Nachbarsträucher und Lösungsmöglichkeiten Kleingarten

Hallo
Ich habe einen ziemlich ätzenden Nachbarn. Es ist im schon zu laut wenn ich während der Mittagsruhe den Boden locker. Kehren ist totsünde um diese Zeit. Mich trennen von ihm ein Hecke bestehend aus 10 verschiedenen Sträuchern. Als ich meinen Garten übernommen hatte, sagte er mir großzügig ich kann abschneiden was rüberwächst. Ich-neuland sone Kolonie- hab mich noch gefreut. Mittlerweile nicht mehr. Es ist mehr Arbeit seine Hecke zu schneiden, als meine. Dazu kommt noch das mein Gemüsebeet an diese Hecke grenzt und Ableger ständig Bodennah von ihm in mein Gemüse rüberwachsen. Generell sind es sehr wachstumsfreudige Pflanzen. Da ich diesen Typen aber nicht regelmässig zum schneiden bei mir in Garten haben will, und schon gar nicht durch mein Gemüse laufen, dachte ich, ich schütze mein Gemüse mit einem 1-meter hohem lattenzaun an der Grundstücksgrenze. Jetzt hat er sich beschwert, dass ich sowas nicht machen darf. Mein Vorstand sagt, auch wenn er es auch schwachsinnig findet, hat er recht. Sichtschutz und Dichtzäune sind nicht zugelassen? Ist das wahr, mein Nachbar hat eh schon so Glück, da seine Hecke 2.50 hoch und viel zu nah an meinem Grundstück ist, aber er durch Bestandsschutz die Hecke behalten darf. Aber kann es denn sein, dass ich durch Bestandschutz des Nachbarn nachteile habe? Gerade auch Wasserversorgung am Gemüsebeet. Die Hecke säuft ja alles weg.
Weitere Frage ist, wenn da ein Busch einen Trieb hat, von dem 10 Triebe auf mein Grundstück abgehen, und zu ihm nix ist, nichtmal sichtbar, muss ich alle 10 triebe einzeln abschneiden auf höhe des zauns, oder darf ich auf seiner seite den Haupttrieb abschneiden. Gesünder für die Planze wäre es eh wenig schnittflächen und wenn an der Verzweigung und nicht mitten im Ast zu haben.
Außerdem haben 2 Sträucher von ihm Blattläuse die so langsam in meinen garten übergehen.
Hoffe ihr habt einen Rat, vielleicht auch rechtliche Grundlagen.
Sichert der Bestandsschutz echt alles was er vor 20 jahren mal geplanzt hat? Und steht nicht das Nachbarschaftsgesetz von Nrw über der Bau und Gartenordnung und den ganzen anderen Regeln die so im Schrebergarten rumspucken? Dieses besagt ja, dass dem nachbarn keine Nachteile entstehen dürfen

grüße
stephan frings

Ich bin kein Jurist und werde zu juristischen Dingen daher auch sicher nichts sagen. Nach meinem Verständnis sollte es aber auch ein Vorstandsbeschluss ermöglichen veränderte Regeln für alle Parzellen zu ermöglichen - aber Änderungen sind immer schwierig.

Das Bodenlockern überlasse ich den Regenwürmern, die mit einer Mulchdecke gefüttert werden - ich bin einfach zu faul das selber zu machen…

Gegen die wuchskräftigen Ableger wäre eine Wurzelsperre an der Grundstücksgrenze eine einfache Lösung. Ein wasserduchlässiges Geotextil oder wasserundurchlässige sehr feste Teichfolie (aus dem Gartenfachhandel) mind. 80cm tief einbuddeln - als Verlängerung des Zauns senkrecht in den Boden.
Gegen Zweige, die bei mir von einer Nachbarn regelmäßig rüber wachsen kommt etwa alle 14 tage eine Rosenschere zum Einsatz - bevor ich da anfange zu diskutieren investiere ich ca. eine halbe Stunde Arbeitszeit alle 14 tage und ich freue mich, daß mir meine Nachbarin kostenlos Material für den Kompost zur Verfügung stellt - davon kann man als Kleingärtner nie genug haben.

Blattläuse - tja, die sind nun mal da draußen in der Natur und bilden auch eine Nahrungsgrundlage für viele Tiere. Ich ignoriere leichten Befall und fange zunächst an gezielt die Ameisen zu bekämpfen - z.B. ein Gemisch aus 1/3 Hefe und 2/3 Honig immer wieder in Nestnähe bzw. entlang der Straßen aufbringen. Dann gibt man den Nützlingen (Marienkäfer und Co) eine gute Chance. Die stellen sich dann meist innerhalb von ein paar Wochen ein, wenn die Blattlauskolonien nicht mehr durch Ameisen geschützt werden. Wenn der Blattlausbefall an einzelnen Pflanzen zu extrem wird greife ich doch mal auf die biologische Schädlingsbekämpfung zurück - z.B. auf Neem-Basis oder Pyrethrine in Rapsöl --> siehe Gartenfachhandel. Befallene abgeschnittene Zweige werden einfach abgeflammt (Lötlampe) und kommen dann auf meine Kompost.

Hallo Stephan,

Zufriedenheit

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbar nicht gefäl
( Friedrich von Schiller)

Einen Rechtsrat kann ich Dir nicht geben, zweckmäßig ist mit dem Vorstand und den einschlägigen Bestimmungen eine Lösung zu finden.
Besser noch eine einvernehmliche Regelung mit dem Nachbarn zu suchen.

Ich weiss dass dies nicht leicht sein wird, sollte aber dennoch mit gutem Willen gelingen,

das wünscht Dir mit besten Grüssen
Herbert

Ich habe einen ziemlich ätzenden Nachbarn. Es ist im schon zu
laut wenn ich während der Mittagsruhe den Boden locker. Kehren
ist totsünde um diese Zeit. Mich trennen von ihm ein Hecke
bestehend aus 10 verschiedenen Sträuchern. Als ich meinen
Garten übernommen hatte, sagte er mir großzügig ich kann
abschneiden was rüberwächst. Ich-neuland sone Kolonie- hab
mich noch gefreut. Mittlerweile nicht mehr. Es ist mehr Arbeit
seine Hecke zu schneiden, als meine. Dazu kommt noch das mein
Gemüsebeet an diese Hecke grenzt und Ableger ständig Bodennah
von ihm in mein Gemüse rüberwachsen. Generell sind es sehr
wachstumsfreudige Pflanzen. Da ich diesen Typen aber nicht
regelmässig zum schneiden bei mir in Garten haben will, und
schon gar nicht durch mein Gemüse laufen, dachte ich, ich
schütze mein Gemüse mit einem 1-meter hohem lattenzaun an der
Grundstücksgrenze. Jetzt hat er sich beschwert, dass ich sowas
nicht machen darf. Mein Vorstand sagt, auch wenn er es auch
schwachsinnig findet, hat er recht. Sichtschutz und Dichtzäune
sind nicht zugelassen? Ist das wahr, mein Nachbar hat eh schon
so Glück, da seine Hecke 2.50 hoch und viel zu nah an meinem
Grundstück ist, aber er durch Bestandsschutz die Hecke
behalten darf. Aber kann es denn sein, dass ich durch
Bestandschutz des Nachbarn nachteile habe? Gerade auch
Wasserversorgung am Gemüsebeet. Die Hecke säuft ja alles weg.
Weitere Frage ist, wenn da ein Busch einen Trieb hat, von dem
10 Triebe auf mein Grundstück abgehen, und zu ihm nix ist,
nichtmal sichtbar, muss ich alle 10 triebe einzeln abschneiden
auf höhe des zauns, oder darf ich auf seiner seite den
Haupttrieb abschneiden. Gesünder für die Planze wäre es eh
wenig schnittflächen und wenn an der Verzweigung und nicht
mitten im Ast zu haben.
Außerdem haben 2 Sträucher von ihm Blattläuse die so langsam
in meinen garten übergehen.
Hoffe ihr habt einen Rat, vielleicht auch rechtliche
Grundlagen.
Sichert der Bestandsschutz echt alles was er vor 20 jahren mal
geplanzt hat? Und steht nicht das Nachbarschaftsgesetz von Nrw
über der Bau und Gartenordnung und den ganzen anderen Regeln
die so im Schrebergarten rumspucken? Dieses besagt ja, dass
dem nachbarn keine Nachteile entstehen dürfen

grüße
stephan frings

Hallo Gartenfreund stephan.
Da unsere Kleingartenordnung anders ist als in NRW.
habe ich dass mal gegoogelt .PDF Datei unter
Gartenordnung,Geschäftsordnung Schlichtungsverfahren
drittes Suchergebnis von Oben da steht alles drinnen
Dein Nachbar denkt er hat nach 20 Jahren Zugehörigkeit
Sonderprivilegien . Was der macht geht gar nicht.
Viel Erfolg ,und lass Dir auch vom Vorstand nicht die Butter vom Brot nehmen .

Gruß aus Hannover

Garten freund Konrad.(38 Jahre Kleingärtner)

Hallo stephan,
bei uns in Schleswig-Holstein, ist das nicht so. Hecken dürfen lt. Ordnung 1,25meter haben. Bestandsschutz weiss ich nicht. Wir haben in Brunsbüttel garnicht solche Probleme. Ich
kann dir leider nicht viel helfen. Schade. Gruß Heidi Gadow

Hallo
Was genau hast du gegooglt?
Finde es gerade nicht

Hallo
Was genau hast du gegooglt?
Finde es gerade nicht

[PDF]
Kleingarten - Pachtvertrag
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
anzuwendenden Normen, Kleingartenordnung der Stadt Düsseldorf und Rechtsnormen des Landes. NRW(soweit anwendbar) sowie aus der vom Verpächter …
www.kgv-siegburgerstr.de/downloads/pachtvertrag1.pdf - Ähnliche .Schönen Gruß Konrad.

Schade das du solche Probleme mit dein Nachbarn hast,Sihe erst mal in der Satzung nach da es Regional unterschide giebt. Bei uns geht man erst zum Obmann und dann zum Vorstand um eine Lösung zu finden,wenn alles nicht reicht muss man wohl zum Anwalt. mfg.Teddy14

Hallo Herr Frings,

in Kleingartenanlage sind in aller Regel Hecken mit einer Höhe über 1,20 - 1,30 m nur als Außenbegrenzung geduldet/gestattet.
Innerhalb der Anlage sollen Hecken max. 1,20 - 1,30 m hoch sein, damit die Öffentlichkeit der Anlage gewahrt bleibt (als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bundeskleingartengesetzes mit seinen Vorteilen). Das sollten Sie mal mit Ihrem Vorstand besprechen. Einen „Bestandsschutz“ für höhere Hecken gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht (egal wie lange diese schon steht). Vielleicht sehen Sie auch mal in die Gartenordnung Ihrer Kleingärtnerorganisation.
Ihr Vorstand sollte Ihren Nachbarn dazu verpflichten die Hecke im Spätherbst/Winter auf die zulässige Höhe zurück zu schneiden, damit nicht der Status der Gesamtanlage als Kleingartenanlage gefährdet wird.

In der Hoffnung Ihnen ein bisschen geholfen zu haben verbleibe ich mit Herzlichen Grüßen

Heinz