Besonderheit Hypothekenbank?

Hallo,

ich suche für einen Verwanden eine Umschuldung eines laufenden Kredites im nächsten Jahr. Ich dachte dabei an ein Forwarddarlehen seiner Hausbank bzw. einer günstigeren Direktbank.

Sein Steuerberater hat Ihn jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass er die Umschuldung unbedingt bei einer Hypothekenbank machen sollte.

Dies hätte Vorteile in der Absicherung. Die Hypothekenbank würde als einzige bei der Absicherung des Kredites nur das grundstück und das Haus beleihen. Bei einer Zwangsversteigerung könnte damit nicht auf ein privates Vermögen zurückgegriffen werden.

Ist dies nun so richtig?

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Hypothkenbank und einer „normalen“ Hausbank bzw. Direktbank für Baufinanzierung ?

Danke im Vorraus.

Tschau Frank

Dies hätte Vorteile in der Absicherung. Die Hypothekenbank
würde als einzige bei der Absicherung des Kredites nur das
grundstück und das Haus beleihen. Bei einer
Zwangsversteigerung könnte damit nicht auf ein privates
Vermögen zurückgegriffen werden.

Ist dies nun so richtig?

Nein:

Beispiel: Kunde der Sparkasse, Hypothek bei WLB oder LBS.
Da befindet sich in den Verträgen versteckt die Klausel, daß innerhalb des Finanzverbundes verrechnet werden kann.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer
Hypothkenbank und einer „normalen“ Hausbank bzw. Direktbank
für Baufinanzierung ?

die Art der Konten (keine Privatkonten, kein Privatkundengeschäft, keine Vermögensverwaltung, keine Einlagengeschäfte), die geführt werden und die Art der Darlehen (nur grundbuchbesicherte Darlehen) die vergeben werden.
bitte
gruss

Hallo Frank,

Dies hätte Vorteile in der Absicherung. Die Hypothekenbank
würde als einzige bei der Absicherung des Kredites nur das
grundstück und das Haus beleihen. Bei einer
Zwangsversteigerung könnte damit nicht auf ein privates
Vermögen zurückgegriffen werden.

Das ist grundsätzlich nicht richtig. Ich kenne zumindest keine Bank, die bei der Grundschuldbestellung auf die Klausel verzichtet, dass sich der Schuldner der Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.

Außerdem: Bei einer Umschuldung wird in der Regel die bereits eingetragene Grundschuld an die ablösende Bank abgetreten. Also ist (höchstwahrscheinlich) bereits die Vollstreckungsklausel beurkundet. Selbst wenn die neue Bank bei der Eintragung von neuen Grundschulden zu Ihren Gunsten darauf üblicherweise verzichten würde, würde sie das bestehende Recht so übernehmen, wie es jetzt eingetragen ist.

Also sucht ruhig nach der günstigsten Bank, die Ihr finden könnt.

Freundliche Grüße

wolle