Finanzierung auf Mallorca

Hallo Experten,

folgenden Fall möchte ich hier gerne einmal beschreiben und hoffe, dass einer von Euch eine Lösung dafür hat.

Bekannte von mir möchten gerne ein Souveniergeschäft/ Boutique auf Mallorca übernehmen. Dafür ist ein Kapital von ca. 30 - 35 TEUR notwendig. Eigenkapital in Höhe von ca. 5 TEUR wäre vorhanden.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, für die Geschäftsübernahme einen Finanzierungsgeber zu finden. Welche Bank in Deutschland oder in Spanien käme für so ein Vorhaben in Frage?

Für Eure Hilfe und für Anregungen (jeder kleine Hinweis kann hilfreich sein) bedanke ich mich jetzt schon einmal recht herzlich.

Viele Grüße
Thomas Oppenhäuser

Hallo Thomas,

theoretisch könnte das jede Bank sein. Entscheidend wäre erstmal, ob die Zahlen des Geschäfts so positiv sind, dass die Bank dafür einen Kredit gibt.
Spanische Bücher werden wohl eher von einer spanicshen Bank anerkannt.
Wenn nicht, wird sicher die Frage nach weiteren Sicherheiten auftauchen.
Ich glaube, dass sich daran entscheiden dürfte, ob in Spanien oder Deutschland finanziert wird. Es wäre z.B. bei der Besicherung durch einen Grundbucheintrag einer deutschen Immobilie sicher sehr aufwändig für die spanische Bank. Ob sie das wegen so eines kleinen Darlehens machen würden ist fraglich.

Deine Frage ist noch sehr allgemein, vielleicht kannst Du etwas konkreter werden?

Gruß Schorsch

Hallo,

Für Eure Hilfe und für Anregungen (jeder kleine Hinweis kann
hilfreich sein) bedanke ich mich jetzt schon einmal recht
herzlich.

Deine Bekannten sollten auf jeden Fall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Verträge nach spanischem Recht können es in sich haben, insbesondere, wenn es um den Kauf einer Immobilie bzw. den Eintritt in Miet- oder Pachtverhältnisse geht (*). Sollte es um einen Immobilienkauf gehen, könnten evtl. die Leute von der LBS helfen, die eine diesbezügliche Beratung anbieten (ob das nur der Fall ist, wenn sie Verkäufer sind bzw. der Interessent Kunde ist, weiß ich nicht). Ansonsten würde ich auf jeden Fall einen örtlichen Anwalt mit deutschsprachigem Hintergrund suchen.

Gruß,
Christian

(*)
Um ein Beispiel zu bringen: Der neue Eigentümer einer Immobilie haftet u.U. für ausstehende Zahlungen an Energieversorger, Stadtwerke etc.