Grundschuld an Restschuld angleichen

Hallo,

zur Absicherung eines Hypthekenkredits wird üblicherweise eine Grundschuld in der gleichen Höhe eingetragen. Nach vielen Jahren Laufzeit ist die Restschuld aber deutlich geringer als die Grundschuld. Besteht die Möglichkeit die Grundschuld auf die aktuelle Restforderung zu reduzieren. Kostet natürlich Notarhonorar und sonstige Gebühren aber trotzdem gefragt: Muß die Bank das akzeptieren oder hat sie ein Einspruchsrecht?

Wäre für eine Antwort dankbar.

Danke und Gruß

Michael

Hallo,

zur Absicherung eines Hypthekenkredits wird üblicherweise eine
Grundschuld in der gleichen Höhe eingetragen. Nach vielen
Jahren Laufzeit ist die Restschuld aber deutlich geringer als
die Grundschuld. Besteht die Möglichkeit die Grundschuld auf
die aktuelle Restforderung zu reduzieren. Kostet natürlich
Notarhonorar und sonstige Gebühren aber trotzdem gefragt: Muß
die Bank das akzeptieren oder hat sie ein Einspruchsrecht?

was heißt hier Einspruchsrecht? Zugunsten des Kreditinstituts ist die Grundschuld eingetragen und somit derjenige, der zustimmen muß. Wenn man dort nicht so dafür ist, wirds schwierig. Hier hilft übrigens auch ein Blick in die entsprechende Dokumentation (=Grundschuldbestellungsurkunde).

Gruß
Christian

Danke für Deine Antwort. Dieser ARD Artikel suggeriert (siehe Ende des Artikels), daß dies akzeptiert werden muß. Klar muß die noch offene Forderung weiterhin abgesichert sein, d.h. Grundschuld kann nicht kleiner als Restforderung sein.

Nach was halte ich in der Grundschuldbestellungsurkunde Ausschau?

Danke

Michael

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Hallo,

Danke für Deine Antwort. Dieser ARD Artikel suggeriert (siehe
Ende des Artikels)

ich sehe keinen ARD-Artikel :smile:

Nach was halte ich in der Grundschuldbestellungsurkunde
Ausschau?

Naja, da steht halt gerade drin, daß der Kreditgeber einer Reduzierung der GS zustimmen kann, aber nicht muß. Aber auch noch ein paar interessante Dinge zur Frage, in welchem Betrag denn die GS vollstreckt werden kann. Soll heißen: Ich weiß ja nicht, warum der Betrag der GS reduziert werden soll, aber die Sorge einer Vollstreckung über den ausstehenden Kreditbetrag hinaus, ist unbegründet.

Gruß
Christian

Hallo MIchael

ich weiß nicht ob ich mein Senft auch dazu geben kann(bin kein Experte auf diesem Gebiet).Meine Frage hast Du schon einen Kredit mit einer Grundschuldeintragung als Sicherung oder willst Du einen aufnehmen.
Falls Du einen aufnehmen willst macht das lieber mit einer Hypothek als Sicherung(habe ich letztens in der Zeitschrift „Der freie Berater“ gelesen)und dann habe ich gegoogelt um den Unterschied zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek hearuszufinden:smiley:ie Unterschiede:
Grundschuld Hypothek
sie bleibt immer in gleicher sie wird minimiert durch die
Höhe sogar nach Abbezahlung Tilgung
ist ein separates Wertpapier ist gekuppelt am Vertrag
das man an dritte Verkaufen
kann(Kreditverkäufe falls
du schon etwas davon gehört hast)

Aber die Infos kannst du im Internet nachlesen:smile:)))

Gruß
Joanna

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Danke Joanna. Ich kenne den Unterschied Hypothek und Grundschuld. Mir ging es um einen bereits laufenden und mit Grundschuld gesicherten Hypothekenvertrag. V.a. aber um die Frage, ob die Banken Teillöschungen in Höhe der bereits geleisteten Rückzahlungen akzeptieren müssen.

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Interessante Beiträge zu diesem Thema, aber leider ist die ursprüngliche Frage immer noch nicht beantwortet.
Dies kann auch keiner mit gutem Gewissen, wichtig ist schon (in einer Antwort sogar gefragt !), warum soll die Grundschuld angeglichen werden (Einverständnis der Bank ist zwar erforderlich, aber dagegen wehren kann sich die Bank nicht).
Es gibt sicherlich Gründe für eine Angleichung, die sich mir aus o.a.Gründen aber nicht erschließen.
Es gibt aber auch gute Argumente gegen eine Angleichung, die ich zum Teil mal aufzählen will:

  1. Zu jedem Kredit verlangen die Banken heute gewisse Sicherheiten, hat man in seiner Grundschuld freie Beträge, ist es oft sinnvoller, die Grundschuld auszunutzen und einen zusätzlichen Hypo-Kredit zu nehmen, statt einem „normalen“ Konsumentenkredit.
  2. Jeder redet doch gerade darüber, daß man bei seiner Bank „gerated“ wird, was nichts Anderes bedeutet, als daß man in Risikoklassen eingestuft wird, je niedriger die Risikoklasse, desto besser die Zisnsätze.Eine freie Grundschuld verbessert dieses Rating entscheidend.
    3.Gibt es ja auch noch Möglichkeiten, die Grundschuld über ein neuerliches Darlehen, z.B.bei einer Schweizer Bank (dort sind die Zinssätze niedriger, als bei deutschen Banken), zu beleihen und dieses Geld so anzulegen (natürlich abgesichert), daß mit der erzielten Rendite das neuerliche Darlehen (Zinsdifferenzgeschäft) und auch die Restschuld nach einigen Jahren ohne zusätzliche Kosten abgewickelt werden kann.

Man sieht also, daß es auch Gründe gibt, die Grundschuld nicht anzugleichen.
Aber wie gesagt, kann es natürlich auch Gründe geben, dies zu tun.
Vielleicht hilft dieser Beitrag etwas, würde mich freuen.

Karlo