Dispokredite bei Banken

Hallo,

wer kann mir sagen, welche gesetzlichen Vorschriften es für Dispokredite gibt, bzw. ob es überhaupt welche gibt?
Konkret: Müssen Banken bei Überschreitung des Kreditlimits eingehende Lastschriften zurückweisen? Wer trägt die Kosten dafür?
Bsp.: Bank bucht Autokredit von Konto bei der Sparkasse ab (meines Wissens dürfen ja keine Gebühren erhoben werden)

Vielen Dank im voraus

Gert

Hallo,

als zentrale Vorschrift gibt es das Verbraucherkreditgesetz. Allerdings gibt es dort keine Vorschriften darüber, wie hoch ein Dispokredit sein darf oder soll. Bei Überschreitung des Kreditlimits muß die Bank zwar nicht weitere Verfügungen unterbinden, sie kann es aber. Lediglich wenn die Überschreitung des Kreditlimits 3 (?) Monate überschreitet, ist Handeln angesagt, d.h. die Überziehung muß abgedeckt werden oder das Limit erhöht werden.(*) Genaueres findest Du auch in dem genannten Gesetz oder Du wartest, bis sich ein Kollege aus dem Privatkundenbereich hier meldet :wink:. Wenn ein Institut zu Recht eine Lastschrift zurück gibt, hast im Regelfall Du die Kosten zu tragen.

Bsp.: Bank bucht Autokredit von Konto bei der Sparkasse ab
(meines Wissens dürfen ja keine Gebühren erhoben werden)

Den Teil habe ich nicht verstanden. Welche Gebühren? Für die Abbuchung oder die nicht-Einlösung?

Gruß
Christian

(*) Das kann dazu führen, daß die Bank das Limit ständig erhöhen muß, obwohl sie nicht will, ganz einfach, weil das VerbrKredG keine Überziehungen über 3 (?) Monate hinaus erlaubt. Da könnte ich Dinge erzählen…

Hallo,

zu den Gebühren:
Wenn eine Bank eine Lastschrift zurückgibt, in deinem Fall mangels Deckung, dann fällt bei der Bank die den Lastschrifteinzug veranlaßt hat eine Gebühr in Höhe von 7,50 DM an. Diese Gebühr hat der Einreicher der Lastschrift zu tragen, in deinem Fall also die Firma von der du das Auto gekauft hast.
Diese Firma wird dir die Gebühr jedoch bei der nächsten fälligen Zahlung zusätzlich zu deiner Rate belasten, sodaß letztenendes du die Gebühr trägst.

Was letztenendes legitom ist.

Die Bank hat nun mal Aufwand mit der Rückgabe von Zahlungen (Kontoprüfung, Rückgabe, Eventuell Avisierung - zumindest ab DM 2.000,00).

Bisher war es so, daß die Bank dem Kunden und dem Einreicher der Lastschrift dafür was berechnet hat.

Nun ist es nicht mehr zulässig dem eigenen Kunden etwas dafür zu belasten, denn diese Arbeit ist im Girovertrag lt. Gericht enthalten. Die Bank darf dem eigenen Kunden daher nur noch den tatsächlichen Aufwand in Rechnung stellen.

Das wird sehr verschieden gehandhabt. Die sparkasse hier im Ort verlangt DM 3,17 die Volksbank gar nichts.

mfg Ivo Haller

Hallo,

meine Bank hat aber 30 DM berechnet und dies damit begründet, dass dies Gebühren meiner Hausbank sind, die natürlich davon nichts weiss.

Gert

Hallo Gert,

es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen die die Höhe eines Dispokredites etc. regelt. Zu den Kosten gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. In der Regel ist es so, dass eine Lastschrift wegen Widerspruchs kostenfrei zurückgegeben wird. Eine Lastschrift mangels Deckung allerdings verursacht auf beinden Seiten Kosten. Oft muß man dann sogar doppelt bezahlen. Bei deinem Autokredit kommt wahrscheinlich noch eine Bearbeitungsgebühr der Autokreditbank hinzu. So kommt man schnell auf DM 30,–.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]