Was darf man alles von einem teich mitnehmen

wir waren in einem mietshaus und haben uns dort im garten einen schönen teich angelegt nun wurde das haus verkauft und der neue käufer meint das ihm der teich dann auch komplet gehört aber man darf doch alles was nicht fest ist mit nehmen oder is doch unser geld was da drin steckt

Hallo susi1411,
Ich bin kein Jurist, sondern ein Umzugspezialist. Ich glaube jedoch, daß der Käufer ein Immobilien gekauft hat und kein Mobiliar sprich keine Schänke, Stühle oder Teichpumpen. Demnach Teich muss da bleiben Mobiliar geht weg mit euch.
P.

Richtig, ihr dürft alles auf jeden Fall mitnehmen.
Wenn ihr aber wirklich ALLES, also auch die Teichplane etc. mitnehmen wollt, dann müsst ihr das Loch wieder zuschütten. Wenn da Rasen war als ihr eingezogen seid müsst ihr die Stelle dann auch wieder mit Rasen versehen.
Lasst euch von dem nicht verunsichern, er kann ja auch nicht einfach eure Möbel einfordern! Frech, sowas! :smile:
Ich wünsche euch einen stressfreien Umzug und noch viel Glück!
Jane

Es gibt mehrerer Varianten:

Wohnen sie noch dort oder sind schon ausgezogen?

Wenn Sie noch dort wohnen.
1.
Sie verlassen das Haus so wie es vorher war. D,h. -nehmen alles mit und schütten den Teich wieder zu.

Sie einigen sich mit dem neuen Eigentümer…
oder drohen ihm mit Punkt 1.
3.
Nehmen jetzt alles mit an Pflanzen etc. und lassen das Wasser ab. Erzählen ihm, das Wasser ist umgekippt und stank fürchterlich, mit kleinen Würmern im Wasser, da dort eine Katze oder ähnliches im Teich ertrunken und verwest ist. " hier muss er ersteinmal das Gegenteil beweisen"…
Um gleich klare Verhältnisse zu schaffen…,fragen ober er denn für die Entsorgungskosten aufkommen würde?
Dann wird er bestimmt nicht noch nach dem Rest fragen.
4
Anwalt wird zu teuer sein, es sei denn Sie haben hierfür eine Rechtsschutzversicherung.

Sie sind schon ausgezogen:

Höflich fragen mit Tränen im Auge oder Anwalt…

wir waren in einem mietshaus und haben uns dort im garten
einen schönen teich angelegt nun wurde das haus verkauft und
der neue käufer meint das ihm der teich dann auch komplet
gehört aber man darf doch alles was nicht fest ist mit nehmen
oder is doch unser geld was da drin steckt

Hallo Susi,
Ich kann Dir bei Fragen helfen, die den Umzug von Haushaltsgut betreffen. Zu Deiner Frage kann ich mich nicht als Experte bezeichnen. Du solltest Dich an den Verbraucherschutz oder den Mieterschutzbund wenden, sofern Dir von anderer Seite hier nicht geholfen werden kann.

Gruss, Jeffrey

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Das würde ich auch so sehen. Der Vermieter kann üblicherweise verlangen, dass alles in den Ursprungszustand versetzt wird, aber auch nachträgliche „Einbauten“ hat er m. E. keinen Besitzanspruch. Würde ich aber vielleicht mit dem Mieterschutzbund klären.

Gruß,
Johannes Wörle
ihr-umzugsexperte.de

wir waren in einem mietshaus und haben uns dort im garten
einen schönen teich angelegt nun wurde das haus verkauft und
der neue käufer meint das ihm der teich dann auch komplet
gehört aber man darf doch alles was nicht fest ist mit nehmen
oder is doch unser geld was da drin steckt

Hallo, dies ist eine rechtliche Frage und mein Wissen hierzu ist nicht ausreichend um die Frage genau zu beantworten.
Aber: Gefühlsmäßig würde ich aber folgendes sagen: wenn Sie als M i e t e r Veränderungen an Haus oder Garten vornehmen, geschieht dies in der Regel mit Wissen des bisherigen Eigentümmers. Bei Ihrem Auszug können Sie das, was Sie geändert haben wieder zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. D. h., Sie schütten Ihren Teich wieder zu und säen Gras/legen Pflanzbeet an und nehmen Ihre „Sachen“ wieder mit. Mir ist aber auch bekannt, dass der Eigentümer gegen einen angemessenen Zahlbetrag, die von Ihnen getätigten Änderungen abzulösen kann und somit dann Eigentümer ist.
Da Sie „Ihren“ Teich ohnehin wohl nicht im jetzigen Zustand mitnehmen können, könnten Sie mit dem neuen Eigentümer diesen Kompromiss eingehen.

Vielleicht hat Ihnen dies ein wenig geholfen.

Freundlicher Gruß + viel Spaß beim (vielleicht) neuen Teich anlegen.
geroulm

sorry, kann ich nicht rechtssicher beantworten.

da kommt es auch auf menschliche vernunft an…

antje

wir waren in einem mietshaus und haben uns dort im garten
einen schönen teich angelegt nun wurde das haus verkauft und
der neue käufer meint das ihm der teich dann auch komplet
gehört aber man darf doch alles was nicht fest ist mit nehmen
oder is doch unser geld was da drin steckt

Hallo,

ja, würde ich auch machen, ihr habt die Sachen ja bezahlt, also gehören sie euch. Gut wäre es vielleicht, wenn ihr die Kaufbelege noch habt.

Hoffe, das hilft weiter.

Viele Grüße

Peggy

Hallo,

da bin ich als Umzugsunternehmer wirklich ueberfragt.

Ich wuerde mich einfach an den alten Haus-Besitzer wenden, was er denn „inclusive“ verkauft hat. „Nicht alles was fest ist“ koenne man mit umziehen, laeuft in aller Regel fehl! Aber wie gesagt: moeglichst einvernehmlich zwischen ALTEM un NEUEM Eigentuemer abklaeren und Begruendungen anhoeren. Es gibt da insoweit keine generellen (gesetzlichen) Regelungen.

Viel Erfolg dabei,

Nico

wir waren in einem mietshaus und haben uns dort im garten
einen schönen teich angelegt nun wurde das haus verkauft und
der neue käufer meint das ihm der teich dann auch komplet
gehört aber man darf doch alles was nicht fest ist mit nehmen
oder is doch unser geld was da drin steckt