Interessante Beiträge zu diesem Thema, aber leider ist die ursprüngliche Frage immer noch nicht beantwortet.
Dies kann auch keiner mit gutem Gewissen, wichtig ist schon (in einer Antwort sogar gefragt !), warum soll die Grundschuld angeglichen werden (Einverständnis der Bank ist zwar erforderlich, aber dagegen wehren kann sich die Bank nicht).
Es gibt sicherlich Gründe für eine Angleichung, die sich mir aus o.a.Gründen aber nicht erschließen.
Es gibt aber auch gute Argumente gegen eine Angleichung, die ich zum Teil mal aufzählen will:
- Zu jedem Kredit verlangen die Banken heute gewisse Sicherheiten, hat man in seiner Grundschuld freie Beträge, ist es oft sinnvoller, die Grundschuld auszunutzen und einen zusätzlichen Hypo-Kredit zu nehmen, statt einem „normalen“ Konsumentenkredit.
- Jeder redet doch gerade darüber, daß man bei seiner Bank „gerated“ wird, was nichts Anderes bedeutet, als daß man in Risikoklassen eingestuft wird, je niedriger die Risikoklasse, desto besser die Zisnsätze.Eine freie Grundschuld verbessert dieses Rating entscheidend.
3.Gibt es ja auch noch Möglichkeiten, die Grundschuld über ein neuerliches Darlehen, z.B.bei einer Schweizer Bank (dort sind die Zinssätze niedriger, als bei deutschen Banken), zu beleihen und dieses Geld so anzulegen (natürlich abgesichert), daß mit der erzielten Rendite das neuerliche Darlehen (Zinsdifferenzgeschäft) und auch die Restschuld nach einigen Jahren ohne zusätzliche Kosten abgewickelt werden kann.
Man sieht also, daß es auch Gründe gibt, die Grundschuld nicht anzugleichen.
Aber wie gesagt, kann es natürlich auch Gründe geben, dies zu tun.
Vielleicht hilft dieser Beitrag etwas, würde mich freuen.
Karlo