Weinanbau im eigenen Garten

Wieviel Rebstöcke darf man im eigenen Garten pflanzen?

Guten Abend erstmal!!!

Die richtige Frage müsste lauten: Wieviele Reben brauche ich, um am Ende wnigstens mal eine Flasche herauszubekommen?

Grüße
Barbara

Unterliegt der Anbau einer gesetzlichen Bestimmung? Davon habe ich noch nie gehört, es sei denn, du willst groß in die Vermarktung einsteigen, aber das betrifft andere Bereiche.

Servus,

für den eigenen Bedarf gibt es keine Begrenzung, und für Tafeltrauben auch bei gewerblichem Anbau nicht.

Und ab 2013 wird, Gott seis geklagt, voraussichtlich jegliche Regulierung der Pflanzrechte wegfallen. Da darf dann jeder jede Gülle auf Flaschen ziehen, wenn er bloß ein recht hübsches Etikett draufbappt und ja nicht mehr als 2,79 € dafür nimmt.

Schöne Grüße

MM

vieeeele, damit sich die Arbeit lohnt :o)

Hi!

für den eigenen Bedarf gibt es keine Begrenzung

Worauf bezieht sich die Begrenzung auf die 99 Rebstöcke nach EU-Recht? Ist das inzwischen obsolet?
Gruß!
H.

Die Frage habe ich deshalb gestellt, weil bei uns im Allgäu ein junger Mann vom der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau verklagt wurde weil er ohne Genehmigung auf seinem Grudstück 10 Rebstöcke gepflanzt hatte und nicht einmal Wein sondern Saft gekeltert hat.
Gruß Hans-Jürgen

Hallo,

Ihr in Bayern habt da aber seltsame Vorschriften…
Demnach darf gar kein Rebstock gefplanzt werden.

http://www.lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/17209/

Für Baden-Württemberg gilt das nicht. Wir können in der Baumschule Rebstöcke kaufen und unter verschiedenen Sorten wählen. Die Grenze setzt allein der verfügbare Platz des Hausgartens.
Anders verhielte es sich, wenn Trauben zu kommerziellen Zwecken angebaut würden, aber das war ja nicht Deine Frage.

Echt zum Kopfschütteln, welche Gesetze es in D für private Verbraucher gibt.

Gruß
Maralena

Servus,

Ihr in Europa habt da ganz merkwürdige Pflanzrechtsregelungen…!

Was Du verlinkt hast, ist ganz schlicht die Umsetzung von EU-Recht, es geht um das Verfahren zur Genehmigung neuer Rebflächen. Eine solche Genehmigung ist in der ganzen EU noch bis mindestens 2013 notwendig. Auf die Nachfrage von hannes hin suche ich noch, ob nicht genehmigungspflichtiger Liebhaberweinbau europäisch einheitlich nach Fläche definiert ist, oder ob das den einzelnen Ländern in irgendeinem Rahmen überlassen ist. Kann aber dauern, EU-Rechtsquellen sind meistens ein bissel mühselig zu lesen.

In der von Dir zitierten Bayrischen Verordnung steht übrigens auch:

Die Genehmigung für eine Neuanpflanzung von Reben ist nicht erforderlich für nicht weinbergmäßig bepflanzte Flächen, wenn sie zusammen mit anderen derartigen Flächen desselben Nutzungsberechtigten nicht größer als 1 Ar (100 m²) sind und nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit einer weinbergmäßig bepflanzten Fläche stehen (siehe Hobbyweinberge).

Die Beschränkung auf 1 Ar für genehmigungsfreien Liebhaberweinbau entspricht etwa 50 - 70 Stöcken.

Schöne Grüße

MM

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