Schnitt von Gehölzen

Guten Tag, habe soeben diese Seite angeschaut
www.gartenmax.de. Auf der Seite mit dem Ratgeber für den richtigen Baumschnitt steht Bullshit!
So heißt es z.B.:
„In den Baumschutzverordnungen (BSchV) ist festgelegt für welche Bäume sie gelten und welche Arten Gehölze nicht unter ihren Schutz gestellt sind. Nicht erfaßt sind meist junge Bäume, die einen Stammumfang von weniger als 60 cm haben, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden haben. Ausgenommen sind auch die meisten Obstbäume, sowie Bäume in Baumschulen, Gärtnereien, in Wäldern und Bäume die schon anderweitig unter Schutz gestellt sind z.B. als Denkmal."

Bis dahin alles in Ordnung, aber jetzt:

"Alle übrigen Gehölze stehen unter dem Schutz der BSchV. Grob gesagt darf man an den Bäumen, die unter Schutz stehen, nicht schneiden. Es sei denn, man hat dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde, d.i. meist das Gartenbauamt“

Absoluter Nonsens!
Richtig ist, dass es in der jeweiligen Satzung der Kommune oder Stadt geregelt ist. Meistens braucht es bei Schnittmaßnahmen nur eine Genehmigung, wenn mehr als 20-25% der Krone reduziert werden soll. Ebenso ist für Kappungen meist eine Genehmigung nötig, da diese mit Fällungen gleichgesetzt werden.
Es gibt auch Städte und Kommunen die überhaupt keine Baumschutzsatzung haben!

Die erzählen einem auch dieses:
„Will man nun an Gehölzen schneiden, die unter Schutz stehen, muss man sich erst eine schriftliche Genehmigung der Behörde erteilen lassen. In diesen Genehmigungen ist meist sehr genau aufgeführt, wie und was geschnitten werden darf. Die Genehmigung gibt auch einen Zeitrahmen für das Schneiden vor. Grundsätzlich liegt der zwischen dem 15. September und 15. März.“

Ist auch Blödsinn! Dies gilt nur für den sogenannten Aussenbereich. Als Aussenbereich bezeichnet man die Landschaft, die nicht innerhalb der bebauten Bereiche liegt, also die freie Landschaft. Richtig ist, dass die meisten Schutzsatzungen EMPFEHLEN während der Zeit vom 15.März bis 15 Juli nicht zu schneiden. Verbote gibt es nur dann, wenn in dem jeweiligen Gehölz zu dieser Zeit GEBRÜTET wird.

Dann schreiben sie auch noch:

„Grundsätzlich kann zu jeder Jahreszeit geschnitten werden. Für den Erhaltungsschnitt nimmt man aber ganz überwiegend die winterliche Ruheperiode der Gehölze, also den Winterschnitt.

Es hat sich zudem gezeigt, dass die meisten Pflanzen den Winterschnitt besser vertragen, denn in der Ruheperiode gibt es ja auch kaum Saftstrom, der aus den Schnittwunden austreten könnte.“

Hirngespinste!
Gerade eben der Winter/Vegetationsruhe ist nicht die optimale Zeit für den Schnittzeitpunkt! Folgende Überlegung hierzu:
Im Winter ist der Baum in Ruhe. Folglich kann er auf den erfolgten Schnitt erst mit dem nächsten Frühjahr reagieren! Pilzinfektionen können länger einwirken, bis der Baum abschottet und die Wundüberwallung mit Kallus setzt erst Wochen nach dem Schnitt ein. Im Gegensatz dazu reagiert der Baum beim Schnitt nach dem Austrieb mit sofortiger Wundreaktion! Die Heilung erfolgt schneller.
Der für die BAUMBIOLOGIE beste Schnittzeitpunkt ist demzufolge nach dem erfolgtem Blattaustrieb, bis in den Herbst hinein.

Servus, Peter

stimmt
hi peter,
stimme uneingeschränkt zu! thx, hab mir die seite auch angesehn und mangels zeit nur kopp geschüttelt und nicht gepostet
viele grüsse, muschel