

Kann auch sein, dass die Frage hier bald wieder gelöscht wird, weil das so eine Art kostenlose Rechtsberatung ist, was verboten ist. Ich denke aber, eine Auskunft durch juristisch unqualifizierte Leute wie mich ist vielleicht nicht verboten.

Viele Grüße
Simsy

* Das ist schon deswegen so, weil der Staat dadurch einiges an Steuern mehr bekommt, da ja der Unterhaltszahler meistens mehr verdient als der andere.

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Hallo,

stimmmt, im Rechtsbrett ist die Frage besser aufgehoben, nur schreibe dort nicht von dir, also „ich“ und „mein Kind“ sondern allgemein. In etwa „wie würde es sein wenn jemand, der in Trennung lebt…“

Viele Grüße

Katl

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Hallo,

Es ist aber bestimmt sinnvoll, diese
Frage bei „Allgemeine Rechtsfragen“ zu stellen, falls du hier
keine genauere Auskunft kriegst. Dann müsstest du sie aber ein
wenig umformulieren.

gibts dafür kein Brett „Steuern“?

Gruß, Karin