Mietsparbuch aufgelöst! Bank hat aber keine Daten

Hallo an alle; Habe von meinem ehemaligen Vermieter ein verschollenes Mietkautionssparbuch bekommen, da ich als Mieter das auch vergessen habe ist das ganze ja ganz schön dachte ich; Nun zum wesentlichen.
Das Sparbuch wurde von mir im Jahre 1997 als Kautionssparbuch eröffnet; Nach dem Auszug aus der Wohnung 2000 haben wir wie gesagt die Kaution ganz vergessen; Da der Vermieter meine Adresse nicht hatte, konnte er mich nicht erreichen; Nun nach 7 Jahren habe ich meinen Vermieter auf einem Fest nochmals getroffen; Dieser hat mir von dem Kautionssparbuch erzählt und mir das Verpfändungsschreiben ne Woche später gegeben; Da ich aber werder das Sparbuch habe noch andere unterlagen bin ich mit dem Schreiben auf die entsprechende Bank gefahren um in Erfahrung zu bringen was nun mit dem Geld passiert ist; Es waren damals 1950 DM; Die Bank hat allerdings nichts gefunden; Nun haben diese ein Nachforschungsauftrag erstellt um zu schauen was mit dem Sparbuch passiert ist; Gersten rief mich die Bank an das das Sparbuch im Jahre 2003 aufgelöst wurde. Von wem und wieso konnten die Bankangestellte mir aber nicht sagen: Da das Sparbuch nicht von mir aufgelöst wurde weder vom Vermieter, frage ich mich wie sowas sein kann und was mit dem Geld passiert ist?
Ich habe darum gebeten das die Bank mir mitteilt was genau passiert ist! Hat jemand auch schon mal so ne erfahrung gemacht??!

Nachvollziehen sollte die Bank es jedenfalls noch können… diese Unterlagen sind nämlich fast ewig aufzubewahren.

Gruss Ivo

Hi Ivo,

ich hatte eine Bank gebeten,mir Kontoinformationen (Kontenabschluss wg. Erbe)zwecks Nachweis als Ausgangsvermögen mitzuteilen.
Es handelte sich um Giro- und Sparkonto, der Erbfall war 1989, die Anfrage war 2007.
Antwort war, das über die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren hinaus keine Informationen vorliegen und somit keine Auskunft gegeben werden könne.
Sind Ewigkeiten Institutsabhängig?

MfG

tantal

Nachvollziehen sollte die Bank es jedenfalls noch können…
diese Unterlagen sind nämlich fast ewig aufzubewahren.

Gruss Ivo

Hi,

ich bin zwar nicht Ivo, aber ich kann das auch beantworten.

Die Aufbewahrungsfrist für normale Geschäftsunterlagen einer Bank beträgt nach HGB 10 Jahre, gerechnet ab Erledigung. (Ein Kontoeröffnungsantrag wird also erst 10 Jahre nach Kontolöschung geschreddert).

Wenn also ein Kunde kommt, der wissen will, wer 1989 einen Auszahlungsbeleg unterschrieben hat oder der Empfänger einer Überweisung war, hat Pech.

ABER: Die Banken bewahren zumindestens die reinen Kontostaffelungen unbeschränkt auf - zumindestens seit der Währungsreform. Mit Kontostaffelung ist gemeint, dass die Bank noch sagen kann, dass am 1.5.1963 auf das Konto ein Überweisungseingang von 20 DM eingegangen ist, aber nicht mehr, von wem. Aus der Staffelung ergibt sich, dass die Bank theoretisch für jeden Buchungstag den Kontosaldo ermitteln kann.

Ob es für die unbeschränkte Aufbewahrung der Staffeln eine gesetzliche Regelung gibt, weiss ich grad nicht. Wenn die Banken die Daten haben, geben sie sie normalerweise auch an die Kunden raus, lassen sich das aber bezahlen. Je älter die Sache ist, desto aufwändiger. Man darf auch nicht denken, dass das alles „im Computer“ ist. Alte Kontoinformationen liegen auf so genannten Mikrofichen in staubigen Kellern und dort nach den Daten zu suchen und die auszudrucken, ist eine „Strafarbeit“. Das macht kein Mitarbeiter gern. Vielleicht kommt daher die Abwehr „das geht nicht“, obwohl bei einer unbeschränkten Aufbewahrung der Staffeln das zumindestens theoretisch möglich wäre.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Hans-Jürgen,

danke für die Erklärung. Ich möchte lieber nicht darüber nachdenken, dass mich unter Umständen die Bequemlichkeit eines Bankmitarbeiters einen vierstelligen Betrag gekostet hat. Gebühren wären kein Thema gewesen, aber diese wurden nicht genannt.

MfG

tantal

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