Hallo,
als zentrale Vorschrift gibt es das Verbraucherkreditgesetz. Allerdings gibt es dort keine Vorschriften darüber, wie hoch ein Dispokredit sein darf oder soll. Bei Überschreitung des Kreditlimits muß die Bank zwar nicht weitere Verfügungen unterbinden, sie kann es aber. Lediglich wenn die Überschreitung des Kreditlimits 3 (?) Monate überschreitet, ist Handeln angesagt, d.h. die Überziehung muß abgedeckt werden oder das Limit erhöht werden.(*) Genaueres findest Du auch in dem genannten Gesetz oder Du wartest, bis sich ein Kollege aus dem Privatkundenbereich hier meldet . Wenn ein Institut zu Recht eine Lastschrift zurück gibt, hast im Regelfall Du die Kosten zu tragen.
Bsp.: Bank bucht Autokredit von Konto bei der Sparkasse ab
(meines Wissens dürfen ja keine Gebühren erhoben werden)
Den Teil habe ich nicht verstanden. Welche Gebühren? Für die Abbuchung oder die nicht-Einlösung?
Gruß
Christian
(*) Das kann dazu führen, daß die Bank das Limit ständig erhöhen muß, obwohl sie nicht will, ganz einfach, weil das VerbrKredG keine Überziehungen über 3 (?) Monate hinaus erlaubt. Da könnte ich Dinge erzählen…