Kontoauflösung

Ich habe meiner Sparkasse letzte Woche eine Kündigung des Girokontos
geschickt und darum gebeten, den Restbetrag auf mein neues Konto zu
überweisen. Dafür stellt mir die Sparkasse nun 12,50 EURO in Rechnung
mit der Begründung, dass „…es sich bei der Lastschrift in Höhe von
12,50 € um eine Gebühr handelt, die Ihnen aufgrund Ihres
Kontoeinzuges zu einem organisationsfremden Kreditinstitut von
unserem Haus in Rechnung gestellt wird.“

Ist es nicht verboten, für Kontoauflösungen Gebühren zu verlangen
oder was gestattet der Gesetzgeber?

Vor einer Antwort eine Gegenfrage: Hast Du Dein neues Institut gebeten, das alte Konto nebst bestehender Daueraufträge zu übertragen?

Gruß,
Christian

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Keine Ahnung, die Postbank hat für die Kontoauflösung beim „alten“ Institut ein vorgefertigtes Formular bereitgestellt, in das man seine Daten eintragen konnte. Da stand drin, dass die Kontoverbindung gekündigt wird, das Guthaben überwiesen werden soll, keine Lastschriften mehr angenommen werden sollen usw. Das Formular habe ich an die Sparkasse geschickt. Dann sollte ich noch meine Karten einreichen - dann erhielt ich eine Schlussabrechnung und die Gebühr wurde abgezogen.

Gruß,
(auch) Christian

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Hallo Christian,

schau doch mal in das Gebührenverzeichnis der Sparkasse.
Das muß in jeder Geschäftsstelle öffentlich ausliegen oder aushängen.
Wenn die Gebühr darin nicht verzeichnet ist, darf sie auch nicht berechnet werden.
Die Kontoauflösung selber muß gebührenfrei erfolgen.

Dann ein wenig googeln und Aussagen zu Auflösungsgebühren sammeln und anschließend bei der Sparkasse reklamieren.
Wenn Du nicht völlig unvorbereitet ins Gespräch gehst, dann sollte eigentlich eine Gebührenerstattung herauskommen.

Gruß
Jürgen

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Hallöchen,

Keine Ahnung, die Postbank hat für die Kontoauflösung beim
„alten“ Institut ein vorgefertigtes Formular bereitgestellt,
in das man seine Daten eintragen konnte. Da stand drin, dass
die Kontoverbindung gekündigt wird, das Guthaben überwiesen
werden soll, keine Lastschriften mehr angenommen werden sollen
usw. Das Formular habe ich an die Sparkasse geschickt. Dann
sollte ich noch meine Karten einreichen - dann erhielt ich
eine Schlussabrechnung und die Gebühr wurde abgezogen.

ich meine mich erinnern zu können, daß es mal ein Urteil gab, daß Gebühren für die Kontoauflösung nicht rechtmäßig sind, weil diese zum normalen Geschäftsgang gehören und daher mit den gewöhnlichen Gebühren schon abgegolten sind.

Die Frage ist hier allerdings, ob mit der Auflösung zusätzliche Dienstleistungen verbunden waren, weswegen ich nach der Übertragung der Daueraufträge fragte. Dann wäre eine Gebühr zulässig, weil eben eine zusätzliche Dienstleistung erbracht wurde.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

ich kann mir vorstellen, dass der wesentliche Unterschied darin zu sehen ist, dass Du nicht nur den „einfachen“ Auftrag erteilt hast, das Konto aufzulösen. Hättest Du das direkt bei der Bank getan, hätten sie Dir das Konto abgerechnet und dann eventuell restliches Geld ausgezahlt.
Vielmehr hast Du diese Bank noch um Überweisung an ein Konkurrenzunternehmen gebeten. Quasi eine zusätzliche Dienstleistung: die Überweisung eben an eine andere Bank.

Mir ist in unserer Region zwar keine Bank bekannt, die das macht. Aber nur so könnte ich mir diese Gebühren erklären.

Gruss, Eva

Frag mal bei Deiner neuen Bank nach, ob sie die Gebühr über nimmt.

Empfangende Banken sind in dieser Beziehung oft so kulant, dass sie Gebühren übernehmen.
Außerdem kannst Du auch dort mal fragen, og die Gebühr der alten Bank zulässig ist.

Gruß JoKu