Kosten wg. Sicherheitenfreigabe einer Risiko Lebensversicherung

Hallo,

meine Bank hatte eine Risikolebensversicherung der Hannoversche über 250.000 Euro als Sicherheit für einen Kredit.

Da der Kredit jetzt jedoch nur noch eine Restschuld von 10.000 Euro hat, wollte ich die Versicherung kündigen und mir für die restlichen 2 Jahre den Beitrag sparen.

Meine Bank hat das auch gemacht und hat mir dann ganz zum Schluss, als schon alles fertig war, gesagt, dass Kosten wg. Sicherheitenfreigabe der Hannoversche Lebensversicherung in Höhe von 50,00 Euro entstanden sind. Ist das Rechtens?

Hallo,

Meine Bank hat das auch gemacht und hat mir dann ganz zum
Schluss, als schon alles fertig war, gesagt, dass Kosten wg.
Sicherheitenfreigabe der Hannoversche Lebensversicherung in
Höhe von 50,00 Euro entstanden sind. Ist das Rechtens?

ja, wieso denn nicht? Das ganze geschieht auf Deinen Wunsch, d.h. das KI hat von der ganzen Operation nichts, außer Arbeit. Diese läßt man sich entgelten., 50 Euro ist dafür ein faires Angebot. Du kannst das Angebot natürlich auch ausschlagen. Ich würde aber mal darauf tippen, daß Dich die LV teurer kommt.

Gruß
C.

Hallo,

da die vertraglichen Vereinbarungen mit der Bank seitens des Kredit-/Versicherungs-nehmers geändert werden sollten, sind der Bank zusätzliche „Kosten“ entstanden, welche die Bank durchaus in Rechnung stellen kann; eine Gebühr in Höhe von 50 Euro ist nicht unverhältnismäßig.
Die Bank hat für solche Fälle sicherlich im Finanzierungsvertrag oder in den AGB’s entsprechende Konditionen.

lG

Arbeitest Du generell umsonst?

Meine Bank hat das auch gemacht und hat mir dann ganz zum
Schluss, als schon alles fertig war, gesagt, dass Kosten wg.
Sicherheitenfreigabe der Hannoversche Lebensversicherung in
Höhe von 50,00 Euro entstanden sind. Ist das Rechtens?

Frage Dich selber: Arbeitest Du generell umsonst?

Die Bank hat für solche Fälle sicherlich im
Finanzierungsvertrag oder in den AGB’s entsprechende
Konditionen.

Nein, das wird weder im Kreditvertrag noch im Preisverzeichnis noch (erst recht nicht) in den AGB geregelt. Wenn man schon eine Rechtsgrundlage sucht, dann findet man die hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/315.html