Ich habe einen vorfinanzierten Bausparer bei der BHW laufen, der 31.12.2012 zuteilungsreif ist. Soll

Guten Tag,

ich habe einen vorfinanzierten Bausparer ohne Tilgung (5,2% Zinsen/10 Jahre/Bausparsunmme 89000€) bei der BHW abgeschlossen, der bis 31.12.2012 in der Zinsbindung ist und dann hoffentlich zuteilungsreif wird. Ich bespare diesen soweit mir möglich ist bis circa 40% der Bausparsumme erreicht worden ist, dass hat mir der BHW-Berater seinerzeit geraten! Sollte ich danach bei dem Bausparvertrag bleiben oder lieber zu einem Hypothekenvertrag wechseln, wenn möglich? wegen der derzeit günstigen Zinsen am Markt? Danke im Voraus

tom

Guten Tag,

also ehrlich gesagt, ich halte gar nichts von Bausparverträgen. Die Zinsen sind doch im Moment so supergünstig, da sollte man einfach mit der Bank reden. Sicher können Sie den vorhandenen Bausparer dabei auch einsetzen, aber bitte nur das Nötigste dafür tun! Viele Grüße Hans Kurt v.Wilmowsky

Hallo Tom,
hier noch ein Artikel aus der FAZ vom 29.8., der meine Ansicht teilt:
Die Vermögensfrage
Festkredite und Bausparverträge als fragwürdiger Mix
Bausparkassen und Banken müssen auch in Zukunft die wahren Kosten der Kombination von Festdarlehen und Bausparverträgen nicht auf den Tisch legen. In bestimmten Fällen kann das Paket zwar sinnvoll sein, in der Regel ist es aber teurer als die Alternativen.

Von Volker Looman
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Die Vermögensfrage: Festkredite und Bausparverträge als fragwürdiger Mix
29. August 2010

Festdarlehen und Bausparverträge sind in vielen Banken ein Standardprodukt zur Eigenheimfinanzierung. Kritiker bemängeln zwar seit Jahr und Tag, dass sich die Kombination wegen der negativen Zinsdifferenz nicht lohne. Die Kritik perlt an den Banken und Bausparkassen aber völlig ab. Sie verkaufen das Duett munter weiter und werden nicht müde, die Lösung als preiswert und solide zu bezeichnen. Die flotten Sprüche sind mit Vorsicht zu genießen. Das Paket kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein In der Regel ist die Kombination aber teurer als ein Direktdirekt. Die Ursachen werden in folgendem Beispiel deutlich.

Für die Finanzierung eines Eigenheims werden noch 100.000 Euro benötigt. Die Sparkassen im Südwesten der Republik bieten in Zusammenarbeit mit der Landesbausparkasse zwei Verträge an. Das ist auf der einen Seite ein Bausparvertrag, und das ist auf der anderen Seite ein Festdarlehen. Die Ansparzeit des Bausparvertrages liegt bei neun Jahren, und die Tilgungszeit des Bausparkredits beträgt elf Jahre. Der Festkredit hat eine Laufzeit von neun Jahren. Insgesamt läuft die Kombination also 20 Jahre.
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Die Raten „verschwinden“ in den Taschen des Vertreters

Der Bausparvertrag beginnt mit der Abschlussgebühr von 1000 Euro. Sie kann bar bezahlt werden. In den meisten Fällen werden die Kosten aber mit den ersten Sparraten verrechnet. Sie liegen im vorliegenden Fall bei 400 Euro pro Monat. Folglich „verschwinden“ die erste und die zweite Rate und die Hälfte der dritten Zahlung in den Taschen des Vertreters. Danach fließen die Raten in den Spartopf der Kasse. Dort werden sie mit 0,5 Prozent je Jahr verzinst. Außerdem fällt eine „Servicegebühr“ von 9 Euro pro Jahr an. Nach neun Jahren stehen auf dem Konto, wenn die Raten ohne Unterbruch, wie der Schweizer sagt, bezahlt sein werden, genau 43.046 Euro und 20 Cent.

Die Summe sieht auf den ersten Blick unverdächtig aus. Wer sich aber einen Taschenrechner schnappt und die gezahlten Raten addiert, wird den Betrag doch mit gewissem Stirnrunzeln zur Kenntnis nehmen. An die Bausparkasse werden 108 Raten à 400 Euro beziehungsweise 43.200 Euro überwiesen. Nun stehen aber „lediglich“ 43.047 Euro auf dem Konto. Das ist ein Schwund von 153 Euro. Der Verlust wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verschmerzen sein, doch sollte er allen Sparfüchsen vor Augen führen, dass es bei diesem Vertrag keine Zinsen gibt. Mathematisch interessierten Anlegern sei verraten, dass die jährliche Rendite des Sparvertrags bei minus 0,08 Prozent liegt.
Zum Thema

* Die Vermögensfrage: Theorie und Praxis der Kreditaufnahme
* Glossar Baufinanzierung
* Die Vermögensfrage: Die Eigenheimfinanzierung ist auch eine Frage des Mutes
* Vermögensfrage: Familien bauen nur schwer Vermögen auf

Im selben Zeitraum fallen für das Festdarlehen jährliche Sollzinsen von 3,25 Prozent an. Das sind 271 Euro je Monat, und diese Beträge sind nötig, weil der Kredit nicht irgendwann in ferner Zukunft, sondern sofort benötigt wird. Sonst wäre der Bau oder Kauf des Eigenheims nicht möglich. Nach neun Jahren kann der Fest- oder Vorauskredit abgelöst werden, weil die Bausparkasse ihr Darlehen zuteilen wird.

Dieser Kredit kostet 2,95 Prozent je Jahr. Die monatliche Rate für Zins und Tilgung beträgt 500 Euro. Hinzu kommen die jährlichen Spesen von 9 Euro. Das führt für den Kreditnehmer zu einer Laufzeit von elf Jahren. Am Ende der Veranstaltung ist noch ein Rest von 1018 Euro offen. Er wird entweder in einer Summe oder in Form weiterer Monatsraten beglichen. Folglich läuft die Kombination rund 20 Jahre. Danach werden die 100.000 Euro in voller Höhe getilgt worden sein.
Das Ergebnis ist nicht brauchbar

Nun stellt sich die Frage, wie viel die Kombination kostet. Da gibt es die einen Betrachter, welche die Raten addieren. Ingenieure und Steuerberater werden mit Hilfe geeigneter Werkzeuge zu dem Ergebnis kommen, dass der Hausbesitzer insgesamt 139.468 Euro bezahlt habe. Das ist zwar unter Berücksichtigung der üblichen Rundungsvorschriften richtig, doch das Ergebnis ist nicht brauchbar, weil bei dieser Addition die Zeitpunkte, zu denen die Raten fällig sind, nicht berücksichtigt werden.

Der Betrag könnte in einer Summe am Anfang oder am Ende fällig sein. Genauso könnte er in 99 Raten à 1409 Euro bezahlt werden. Daher wenden sich fortgeschrittene Betrachter, die ein Gefühl für Geld und Zeit haben, den Zinsen zu. Sie sehen, dass der Guthabenzins der Bausparkasse im wahrsten Sinne des Wortes null und nichtig ist. Folglich betrachten sie die Sollzinsen. In der ersten Halbzeit kostet der Kredit jährlich 3,25 Prozent, und in der zweiten Halbzeit sinkt der Sollzins auf 2,95 Prozent. Das sind über den dicken Daumen des Beobachters ungefähr 3,1 Prozent je Jahr, und das scheint für eine Laufzeit von 20 Jahren ein ordentliches Ergebnis zu sein.
Knapp vorbei ist auch vorbei!

Die zweite Analyse ist auf jeden Fall „zielführender“ als die erste Betrachtung. Trotzdem gilt das alte Schützenmotto: Knapp vorbei ist auch vorbei! Der Zahlungsstrom besteht, wenn die einzelnen Bewegungen wie auf einer Perlenschnur aneinandergereiht werden, aus vier Abschnitten. Der Hausbesitzer bezahlt für den Bausparvertrag und das Festdarlehen einhundertachtmal 671 Euro. Nun kommen 131 Raten à 500 Euro. Die letzte Rate liegt bei 1518 Euro. Das führt zu einem effektiven Jahreszins von 3,87 Prozent und ist der wahre Preis des 20 Jahre laufenden Kredites.

Die Verbraucherzentralen verlangen seit Jahren nicht nur bei Einzelkrediten, sondern auch bei Kreditkombinationen die Ausweisung effektiver Jahreszinsen, doch die Banken und Bausparkassen haben es durch geschickte Lobbyarbeit verstanden, dass der Gesetzgeber auf diese Forderung nicht eingegangen ist. So ist auch bei der jüngsten Überarbeitung des Verbraucherkreditgesetzes wieder alles beim Alten geblieben. Für den Sparvertrag ist keine Rendite anzugeben, und für das Vorausdarlehen und den Bausparkredit dürfen getrennte Effektivzinsen genannt werden. Die Angaben sind für den Kunden freilich Augenwischerei.
Anfangsraten sind höher als die Folgeraten

Maßgebend für die Vorteilhaftigkeit des vorliegenden Falles sind nur die 3,87 Prozent je Jahr. Damit hat der Kunde etwas Nahrhaftes in der Hand. Beispielsweise weiß er, dass die Zinsen des Festdarlehens – 3,25 Prozent je Jahr – und des Bausparkredites – 2,95 Prozent je Jahr – garantiert sind. Folglich sind auch die 3,87 Prozent ein fester Wert. Nun kann geprüft werden, wie hoch die Kosten der Kredite mit einer Laufzeit und Zinsbindung von jeweils 20 Jahren sind.

Banken und Versicherungen bieten solche Darlehen zurzeit im Schnitt für 3,7 Prozent je Jahr an. Das bedeutet für den Kunden drei Dinge. Erstens ist die Kombination teurer als der Durchschnitt. Zweitens gibt es Anbieter, bei denen der Kredit auch für 3,3 oder 3,4 Prozent zu bekommen ist. Und drittens bietet ein Kredit den Vorteil, dass die monatlichen Raten über die gesamte Laufzeit konstant sind. Bei der Kombination sind die Anfangsraten höher als die Folgeraten.
Alle Anzeichen sprechen für den „einfachen“ Kredit

Der Zahlungsstrom und der Effektivzins erlauben aber auch andere Betrachtungen. Es ist zum Beispiel denkbar, die 100.000 Euro bewusst mit einer Zinsbindung von lediglich neun Jahren aufzunehmen, weil diese Lösung wie der Vorauskredit der Kombination billiger ist und nur 3,25 Prozent je Jahr kostet. Bei diesem Satz würde die Restschuld während der Zinsbindung bei denselben Zahlungen wie bei der Kombination auf 50.000 Euro sinken. Dadurch könnte der Folgezins für die Restlaufzeit von elf Jahren auf 5,3 Prozent steigen, so dass „mutige“ Kreditnehmer spekulieren dürfen: Wo wird in neun Jahren der Sollzins für einen Kredit mit elfjähriger Zinsbindung liegen?

Wem die Überlegung gegen den Strich geht, wird von Anfang an den Festzins über 20 Jahre wählen. In diesen Kredit können Ratenwechsel und Sondertilgungen eingebaut werden, was bei der Kombination nicht geht. Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vertrag nach Ablauf von zehn Jahren in voller Höhe zu tilgen. Im Vergleich zu der Kombination hat der Kunde bei ähnlichen Zinsen viele Vorteile. Festdarlehen und Bausparvertrag rechnen sich nur, wenn die Kosten des Vorauskredites unter den Zinsen konkurrierender Annuitätendarlehen liegen. Das ist aber zurzeit nicht der Fall, so dass alle Anzeichen für den „einfachen“ Kredit sprechen, frei nach dem Motto: Das Bessere ist der Feind des Guten.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.-Kai

Guten Tag,

danke für die ausführliche und nette Beantwortung.
Ich werde mal mit meinem BHW-Berater und meiner Hausbank reden. Mal sehen was Sie mir anbieten werden.

Danke und Gruß Tom

Ja, prima Idee! Fragen Sie Ihren BHW-Berater am besten mal, was er so an Ihnen verdient!

Hallo Tom,
ob 40 % also ca 36.000 Ansparsumme für den Stichtag der gewünschten Zuteilung reichen, kann dir nur der Sachbearbeiten - unverbindlich - sagen. Also zwingend ggf mehrmals bis zur Zuteilung anrufen. Die Zuteilung hängt vor der den Beträgen aller Bausparer ab die derzeitig sparen, denn daraus werden die Zuteilungsfristen errechnet. Eventuell muß du über 40%ansparen um fristgemäß an die Zuteilung des Darlehens, usw. zu kommen, sonst brauchst Du zur Not noch eine Zwischenfinanzierung.

Das Darlehen wäre unter dieser Annahmen dann ca 53.000, welches je nach abgeschlossenem Tarif dann zu tilgen ist.(Zins und Tilgung stehen i.d. R. im Vertrag!)
Ggf. Anruf beim Sachbearbeiter und nach aktuellen Konditionen fragen.
Hole dir ein Vergleichsangebot von der Volksbank und der Sparkasse, allerdings mit gleicher Tilgungshöhe/Laufzeit wie beim deinem BHW- BSP-Vetrag, also gleiche Ratenlaufzeit für Zins und die Tilgung. Wichtig - sonst vergleichst Du Äpfel mit Birnen!!!

Dann kannst Du das Angebot mit der BHW vergleichen und ggf. mit der BHW nachverhandeln. Eventuell legts du das günstigere Bankangebot der BHW vor und fragst ob Sie auch darauf einsteigen können. Klappt i.d.R.

Wenn du zu einer Hypo oder Geschäftsbank gehst brauchst Du unbedingt die Eintragung einer vollstreckbaren Grundschuld/Hypothek in welcher du dich i. d.R. der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen mußt, welche sowohl bei der Eintragung und der Löschung richtiges Geld kostet. Die Höhe der jeweiligen Gebühren sagt Dir der Amtsnotar/zuständige Grundbuchbeamte. Dann müßtest auch die BHW Grundschuld ZUG um ZUG zur Löschung kommen, was ebenfalls wieder Aufwand, Gebühren und Kosten verursacht.

Wenn Du bei der BHW bleibst, kannst Du später, wenn nötig, ggf. weitere Darlehen über die gleiche Grundschuld laufen lassen.
Kannst diese Grundschuld nach der Darlehensrückzahlung auch stehen lassen, da du diese auch nach der Rückzahlung des Darlehens nicht zwingend löschen lassen mußt.
Die Grundschuld bleibt dann unvalutiert stehen. Tut nicht weh, denn bei einem Verkauf legst du die Löschungsbewilligung (ist die Bestätigung der Darlehensrückzahlung) der BHW dem Notar vor, dann wird diese im Zuge des Kaufvertrags auch gelöscht.

Falls Du eventuell in der Zukunft mehr zurückzahlen willst oder nur weniger wegen besonderen Umständen zurückzahlen kannst, wirst du das mit der BHW sicher besser aushandeln können.
Bei Hypobanken gibts nach Vetragsabschluß überhaupt keinen Spielraum zum verhandeln - die sind in der Regel knallhart, egal wie deine Situation sein wird!

Kloiner Schwabengruß aus dem Neckartal

Schwabenroland

Falls unklar melde dich nochmals - kann auch gerne zurückrufen.

Hallo Schwabenroland,
ich danke dir für diese Antwort. Du hast Punkte genannt die ich noch gar nicht in Betracht gezogen habe. Danke

Gruß tom