Persönlichkeit Recht Foto

Servus
Ich fotografiere seit vielen Jahren Landschäften und Architektur. In diesen Bereichen stellen sich wenig rechtliche Fragen.

Nun fotografiere ich in letzter Zeit aber vermehrt auch Menschen in unterschiedlichen Alltagssitationen, im Zoo, auf dem Jahrmarkt, dem Wochenmarkt, der belebten Fußgängerzone, …
Häufig als Gruppe und somit Teil der gesamten Szene.

Für eine geplante Ausstellung habe ich es nun für reizvoll gefunden aus der Gruppe einzelne Gesichter heraus zu vergrößern und diese als Ausschnitt neben die Totale zu stellen. Es bleibt der Kontext also erhalten.
Wären die Aufnahmen nicht schon fotografiert, teils mehrere Jahre alt, könnte man die Personen ja fragen. So kann ich das nicht mehr.

  1. Frage:
    Darf ich die Fotos dennoch gebrauchen um sie in der Ausstellung und auf meiner Internetseite zu zeigen und sie, wenn mir die Götter gnädig sind, auch später in gedruckter Form veröffentlichen?

  2. Wie handhabe ich das konkret für die Zukunft? Von hunderten Fotos kommt nur eines zur Veröffentlichung. Nur welches? Alle Personen zu fragen geht in der Praxis kaum. Da bräuchte ich einen eigenen Assistenten der hinter mir her läuft und sich stapelweise Freigaben unterschreiben lässt.

Danke für die Hilfe

Gruß Peter Sky

Hallo Peter!
Bei Filmaufnahmen wird immer sehr darauf geachtet, dass Leute, die dominant im Bild sind, beim Aufnahmeleiter ihr Einverständnis erklären (schriftlich). Wenn sich z.B. ein Schauspieler in der Menge bewegt, ist das gar nicht möglich. Sind Gesichter dabei nahe zu sehen (Tele), ist das wohl ein Grenzfall, der wegen der Flüchtigkeit der Filmszene wohl vernachlässigt werden kann. Ein Foto, das in einer Ausstellung hängt, ist da schon heikler. Ich hole aber noch die Meinung eines Kollegen ein, der sich wie Du, mit einschlägigen Fotos befasst. Ich melde mich, wenn ich die Rückantwort habe.

Bis dahin Servus!
Kurt

Hallo Peter Sky,

ich bin zwar kein Jurist und was ich weiß, ersetzt im Zweifelsfall auch nicht die Konsultation eines Juristen, aber soviel kann ich sagen:
Das Fotografieren einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum bewegt, ist meistens unproblematisch. Wenn die Gruppe jeodoch das Thema des Bildes ist, kommt man schon - soweit ich weiß - an eine rechtliche Grenze, zumindest befindet man sich in der Grauzone. Das Herausnehmen einzelner aus einer Gruppe setzt das schriftliche Einverständnis der fotografierten Person voraus (zumindest, wenn eine Veröffentlichung vorgesehen ist; und eine Ausstellung, Webseite oder Buch sich definitiv Veröffentlichungen für die eine Einverständniserklärung vorliegen sollten, will man eventuellen Ärger vermeiden.)

Das sich das Einholen einer Einverständniserklärung von jeder möglichweise interessanten Person im Alltag kaum bewerkstelligen lässt, ändert nichts an der rechtlichen Situation: Jeder hat das Recht am eigenen Bild.

Deshalb bin ich bei Fotos von Personen immer sehr vorsichtig. Für Veröffentlichungen wird nicht umsonst häufig auf Profimodels zurückgegriffen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß Hagber

Servus
Ich fotografiere seit vielen Jahren Landschäften und
Architektur. In diesen Bereichen stellen sich wenig rechtliche
Fragen.

  1. Frage:
    Darf ich die Fotos dennoch gebrauchen um sie in der
    Ausstellung und auf meiner Internetseite zu zeigen und sie,
    wenn mir die Götter gnädig sind, auch später in gedruckter
    Form veröffentlichen?

  2. Wie handhabe ich das konkret für die Zukunft? Von hunderten
    Fotos kommt nur eines zur Veröffentlichung. Nur welches? Alle
    Personen zu fragen geht in der Praxis kaum. Da bräuchte ich
    einen eigenen Assistenten der hinter mir her läuft und sich
    stapelweise Freigaben unterschreiben lässt.

Danke für die Hilfe

Gruß Peter Sky

Das ist (kann) durchaus sehr heikel (werden.)
Hier kannst de dich mal schlau machen:
=> http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeit_von_%…

Bei lebenden privaten Personen haben die Persönlichkeitsrechte unbedingt Vorrang, bei toten entscheiden die Nachkommen. Nur bei Personen, die sowieso in der Öffentlichkeit stehen, dürfen ohne nachzufragen Fotos veröffentlicht werden. Besser als dieser Ratschlag ist jedoch, mal zu googeln, um Rechtssicherheit zu haben.
Ciao TS

Hallo,
das Thema ist nicht unproblematisch.
Ich empfehle einen Blick auf die website von Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Ich hoffe, dass das hilfrich ist.

Hallo Peter

vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen, aber das ist eine verzwickte Sache und ich bin nicht der Rechtsexperte.
Ich hab’s bei Ausstellungen so gehalten, bei „Gruppenportraits“ keine Zustimmung einzuholen und bei Einzelpersonen immer die Zustimmung zur Veröffentlichung erbeten. Da das aber nicht mehr möglich ist, ?? . Ich würde die Bilder ausstellen, sollte zufällig jemand sich selbst entdecken und etwas dagegen haben, ihn nachträglich um Zustimmung bitten (ein hochwertiger Abzug stimmt oft gnädig); für’n Druck auf jeden Fall Rechtsauskunft einholen.
Für die Zukunft? Wenn’s geht Unterschrift, ansonst ein bisschen Risiko bleibt immer.

Erst einmal wünsch ich Ihnen Gut Licht und viel Erfolg zur Ausstellung
Albrecht Reuter

Hallo ,Leider kann ich zur Frage keine Antwort geben
da ich di Rechtslage nicht kenne.
Gruß Theo

Lieber Peter,

Ich habe die Meinung eines Kollegen eingeholt, der mehr Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat, und er hat mir die folgende Antwort geschrieben. Nicht sehr hilfreich, aber auch ich habe mich oft am Rande des Legalen bewegt, weil es einfach zu kompliziert ist. Bei Filmaufnahmen ist es weniger gefährlich, weil das Medium flüchtig ist. Anders ein Foto, das in einer Ausstellung hängt und von einem gesehen wird, der einen kennt, der den Abgebildeten kennt. Ich glaube dass es gefährlich wird, wenn Du mit dem Bild Geld verdienst. Wenn Du die Möglichkeit hast, die Erlaubnis zur Veröffentlichung einzuholen, ist das zu empfehlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Abgebildeter just in diese Ausstellung kommt, ist ja nicht sehr groß. Und wenn wirklich, ist er vielleicht geschmeichelt. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Das schrieb mein Kollege:

Das mit dem Recht am eigenen Bild ist nicht ganz so einfach um nicht zu sagen, es ist selbst für Juristen sehr kompliziert.
Wenn Du den Wikipedia Eintrag dazu liest, dann gibt das einen Eindruck von dem Umfang http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Ich würde gar nichts empfehlen. Man kann nur falsch liegen.

Soweit Meinung meines Kollegen.
Gute Gelingen für Deine Ausstellung!

Kurt
[email protected]

Hallo Peter Sky,
ich bin kein Jurist, kann also dazu nicht exakt antworten. Fragen ist immer ok, denke ich, wenn das nicht mehr möglich ist, würde ich das entsprechende Bild nicht veröffentlichen. Ansonsten einen Medienanwalt konsultieren.
MfG.
MaSpe

guten tag,
ein bild ohne erlaubnis der abgelichteten person zu veröffentlichen ist sehr heikel, ganz speziell im internet. ich kann ihnen nur empfehlen die betreffenden personen um erlaubnis zu bitten.
sie können sich im internet über persönlichkeitsrechte bestens informieren.
take care
gruß
gagafata

Ich fotografiere zwar auch viel, jedoch fast ausschliesslich privat und was auf meiner HP landet, sehen eh nur wenig Leute.
Daher musste ich mich mit dem Thema wenig befassen und kann leider keine Antwort geben, die weiterhelfen würde.

  1. Wie handhabe ich das konkret für die Zukunft? Von hunderten
    Fotos kommt nur eines zur Veröffentlichung. Nur welches? Alle
    Personen zu fragen geht in der Praxis kaum. Da bräuchte ich
    einen eigenen Assistenten der hinter mir her läuft und sich
    stapelweise Freigaben unterschreiben lässt.

Frage noch aktuell - eher nicht, oder?

Frage noch aktuell - eher nicht, oder?

Werte Freunde & Kollegen

Zunächst vielen Dank für all die Antworten und Anregungen.
Den reinen Gesetzestext und auch die einschlägigen Artikel (zum Beispiel in Wikipedia) habe ich gelesen und auch den Praxistipp: ‚Lass es für diesmal darauf ankommen und mach es für die Zukunft besser.‘ beherzigt.

Was mit jetzt noch fehlt ist ein in der täglichen Praxis umsetzbarer Ablauf. Fast immer bin ich alleine unterwegs und habe keinen hilfreichen Menschen ‚der hinter mir aufräumt‘.Irgendwie muss ich aber - um den Persönlichkeitrechten meiner Motive genüge zu tun - zu der Freigabe kommen. Insbesondere dann, wenn eine Veröffentlichung vorgesehen ist. Und die braucht es. Wovon sonst soll ein Fotgraf auch leben…

Insofern ist die Frage noch aktuell, liebe Petra. Danke auch für deine Bereitschaft zu helfen.

Herzlichst

Peter Sky