Vollverpflegung an kitas

Bin Ich in einem Kindergarten verpflichtet eine Vollverpflegung in Anspruch zu nehmen?

Hallo,

wenn die Konzeption der Einrichtung das so vorsieht bzw. der Träger im Einvernehmen mit dem Elternbeirat das so beschlossen hat, ja.

Wenn du eine diesbezĂĽgliche Konzeption bereits akzeptiert hast (das hast du mit der Anmeldung deines Kindes in diesem Kindergarten getan, auch wenn du die Konzeption nicht gelesen haben solltest), ist die Sache ganz klar.

Ist der Beschluss erst nachträglich gefasst worden, kannst du dich an den Elternbeirat wenden. Im Grunde genommen bleiben dir aber wenig Möglichkeiten. Entweder du akzeptierst die Regelung oder du suchst dir eine andere KiTa.

Ganz theoretisch bliebe dir der Klageweg, aber abgesehen von den Kosten sind die Chancen auf Erfolg eher gering. Bis das Ganze entschieden ist (vor allem, wenn gegen eventuelle Urteile Widerspruch eingelegt wird), ist dein Kind aus dem Kindergarten drauĂźen.

Der Grund für derartige Regelungen liegt meist darin, dass es Kinder gibt, die nicht ausreichend zu essen dabei haben oder nur mit Teilchen vom Bäcker, Fruchtzwergen, Milchschnitten oder sonstigem Müll ankommen. In beiden Fällen hat ein Kindergarten sehr gute Argumente, was seinen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag betrifft.

Und: Es wäre für dein Kind sicher unangenehm, als einziges Kind nicht am gemeinsamen Essen teilnehmen zu dürfen.

Sollten finanzielle GrĂĽnde ausschlaggebend sein, hilft u.U. das Jugendamt oder der Elternbeirat.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

wie stellst Du Dir denn die Umsetzung vor?

Mal davon ausgegangen, dass Dein Kind nicht an der Vollverpflegung teilnimmt:

Es ist Zeit zum Mittagessen, alle Kinder setzen sich an den Tisch und halten sich die Hände (piep piep piep…), Dein Kind hat sich natürlich auch an den Tisch gesetzt und darf es aber eigentlich nicht. Die Erzieherin muss Dein Kind aus der Gruppe reissen und das Kleine darf sich dann alleine beschäftigen bis die Kinder fertig gegessen haben.

Da möchte ich weder Kind noch Erzieherin sein.

Wenn es um´s Geld geht, kannst Du das Gespärch mit der Leitung suchen. Da wird dann nach eine Lösung gesucht.

LG

hallo,

hier im Kreis ist es so geregelt, das man, wenn das kind vollzeit in den Kiga geht, zumindest Mittagessen buchen MUSS.

liebe grĂĽĂźe

brenna