Nennwert einer Aktie

Hallo,

ich habe ein Verständnisproblem, der den Verlustausgleich einer Aktiengesellschaft betrifft. In diesem Artikel steht:" Für den Verlustausgleich in der ABD (ist die Flughafengesellschaft um die sich das ganze dreht)wurde der für solche Vorhaben übliche Weg beschritten: Zuerst wurde das Gesamtkapital herabgesetzt und zwar auf 1,9 Millionen Euro, der Nominalwert von 18 Euro auf 5 Euro reduziert, dann wurden über 610.000 neue Aktien ausgegeben, zum neuen Nominalwert von 5 Euro" Meine Frage lautet: wie kann man den Nominalwert einer Aktie reduzieren, ohne die früheren Aktionäre zu benachteiligen? Da könnte sich ja ein neuer Aktionär mit viel weniger Geld, mehr Anteile verschaffen. Der gesamte Artikel findet sich unter: http://www.unionfs.com/14d4005.html

Vielen Dank
Martin Unterholzner

Zuerst wurde das
Gesamtkapital herabgesetzt und zwar auf 1,9 Millionen Euro,
der Nominalwert von 18 Euro auf 5 Euro reduziert, dann wurden
über 610.000 neue Aktien ausgegeben, zum neuen Nominalwert von
5 Euro" Meine Frage lautet: wie kann man den Nominalwert einer
Aktie reduzieren, ohne die früheren Aktionäre zu
benachteiligen?

hi,

das ganze nennt sich kapitalerhöhung gegen einlagen und damit keine „verwässerung“ bei den beteiligungsquoten eintritt, erhält jeder altaktionär ein bezugsrecht auf neue aktien. der alt-aktionär hat also vorkaufsrechte auf neue aktien in dem verhältnis wie seine quote vorher war.

nachzulesen: § 186 Aktiengesetz http://bundesrecht.juris.de/aktg/BJNR010890965BJNE02…

mfg vom

showbee

Hallo showbee,

wieso wird zunächst das Kapital herabgesetzt und erst in einem zweiten Schritt angehoben? Welchen Zweck dient dieser „Umweg“?

Danke

Martin Unterholzner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

das kapital wird herabgesetzt (erster schritt) um den verlust „abzuschreiben“.

Passiva bsp.

Grundkapital 1.000.000
Verlustvorträge -500.000
verbindlichkeiten 0,-

—> das vermögen der AG beträgt 500.000 EUR. wer also sagen wir aktien zum nennwert von 10 EUR gekauft hatte, hat nun nur noch aktien im wert von 5 EUR. herabsetzung erfolgt nun, damit auch irgendwieder gewinne ausgeschütttet werden können.

stelle man sich vor, die AG macht nun nach dem „hammer“ verlust stetig gewinne von 10% rendite (des vermögens) also 50.000 EUR gewinn p.a. jetzt müssten erstmal 10 jahre lang gewinne intern mit dem verlustvortrag verrechnet werden, bis wieder dividenden gezahlt werden dürften. das wollen die aktionäre nicht, die wollen nicht 10 jahre durststrecke.

also herabsetzung des GK um 500.000 EUR, das führt zwar nun auch faktisch zum nennwert einer jeden aktie von 5 EUR, aber der tatsächliche wert war ja schon bei 5 EUR. die aktionäre haben also keine einbußen aus der herabsetzung. wohl aber sieht nun die passiva der bilanz so aus:

Grundkapital 500.000 EUR

nun können auch die stetigen gewinne wieder ausgeschüttet werden (abgesehen von der gesetzlichen rücklage), weil das grundkapital mit dem verlust „verrechnet“ wurde.

insoweit stellt also keine kapitalherabsetzung nach verlusten sozusagen eine dividendenpolitik dar.

meist folgt der herabsetzung wegen verlustabschreibung natürlich gleich eine kapitalerhöhung, muss aber nicht, wenn sich bspw. das unternehmen nun „kleiner“ eingerichtet hat und bspw. den verlustbringenden geschäftszweig aufgegeben hat.

puuhh… ich hoffe das war etwas verständlich.

gruss vom

showbee

Kapitalherabsetzung
Hallo,

das kapital wird herabgesetzt (erster schritt) um den verlust
„abzuschreiben“.

die Formulierung ist ja nun eher etwas „unwissenschaftlich“.

stelle man sich vor, die AG macht nun nach dem „hammer“
verlust stetig gewinne von 10% rendite (des vermögens) also
50.000 EUR gewinn p.a. jetzt müssten erstmal 10 jahre lang
gewinne intern mit dem verlustvortrag verrechnet werden, bis
wieder dividenden gezahlt werden dürften. das wollen die
aktionäre nicht, die wollen nicht 10 jahre durststrecke.

Das liest man immer wieder und auch gern mal in den online Verfügbaren Nachschlagewerken, hin und wieder auch in der Variante, daß so auch die (zukünftige) Dividendenrendite erhöht werden kann.

Das darf man getrost ins Reich der Fabeln und Märchen verweisen. Eine Kapitalherabsetzung wird üblicherweise dann durchgeführt, wenn das Eigenkapital des Unternehmens durch Verluste stark gemindert oder vollständig aufgezehrt wurde - an Dividenden denkt in dem Moment niemand, zumal bei der Kapitalherabsetzung erhebliche Werte vernichtet werden, die durch Dividendenzahlungen wohl eher nie ausgeglichen werden.

Der Grund für die Kapitalherabsetzung ist somit ein anderer: Bei der Kapitalherabsetzung steht der Reduzierung des Grundkapitals in der Bilanz in der GuV-Rechnung die Position "Ertrag aus Kapitalherabsetzung gegenüber. Dadurch erhöht sich der Jahresüberschuß, der Bilanzgewinn und letztlich das Eigenkapital, so daß die Unterdeckung ausgeglichen wird.

Gruß,
Christian

Der Grund für die Kapitalherabsetzung ist somit ein anderer:
Bei der Kapitalherabsetzung steht der Reduzierung des
Grundkapitals in der Bilanz in der GuV-Rechnung die Position
"Ertrag aus Kapitalherabsetzung gegenüber. Dadurch erhöht sich
der Jahresüberschuß, der Bilanzgewinn und letztlich das
Eigenkapital, so daß die Unterdeckung ausgeglichen wird.

hallo,

naja, da mag ich dir teilweise folgen. aber du erklärst hier die wirkung, nicht die ursache. wenn ich eine kapitalherabsetzung wegen verlusten mache, dann weil der posten „verlustvortrag“ weg muss. warum? bspw. dividendenpolitik. wie? satzungsänderung UND buchungsvorgänge! und dass einem soll-konto immer ein haben-konto gegenübersteht ist dem geneigten kenner einer doppelten buchführung ersichtlich.

und ob ich nun buche

Grundkapital AN Verlustvortrag

oder

Grundkapital AN Erträge aus Herabsetzung GK

und dann später

Bilanzgewinn AN Verlustvortrag Vorjahre

ist doch schnurz piep egal… das ist das wie, nicht das warum!

mfg vom

showbee

Guten abend,

naja, da mag ich dir teilweise folgen. aber du erklärst hier
die wirkung, nicht die ursache. wenn ich eine
kapitalherabsetzung wegen verlusten mache, dann weil der
posten „verlustvortrag“ weg muss. warum?

mit dem „wie“ wollte ich das „warum“ erklären. Das Ziel ist nicht die Verkleinerung der Eigenkapitalbasis wegen irgendwelcher möglicher zukünftiger Ausschüttungen sondern die Stabilisierung der Eigenkapitalbasis. Anders formuliet: Das Ziel ist die Buchung eines Ertrages und nicht die Reduzierung einer EK-Position.

dividendenpolitik. wie? satzungsänderung UND buchungsvorgänge!
und dass einem soll-konto immer ein haben-konto gegenübersteht
ist dem geneigten kenner einer doppelten buchführung
ersichtlich.

Das schon, nur hat die Bezeichung „doppelte Buchführung“ nichts mit der Buchung über soll- und haben-Konten zu tun, sondern weil im Vermögen und im Ertrag gebucht wird. Dies nur am Rande, weil es ein verbreiteter Irrtum zur Hekunft des Begriffes ist.

Kernaussage meiner Ausführungen: Es geht nicht um die Reduzierung des Eigenkapitals sondern um die Generierung von Erträgen.

Gruß,
Christian

Kernaussage meiner Ausführungen: Es geht nicht um die
Reduzierung des Eigenkapitals sondern um die Generierung von
Erträgen.

Hallo Christian,

womit wir m.E. bei einer Huhn/Ei Diskussion angelangt sind. Ob man nun den Gewinnausweis in der GuV oder den Ausweis im EK in der Bilanz als Ziel ansieht. Je nachdem ist der andere Schritt Voraussetzung.

Nebenbei: Soll&Haben sind m.E. fest mit der doppelten Buchführung verbunden. Wer nicht Vermögens- und Ertragslage (Bilanz/GuV) gleichzeitig ausweist, der bucht ja auch nicht Soll&Haben. Aber in der Geschichte der Buchführung bin ich nicht sooo fit, m.E. hatte ich im Hinterkopf, dass diese „mal wieder“ die Kaufleute aus Italien entwickelten (14-16Jhd.)…

Mfg vom

showbee

Guten morgen,

womit wir m.E. bei einer Huhn/Ei Diskussion angelangt sind. Ob
man nun den Gewinnausweis in der GuV oder den Ausweis im EK in
der Bilanz als Ziel ansieht. Je nachdem ist der andere Schritt
Voraussetzung.

ich scheine mich unklar auszudrücken, daher ein erneuter Versuch: Es geht bei der Kapitalherabsetzung nicht darum, in Zukunft eine schöne Ausschüttung sicherzustellen, sondern darum, eine unmittelbar bevorstehende Überschuldung und damit Insolvenz zu vermeiden.

Nebenbei: Soll&Haben sind m.E. fest mit der doppelten
Buchführung verbunden. Wer nicht Vermögens- und Ertragslage
(Bilanz/GuV) gleichzeitig ausweist, der bucht ja auch nicht
Soll&Haben.

Das ist die landläufige Meinung aber falsch. Da ich in diesem Fall mit dem Wikipedia-Text einverstanden bin, spare ich mir weitere Ausführungen: http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Buchf%C3%BChrung

Entscheidender Punkt:
Man spricht von doppelter Buchführung, wenn der Gewinn eines Unternehmens einerseits durch Betriebsvermögensvergleich (Buchung auf Bestandskonten) und andererseits durch Gewinn- und Verlustrechnung (Buchung auf Erfolgskonten) ermittelt wird. Die Buchung auf Konten setzt zwar voraus, dass man sowohl im Soll als auch im Haben bucht, dies alleine bedeutet aber noch keine „doppelte“ Buchführung.

Gruß,
Christian

sondern darum, eine unmittelbar bevorstehende
Überschuldung und damit Insolvenz zu vermeiden.

hallo & fröhliche weihnacht!

nun ja, das gilt m.E. nur für die kombination aus kapitalherabsetzung und kapitalerhöhung, denn eine kapitalherabsetzung wegen verhinderung überschuldung kommt i.d.R. zu spät. zwischen feststellung jahresabschluss („aua wir haben einen verlust“) und eintragung der herabsetzung im handelsregister sollte m.E. einige zeit verstreichen.

im übrigen ist für die insolvenz eh die überschuldungsbilanz (status) relevant. um die liquidität der gesellschaft zu stützen (insogrund zahlungsunfähigkeit) benötigt es dann aber immer der kapitalerhöhung, die herabsetzung als solche bringt da doch nix.

naja, meine meinung. ich sage ja NICHT, dass deine falsch ist… nur bringe ich argumente. vielleicht solltest du zur weihnacht auch nicht nur mit absoluten arbeiten… :smile:

gruss & frohen weihnachtsmann.

der showbee

Hallo,

im übrigen ist für die insolvenz eh die überschuldungsbilanz
(status) relevant. um die liquidität der gesellschaft zu
stützen (insogrund zahlungsunfähigkeit) benötigt es dann aber
immer der kapitalerhöhung, die herabsetzung als solche bringt
da doch nix.

doch, wie ich beschrieb.

naja, meine meinung. ich sage ja NICHT, dass deine falsch
ist… nur bringe ich argumente. vielleicht solltest du zur
weihnacht auch nicht nur mit absoluten arbeiten… :smile:

Das hat mit Weihnachten nicht viel zu tun. Ich hab nun beruflich mit Insolvenzen und damit vervbundenen Kapitalherabsetzungen mehr zu tun, als mir lieb ist. Und ehrlich: Bei Kapitalherabsetzungen denkt niemand an zukünftige Dividenden sondern an das kurzfristige Überlegen der Gesellschaft. Die Frage, wann was eingetragen wird, interessiert niemanden, sondern nur, wann welches EK ausgewiesen wird. Dafür braucht niemand ein Handelsregister.

Gruß,
Christian