Getränkepauschale

Hallo Zusammen :smile:

hab da mal ne Frage, wir haben geheiratet und im Vorfeld Getränkepauschale mit dem Veranstalter vereinbart für 50 Personen. Ebenso beim Essen ne Pauschale. Nun kamen aber zur Hochzeit nur 42 Personen und der Veranstalter verlangt dennoch für 50 Personen die Getränkepauschale.
Beim Essen ist es mir ja noch verständlich, da man beim Essen kalkulieren muss, dass es reicht. Aber bei den Getränken ? Der Veranstalter wird ja nicht nur soviel Getränke da haben, wie Gäste da sind. Außerdem trinkt jeder Gast unterschiedlich viel und einer nur Wasser und der andere nur Saft etc.

Oder was meint ihr ?

Grüsse, Oli

also ich weiß nicht wie es rechtlich ist, vielleicht solltest du die frage mit „man“ allgemein formuliert im Rechtsbrett stellen. Aber ich bin auch der EMinung, dass die Getränkepauschale dann nur für 42 leute angerechnet werden darf. Beim essen kocht er vemrutlich mehr und wirft den rest weg. Aber die Getränke werden doch nicht schlecht und werden sowieso nur einzeln geöffnet. Bzw. die Reste die in einer angebrochenen Cola-flasche bleiben gibt es bei einem gast genauso wie bei 50.