hi,
das kapital wird herabgesetzt (erster schritt) um den verlust „abzuschreiben“.
Passiva bsp.
Grundkapital 1.000.000
Verlustvorträge -500.000
verbindlichkeiten 0,-
—> das vermögen der AG beträgt 500.000 EUR. wer also sagen wir aktien zum nennwert von 10 EUR gekauft hatte, hat nun nur noch aktien im wert von 5 EUR. herabsetzung erfolgt nun, damit auch irgendwieder gewinne ausgeschütttet werden können.
stelle man sich vor, die AG macht nun nach dem „hammer“ verlust stetig gewinne von 10% rendite (des vermögens) also 50.000 EUR gewinn p.a. jetzt müssten erstmal 10 jahre lang gewinne intern mit dem verlustvortrag verrechnet werden, bis wieder dividenden gezahlt werden dürften. das wollen die aktionäre nicht, die wollen nicht 10 jahre durststrecke.
also herabsetzung des GK um 500.000 EUR, das führt zwar nun auch faktisch zum nennwert einer jeden aktie von 5 EUR, aber der tatsächliche wert war ja schon bei 5 EUR. die aktionäre haben also keine einbußen aus der herabsetzung. wohl aber sieht nun die passiva der bilanz so aus:
Grundkapital 500.000 EUR
nun können auch die stetigen gewinne wieder ausgeschüttet werden (abgesehen von der gesetzlichen rücklage), weil das grundkapital mit dem verlust „verrechnet“ wurde.
insoweit stellt also keine kapitalherabsetzung nach verlusten sozusagen eine dividendenpolitik dar.
meist folgt der herabsetzung wegen verlustabschreibung natürlich gleich eine kapitalerhöhung, muss aber nicht, wenn sich bspw. das unternehmen nun „kleiner“ eingerichtet hat und bspw. den verlustbringenden geschäftszweig aufgegeben hat.
puuhh… ich hoffe das war etwas verständlich.
gruss vom
showbee