Ich habe meiner Sparkasse letzte Woche eine Kündigung des Girokontos
geschickt und darum gebeten, den Restbetrag auf mein neues Konto zu
überweisen. Dafür stellt mir die Sparkasse nun 12,50 EURO in Rechnung
mit der Begründung, dass „…es sich bei der Lastschrift in Höhe von
12,50 € um eine Gebühr handelt, die Ihnen aufgrund Ihres
Kontoeinzuges zu einem organisationsfremden Kreditinstitut von
unserem Haus in Rechnung gestellt wird.“
Ist es nicht verboten, für Kontoauflösungen Gebühren zu verlangen
oder was gestattet der Gesetzgeber?