Wer darf Scheck einlösen?

Hallo,

ich habe heute einen Verrechnungsscheck bekommen, und soll den unverzüglich einlösen. Nun ist das Problem, das ich leider nicht persönlich zur Bank komme, da sie immer schon geschlossen hat, wenn ich von der Arbeit komme.

Darf also meine Mutter z.b. auch den Scheck einlösen? Sie hat auch ne vollmacht über meine anderen Konten?

LG Cleo

hallo cleo,

einen verrechnungsscheck kann jeder einlsöen.
dazu bedarf es keine spezielle vollmacht.
unterschreibe doch den scheck auf der rückseite und notiere dazu die
gutschriftskontonummer.
somit sollte es keine probleme geben.

gruss
markus

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Hallo!

Ich weiß gar nicht, wieso Du den Scheck unbedingt persönlich „einlösen“ willst, es ist schließlich ein VERRECHNUNGSscheck, d.h. er wird nicht in bar ausgezahlt sondern einem Konto gutgeschrieben.

Alle mir bekannten Banken verfügen über Formulare zum Einreichen eines Schecks.
Diesen füllst Du aus, packst den Scheck dazu und gibst ihn in der Bank ab, wirfst ihn in den Briefkasten der Bank oder schickst ihn mit der Post hin (letzteres mit dem postüblichen Risiko).

WER nun diesen Scheck samt Einreicherformular dort abgibt ist der Bank sowas von egal - das kannst Du sein, deine Mutter, der Postbote oder auch dein dressierter Rauhhaardackel…

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Cleo,

du solltest den Scheck auf der Rückseite indossieren (unterschreiben reicht bei einem Verrechungsscheck) und deine Mutter kan diesen dann Problemlos auf dein Konto einreichen. (Dass sie dieses tun soll und dass Sie darauf Vollmacht hat habe ich jedenfalls so verstanden.)

Sie könnte Ihn sogar auf Ihr Konto einreichen, da ich noch nie einen Verrechnungscheck ohne Überbringerklausel gesehen habe.

Schließlich ist es ja kein Orderscheck…

Gruß Ivo