Verbraucherinsolvenz und Steuerrückzahlung

Hallo zusammen.

Angenommen, ein Ehepaar hat seit einem Jahr eine Verbraucherinsolvenz laufen. Nun sollten sie eine Einkommensteuer Erklärung machen und haben für den Steuerberater 240 € hingelegt. Ihr gemeinsames Einkommen liegt bei zirka 1200€. Sie haben zwei kleine Kinder. Sie haben nun das Geld für den Steuerberater in Raten abgestottert (die letzte Rate wird noch fällig), da sie vom Inso-Verwalter (Sachbearbeiter) suggeriert bekamen, dass sie einen Teil der Rückzahlung behalten könnten. Im gesamten würden sie, um die 1300€ zurück erstattet bekommen. Nun bekamen die Eheleute aber die Mitteilung von der Geschäftsführerin des Inso Büros, dass alles Geld einkassiert wird und sie auch die Gebühren für den Steuerberater nicht zurück erstattet bekommen.
Da die beiden aber um einiges unterhalb des Existenzminimums leben, tut ihnen dies jetzt natürlich sehr weh. Der Herr vom Insolvenzbüro, der ihnen anfangs die Fehlinfo gegeben hatte, ist inzwischen gekündigt worden, da er anscheinend mehr solche Sachen verbockt hat.

Meine Frage ist nun, können diese Leute wirklich nichts zurück fordern? Es würde ja schon reichen, wenn sie ihre Steuerberaterkosten zurück bekämen.
Ob es hier eine Lösung zu Gunsten der Eheleute geben kann, würde uns sehr interessieren.

Liebe Grüße,
Wolfgang und Emina

Hallo,

als Ehepaar befindet man sich nicht in einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren wird für eine einzelne Person durchgeführt. Es kann also lediglich so sein, dass jeder Ehepartner für sich ein Verbraucherinsolvenzverfahren laufen hat. Die Pfändungsfreigrenze für Lohnpfändungen ist hierbei maßgeblich. Jeder hat einen Anspruch auf sein Einkommen bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze. Die liegt bei 3 Unterhaltsberechtigte (Ehegatte und 2 Kinder) bei 1479,99 € Nettoeinkommen für den Haushaltsvorstand. Und der Ehepartner hat nochmals zusätzlich einen Anspruch.
Das genannte Einkommen von 1200,- € liegt weit unter der Pfändungsfreigrenze. Insofern kann das Ehepaar hinzuverdienen. Der Treuhänder darf den Eheleuten nicht die gesamte Steuerrückerstattung wegnehmen.
Ich würde vorschlagen, den Sachverhalt in kurzen Sätzen dem Insolvenzgericht schriftlich mitzuteilen. Das Gericht wird dann darüber entscheiden.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

jeder der Eheleute hat sein eigenes Insolvenz-Verfahren laufen. Das stimmt. Was Du geschrieben hast, klingt ermutigend.
Die Betroffenen haben Dir eine E-Mail geschickt, mit der Bitte, diese nicht als Belästigung anzusehen. Dort sind nur einige genauere Details angegeben, die den Fall etwas genauer beschreiben.
Wenn Du die Zeit hast, lies sie bitte.

Vielen Dank
Wolfgang

PS: Nicht wundern. Wir haben unseren Nickname in „Zwergennest“ geändert.

Hallo Wolfgang,

ich werd sehen, was ich für Euch tun kann.

Frohe Ostern

Francesco

Klasse,

vielen Dank und Dir auch noch mal schöne Feiertage.
Liebe Grüße,
Emina und Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,

ich bin gerade durch Zufall auf den beigefügten Artikel gestoßen und habe dabei an Dein Posting gedacht.

Vieleicht hilft’s ja. Artikel vom 25.03.2004.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Gruß
Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tausend Dank!!!

Hallo Wolfgang,

ich bin gerade durch Zufall auf den beigefügten Artikel
gestoßen und habe dabei an Dein Posting gedacht.

Vieleicht hilft’s ja. Artikel vom 25.03.2004.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Gruß
Ralf

Hallo Ralf,

ich muss Dir unbedingt schreiben, dass Du ab sofort unser Held bist.
Der Link von Dir ist Gold wert. Zumindest aber 1370€.
Das ist die Summe, die wir vom Finanzamt zurück erstattet bekommen.

Ehrlich. Wir sind Dir so dankbar. Das kannst Du gar nicht ermessen.

Liebe Grüße,
Wolfgang und Emina

Hallo Emina,
hallo Wolfgang,

wenn’s wirklich hilft, würde es mich sehr für Euch freuen.

Vielen Dank auch für Eure Mail.

Viel Erfolg und gute Nacht

Ralf

Hallo Ralf,

ich muss Dir unbedingt schreiben, dass Du ab sofort unser Held
bist.
Der Link von Dir ist Gold wert. Zumindest aber 1370€.
Das ist die Summe, die wir vom Finanzamt zurück erstattet
bekommen.

Ehrlich. Wir sind Dir so dankbar. Das kannst Du gar nicht
ermessen.

Liebe Grüße,
Wolfgang und Emina