Seit wann braucht man einen Führerschein?

Servus
seit wann braucht man in Deutschland einen Führerschein zuim Autofahren ?
MfG Christoph

Seit 1906; FS-Klassen gibt es seit 1910 (mG & owT)
.

Hallo Christoph,

mal etwas aus der Geschichte rezitiere:

Die wirklich allererste „Fahrerlaubnis“ wurde in Deutschland im Jahre
1888 vom „Großherzoglich-Badischen Bezirksamt“ dem Automobilbauer Karl Benz erteilt.
Sie lautete genau:
„Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“
Damit begann (wir sind ja schließlich ein Reich der Bürokratie…*grinz* ) die „Verwaltung“ des Straßenverkehres…

1904 gründete Rudolf Kempf in Aschaffenburg die
" Erste deutsche Autolenkerschule " .
Wobei diese aber mehr den Quarakter einer Kfz.-Mechaniker Ausbildung hatte denn einer heutigen Fahrschule glich.

Der Deutsche Reichstag verabschiedete im Jahre 1909 das
„Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ - die erste StVO Deutschlands. Darin enthalten waren Vorschriften über die einzelnen
Fahrerlaubnis-Klassen sowie die Prüfungsvorschriften.
Außerdem war die Höchstgeschwindigkeit auf 15 Km/h für alle Fahrzeuge
festgesetzt.

mfg

Frank

Ergänzend zu dem was hier schon richtig steht möchte ich noch auf eine Besonderheit in der DDR hinweisen, hier brauchten nämlich inhaber eines Offizierpatentes keinen Führerschein im zivilen Verkehr.

Gruß Andi

Hallo Andreas,
es wäre schön, wenn Du diese Aussage mit einer Quelle belegen könntest. Welche Offiziere (Land/Luft/Wasser/Polizei) sollten denn davon betroffen gewesen sein?

Dachsgruß

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Ich weiß es nur von den Offizieren der NVA.Wie es bei der VP,KVP und sonstigen Behörden aussah weiß ich nicht.

Gruß Andreas

hallo andreras,

wie erklärst du, daß die nva eigene fahrschulen hatte und jeder offiziersschüler die fahrerlaubnis ablegte?
auch soldaten und unteroffizieren nutzten die gelegenheit, die fahrerlaubnis zu erwerben.

strubbel
W:open_mouth:)

hallo andreras,

wie erklärst du, daß die nva eigene fahrschulen hatte und
jeder offiziersschüler die fahrerlaubnis ablegte?

Das wird ja der Grund dafür sein, daß Offiziere keinen eigenen zivilen Führerschein mehr brauchten.

hallo anderas,

es gab in der ddr eine fahrerlaubnis, aber keine militärische. einen führerschein ab 03.10.1990. wegen des namens.

strubbel
H:open_mouth:)

Hallo, Andi!
Hier liegst Du aber mächtig falsch. Ich weiß ja nicht, was Du unter „Inhaber eines Offizierspatents“ verstehst, ob einen Schiffsoffizier in der Handelsschifffahrt (die besaßen ja Patente) oder Offiziere der NVA, Polizei usw…
Wer motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen wollte, benötigte einen „Führerschein“ (so hieß das ab Beginn der 80er Jahre) bzw. die „Fahrerlaubnis“ (Bezeichnung bis dahin).
Gruß Boje

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Ich meine Offiziere der NVA und die brauchten bis zum Fall der Mauer keinen Führerschein!

Hallo, Andi!
Hier liegst Du aber mächtig falsch. Ich weiß ja nicht, was Du
unter „Inhaber eines Offizierspatents“ verstehst, ob einen
Schiffsoffizier in der Handelsschifffahrt (die besaßen ja
Patente) oder Offiziere der NVA, Polizei usw…
Wer motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen wollte, benötigte
einen „Führerschein“ (so hieß das ab Beginn der 80er Jahre)
bzw. die „Fahrerlaubnis“ (Bezeichnung bis dahin).
Gruß Boje

NA dann hat sich ja heute nicht viel dran geändert, wenn man bei der Bundeswehr in den Genuß eines militärischen Führerscheins kommt (PKW, LKW oder Boot)kann man sich den in einer gewissen ZEitspanne umschreiben lassen, sonst verfällt der. EIn Freund von mir hat so den LKW-Schein bekommen (der ihm einige Zeit einen netten NEbenverdienst brachte) und mein MAnn hätte einen Mini-Sportbootführerschein für Binnengewässer haben können (Modell Greenpeaceschlauchboot), den er hat verfallen lassen, da man die entsprechenden Boote meist auch ohne Schein fahren darf und dort wo man es nicht darf es aus gutem Grund nicht darf und nicht zuletzt, weil das nächstgelegene Wasser hier das Meer ist und dafür braucht man eh einen anderen Schein.
Schöne Grüße
Susanne

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