Baumschnitt des nachbarn

Hallo,
habe eine Gartenfrage im weitesten Sinne.
Mit unserem Nachbarn verstehen wir uns nicht ganz so gut. Eigentlich haben wir ihm nix getan, aber er grüßt nicht, gescheige denn er spricht mit uns.
Es geht um seine Bäume. Schön sind sie, aber sie wuchern so weit in unseren Garten (zwar sehr hoch), dass meine Wäsche im Frühjahr und Sommer, wenn sie auf der Wäscheleine hängt, oftmals mit Vogelkot voll ist. Das Gewächshaus wir übrigens auch gut vollgekotet, und das sieht nicht schön aus.
Mein Schwiegervater hat ihn wohl schon einmal darauf hingewiesen, aber darauf ist er nicht eingegangen.
Rein rechtlich stehe ich wohl auf der sicheren Seite, oder?
Ich muss ihn darauf hinweisen und ihm eine Frist setzen?
Und wie stelle ich das menschlich am besten an? Schreibe ich ihm oder gehe ich doch rüber?

Will ihm ja auch jetzt schon bescheid sagen, nicht das er sagt, er könne außerhalb der „Baumschnitt-Zeit“ nichts machen.
Habe drei Kinder und viiieeel Wäsche, die ich nicht immer doppelt waschen möchte.

Hallo Chrissy,

die Rechtslage findest Du unter http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/uberh_o.htm noch mal ausführlich beschrieben.

Zu Deiner Frage nach dem wie: Ich würde erst einmal das Gespräch suchen und erst wenn das nichts bringt einen formalen Brief mit Fristsetzung abschicken.

Der Vorteil an der rechtlichen Regelung ist, dass Du nicht Klagen müsstest sondern die Äste einfach abschneiden kannst. Ich würde daher im Brief einfach eine Frist setzen, aber nicht darauf hinweisen, dass Du im Falle einer Fristüberschreitung selbst aktiv wirst und auch den §910 BGB nicht erwähnen. Einfach höflich, aber bestimmt, um den Rückschnitt des Baumes bitten. Sonst könnte Dein Nachbar auf die Idee kommen, gegen Dich zu klagen oder z.B. eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo Chrissy,
am sichersten ist ein Einschreiben mit Rückantwort.
Da der Nachbar sowieso mit Euch nicht redet, verliert
ihr auch keine Freundschaft!
Immer schön höflich und sachlich bleiben, keine
Angriffe in den Formulierungen und reine Bitte mit
Hinweis auf die Fakten und die Grenzbepflanzung
Es ist aber zu beachten, das nur Äste die über den
einzuhaltenden Grenzabstand zu Euch wachsen,
entfernt werden müssen, bis zu einer maximalen
Höhe von ( je nach Nachbarschaftsrecht) zB 3,50m
Darüber nur wenn a) Bäume nicht unter dem Kronen-
Schnitt zu Grunde gehen und vor allem nicht schon über
5 Jahre dort stehen und niemals dagegen schriftlich
vorgegangen wurde!!
Nach 5 Jahren geht nur Rückschnitt zu Euch und
die Höhe, wenn die Bäume dadurch nicht absterben.
Dann kommt noch der Vigelschutz dazu, es kann je
nach Stadt und Land ein Vogelschutzgesetz vorliegen,
grade wenn viele Vögel dort nisten !
Es ist der Vogelkot zu dulden, wie auch die Blätter
die zu Euch fallen. Deine 3 Kinder haben mehr
von Vogelgezwitscher als vom Streit der nicht enden
wird…Vielleicht kannst Du die Wäsche entfernter zur
Grenze aufhängen…?
Gruß M.Max

ich empfehle hier ein Beratungsgespräch beim geeigneten Anwalt. Wenn der Nachbar eh auf nichts reagiert hilft nur noch die „Obrigkeit“
So weit ich weiß können Sie die Äste, die auf Ihr Grundstück wachsen abschneiden, aber sichern Sie sich bitte nochmal ab.
Grüße
von M. Kugelmann-Metz

Hallo Chrissy,
das mit den Bäumen ist nicht so einfach und schon gar nicht sicher.
Als erstes gilt das Nachbarschaftsgesetz des Bundeslands.
http://www.nachbarrecht.com/gesetz.html
Dann gibt es einen Abwehr Anspruch aus dem BGB.Der Nachbar muss die Kosten zu Beseitigung der Verschmutzung tragen, wenn er die Bäume nicht schneidet. Nicht ohne Genehmigung selbst schneiden, das ist Sachbeschädigung und führt zu Ersatzansprüchen.
Da es zu dem Thema keinen allgemeinen Rat gibt empfehle ich mit dem Nachbarn zu reden und Ihm die Situation zu erklären. Reagiert er nicht positiv würde ich als nächstes den örtlichen Schiedsmann/-frau aufsuchen und mit ihm die Angelegenheit durchsprechen.
Adresse bei der Stadt oder Polizei. Kosten entstehen erst wenn es zu einer Schlichtung kommt.
http://www.bdsev.de/index.php?id=15
mfg
Ben

Diese Frage beinhaltet zwei Teile.

  1. Der Grenzabstand der Bäume zu Ihrer Grenze ist im Nachbarschaftsgesetz geregelt und dieses ist Ländersache.Hier ist auch die Höhe der Bäume angebenen.

Geben Sie eineal in Googel ein:
Nachbarschaftsgesetz und dann Ihr Bundesland.

  1. Die Zweige die in Ihr Grundstück ragen können Sie entfernen allerdings erst wenn sie dem Nachbarn eine angemessene schriftlich ( Einschreiben) Frist gesetzt
    haben. Dabei ist die Frist zu beachten in der die Bäume nicht geschnitten werden dürfen.

Gruß

Joki

Sehr geehrte Chrissy,

das Problem mit verunreinigter Wäsche kenne ich.

Trotzdem ist es ratsam, sich erst einmal über die rechtliche Grundlage zu informieren, bevor Sie es sich endgültig mit Ihrem Nachbarn verderben, der offensichtlich Wind von Ihrer Gesinnung bekommen hat. Die Feindschaft mit Nachbarn kann sehr krank machen.

Auf den Umstand, wie Ihre Nachbarn ihre Gärten bepflanzen, ob mit oder ohne Bäume und Büsche, haben Sie keinen Einfluß. Und auch wegen der Vögel, die Bäume und Gebüschlandschaften bevorzugen, können Sie Ihre Nachbarn nicht verklagen, wenn auch die Menschen über Sinn und Nutzen von Vögeln geteilter Ansicht sind.

Laut Gesetz hat jeder das Recht, seinen Garten nach den eigenen Wünschen zu bepflanzen, sofern der Bewuchs nicht über die eigenen Grenzen hinaus ragt.

Soweit dies der Fall ist, dürfen Sie mit der Gartenschere in Aktion treten. Sie müssen allerdings dem Nachbarn höflich bittend Gelegenheit dazu geben, dies selbst zu erledigen. Auch hier gilt es, die Form zu wahren.

Dem Nachbarn Fristen zu setzen, würde Feindschaft erzeugen. Das ist schon deshalb nicht zweckdienlich, weil die Bäume des Nachbarn, wie Sie berichten, sehr hoch sind, demnach bereits unter der Baumschutzverordnung stehen dürften, was bedeutet, daß es unter Androhung von zweistelligen Eurobeträgen verboten ist, solche Bäume zu fällen oder stark zu beschädigen.

Alle Ihre Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen neben einem Advokaten und den Mitarbeitern der Verwaltung Ihres Wohnortes auch das Nachbarrecht Ihres Bundeslandes, nachzulesen unter:

Das Nachbarrechtsgesetz für jedes Bundesland Stand November 2010
Das Nachbarrechtsgesetz ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Hier erhalten Sie immer die aktuelle Version für Ihr Bundesland.
Der Grenzabstand für Pflanzen - Bäume Sträucher Hecke Nachbarrecht …

Ich selbst habe mich oft über die in meine Kaffeetasse fallenden Blätter geärgert, wenn ich in einem Lokal unter freiem Himmel gesessen habe, besonders aber über die Mücken in Stadtparks. Dagegen war auch nichts zu machen.
Ich mußte lernen, meine Kaffeetasse mit einem Bierdeckel abzudecken und mich mit Mückenspray gegen die sirrenden Blutsauger zu schützen. Viecher und Pflanzen gehören zu unserem Lebensraum. Sich darüber zu ärgern, ist aufreibend.

Liebe Grüße von Ulla

baumschnitt des nachbarn
Hallo,
leider kann ich dazu keine qualifizierte Auskunft geben.
Viele Grüße
Dieter

Hallo Chrissy.

Bin zwar kein Rechtsanwalt, würde aber bei Unnachgibigkeit weitere Schritte einleiten. Kann ja wohl nicht sein, daß seine Äste über die Grenze wachsen. Eine Baumschnittzeit die das Enfernen der Äste verzögern könnte gibt es nicht. Bei uns in Hessen muß der Pflanzabstand von Bäumen zur Grundstücksgrenze mind. 2,5 m betragen. Bei größerer Höhe sogar mehr( Schatten ). Mußt halt mal sehen, wie Du mit dem Nachbarn klar kommst. Wenn`s wirklich so ein sturer Hund ist, würde ich auch keinen Wert auf Freundlichkeit legen. Auf jeden Fall ist es eine Frechheit, die Äste so zu belassen.

MfG Roger

Hallo!
Leider etwas verspätet, da mein PC nicht i.O. war. Ich würde ihn zuerst mündlich informieren, gut wäre es, wenn sie einen Zeugen mitnehmen. Wenn er nicht reagiert, dann schriftlich. Das Recht ist, wie sie schon sagen, auf ihrer Seite, da die überragenden Zweige ihre Lebensqualität stark beeinflussen. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es besteht noch die Möglichkeit, die Zweige selbst zu entfernen. Dpoch da müssten sie sich sicherheitshalber erkundigen, ob das erlaubt ist. Vielleicht nach Fristsetzung.
Alles Gute

Hallo,
ihr habt ein Recht darauf, dass der Nachbar die Bäume entprechend zurückschneiden muss. Allerdings ist das von der Höhe der Bäume, wie alt die B. sind und welchen Abstand sie von der Grundstücksgrenze haben. Das ist abhängig vom landesüblichen Nachbarschaftsrecht. Kannst Du googeln.
Ich schlage vor, den Nachbarn freundlich darauf anzusprechen und ihm eine Frist von 4 Wochen zu setzen, bis wann er das Astwerk zu kürzen hat. Nenne ihm auch den Grund dazu. Denke dran, dass ab März die Vogelschutzzeit beginnt und dann das Absägen von Bäumen innnerorts und außerorts unteschiedlich geregelt ist.

Gruß Evi Sahra

Was passiert denn mit dem Abfall?
Wenn ich zwar absägen darf, habe ich doch noch den Abfall. Muss ich den auf meine Kosten entsorgen, kann ich dem Nachbarn den auf´s Grundstück kippen oder kann ich die Entsorgungkosten dem Nachbarn weiter berechnen?

Gruß,
Wilfried

Es gibt keine Baumschnitt - zeit. Bäume sind und gehören sehr oft im jahr geschnitten. Sagen sie ihm höflich, sie haben einen Gärtner beauftragt in meinem Garten etwas Pflege zu machen. Dieser Gärtner wird das in ihren Garten reinwachsende holz einfach wegschneiden. DAs ist ihr gutes Recht. Somit wird der Baum nicht fachmännisch gepflegt und er hat dann keine gute Ernte. Er kann jedoch auch selber für eine Baumpflege sorgen unter einhaltung der nachbarschafts grenz bestimmungen. Dann bleibt sein Baum gesund.