Hallo
Ich habe einen ziemlich ätzenden Nachbarn. Es ist im schon zu laut wenn ich während der Mittagsruhe den Boden locker. Kehren ist totsünde um diese Zeit. Mich trennen von ihm ein Hecke bestehend aus 10 verschiedenen Sträuchern. Als ich meinen Garten übernommen hatte, sagte er mir großzügig ich kann abschneiden was rüberwächst. Ich-neuland sone Kolonie- hab mich noch gefreut. Mittlerweile nicht mehr. Es ist mehr Arbeit seine Hecke zu schneiden, als meine. Dazu kommt noch das mein Gemüsebeet an diese Hecke grenzt und Ableger ständig Bodennah von ihm in mein Gemüse rüberwachsen. Generell sind es sehr wachstumsfreudige Pflanzen. Da ich diesen Typen aber nicht regelmässig zum schneiden bei mir in Garten haben will, und schon gar nicht durch mein Gemüse laufen, dachte ich, ich schütze mein Gemüse mit einem 1-meter hohem lattenzaun an der Grundstücksgrenze. Jetzt hat er sich beschwert, dass ich sowas nicht machen darf. Mein Vorstand sagt, auch wenn er es auch schwachsinnig findet, hat er recht. Sichtschutz und Dichtzäune sind nicht zugelassen? Ist das wahr, mein Nachbar hat eh schon so Glück, da seine Hecke 2.50 hoch und viel zu nah an meinem Grundstück ist, aber er durch Bestandsschutz die Hecke behalten darf. Aber kann es denn sein, dass ich durch Bestandschutz des Nachbarn nachteile habe? Gerade auch Wasserversorgung am Gemüsebeet. Die Hecke säuft ja alles weg.
Weitere Frage ist, wenn da ein Busch einen Trieb hat, von dem 10 Triebe auf mein Grundstück abgehen, und zu ihm nix ist, nichtmal sichtbar, muss ich alle 10 triebe einzeln abschneiden auf höhe des zauns, oder darf ich auf seiner seite den Haupttrieb abschneiden. Gesünder für die Planze wäre es eh wenig schnittflächen und wenn an der Verzweigung und nicht mitten im Ast zu haben.
Außerdem haben 2 Sträucher von ihm Blattläuse die so langsam in meinen garten übergehen.
Hoffe ihr habt einen Rat, vielleicht auch rechtliche Grundlagen.
Sichert der Bestandsschutz echt alles was er vor 20 jahren mal geplanzt hat? Und steht nicht das Nachbarschaftsgesetz von Nrw über der Bau und Gartenordnung und den ganzen anderen Regeln die so im Schrebergarten rumspucken? Dieses besagt ja, dass dem nachbarn keine Nachteile entstehen dürfen
grüße
stephan frings