Hypothekenkredit im Trennungsjahr

Meine Scheidung ist beantragt, das Trennungsjahr ist angelaufen. Die Zinsbindungsfrist des Hypothekendarlehens unserer ETW läuft im Mai 2011 nach 10 Jahren aus. Kann ich die Unterschrift unter einem neuen Darlehensvertrag verweigern? Ich möchte aus den ETW-Schulden herauskommen, spätestens nach der Scheidung die ETW verlassen, bzw. meinem Noch-Ehegatten überlassen. Ich verdiene z.Z. nur 400 Euro im Monat, habe ja noch drei Kinder, die ich kann nach der Scheidung noch für viele Jahre dann in einer eigenen Wohnung versorgen muss.
Welche rechtliche Konsequenzen drohen mir, wenn ich nicht für weitere 10 Jahre unterschreibe?
Vielen Dank im voraus für brauchbare und verständliche Antworten.

Meine Scheidung ist beantragt, das Trennungsjahr ist
angelaufen. Die Zinsbindungsfrist des Hypothekendarlehens
unserer ETW läuft im Mai 2011 nach 10 Jahren aus. Kann ich die
Unterschrift unter einem neuen Darlehensvertrag verweigern?

Natürlich, es kann doch niemand gewzungen werden einen Kreidt aufzunehmen.

Ich möchte aus den ETW-Schulden herauskommen, spätestens nach
der Scheidung die ETW verlassen, bzw. meinem Noch-Ehegatten überlassen.

Dann wäre es ja Inhalt Eurer Vermögensauseinandersetzung, über die Verwendung der ETW zu beraten.

Welche rechtliche Konsequenzen drohen mir, wenn ich nicht für weitere 10 Jahre unterschreibe?

Wüßte keine.

Sofern Dein Mann und Du Euch nicht über die Weiterführung des Kredites einigen könnt, wird die Bank die Immobilie verwerten, und den Erlös auf den verbleibenden Kreditbetrag anrechnen.

Sofern dann noch Kredit übrigbleibt, wird die Bank Deinen Mann und Dich einzeln zur Rückzahlung heranziehen.

Also: Einfach neuen Kreditvertrag nicht unterschreiben und aus der Wohnung ausziehen (und Deinen Mann zusehen lassen, wie er mit der Immobilie klarkommt) kann u.U. zu Deiner Privatinsolvenz führen.

Eine Rechtsberatung wäre angebracht.