Feuerstellenabnahme?

Hallo zusammen,
ich habe mit einem Haus einen Kaminofen der Fa. Fireplace erworben. Nach einigem hin und her habe ich den Ofen auch gut zum Laufen gebracht. Nun wurde im Frühjahr auch der Schornstein gekehrt. Auf Nachfrage beim Schornsteinfeger, ist kein Ofen in seinen Unterlagen eingetragen - trotzdem wird gekehrt (?). Nun hat mir ein bekannter von seiner Abnahme seines Ofens berichtet - der Schornsteinfeger war dort augenscheinlich recht genau - es wurde um jeden cm Abstand zur Wand gerungen. Dadurch aufmerksam gemacht habe ich mal meinen Abstand gemessen 12 cm - auf dem Typenschild habe ich Abstand min. 20 cm gelesen.

Bevor ich nun Alarm schlage, möchte ich einfach mal wissen, wie so eine Abnahme überhaupt abläuft. Wenn mein Ofen abgenommen worden wäre, hatte doch wohl der Schornsteinfeger diesen (offensichtlich) zu geringen Abstand moniert - oder? Welche Konsequenzen hat ein nicht abgenommener / eingetragener Ofen für mich (z. B. Feuerversicherung)? Wie teuer ist so eine Abnahme und was wird dort überhaupt geprüft?

Mein bekannter und ich wohnen beide in Niedersachsen.

Vielen Dank für die Hilfe

Jens

Hallo Jens,

da hat jedes Bundesland eigene Vorschriften. Schornsteinfeger haben Festbrennstofföfen dann abzunehmen und regelmäßig zu überprüfen, wenn die Leistung größer gleich 15kW ist.
Mitunter kommen Typenschilder auch abhanden…

Mit freundlichen Grüßen
Schubtil

Hallo Jens,

als mein Haus duch den Schornsteinfegermeister abgenommen wurde, hat er mich, obwohl ich keine Feuerstätte, sondern nur einen Schornstein habe, über die Wichtigkeit seines Berufes aufgeklärt. (Der Schornstein ist für einen späteren Einbau eines Kamin/Kachelofens gebaut worden)

Es gibt da wohl eine Unmenge von Faktoren / Gesetze die man berücksichtigen muß, wenn man sich einen Kamin oder Kachelofen aufstellen möchte. Raumluft bez. Raumluftunabhängkeit, Kontaktschalter usw tec pp . Ich habe dann irgendwann die Ohren zugemacht.

Schau mal hier nach. Vielleicht findest du ja was
http://bundesrecht.juris.de/feuao/__7.html

Viel Erfolg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich habe mit einem Haus einen Kaminofen der Fa. Fireplace
erworben. Nach einigem hin und her habe ich den Ofen auch gut
zum Laufen gebracht.

was denn für ein Hin- und Her?

Nun wurde im Frühjahr auch der
Schornstein gekehrt. Auf Nachfrage beim Schornsteinfeger, ist
kein Ofen in seinen Unterlagen eingetragen - trotzdem wird
gekehrt (?).

Hast du den Ofen selbst eingebaut? Hier in BW musst du den Einbau eines Ofens melden (hat bei uns der Ofenbauer gemacht). Meines Wissens ist die Brandschutzverordnung bundesweit gültig.

Nun hat mir ein bekannter von seiner Abnahme
seines Ofens berichtet - der Schornsteinfeger war dort
augenscheinlich recht genau - es wurde um jeden cm Abstand zur
Wand gerungen. Dadurch aufmerksam gemacht habe ich mal meinen
Abstand gemessen 12 cm - auf dem Typenschild habe ich Abstand
min. 20 cm gelesen.

der Abstand dient dem Brandschutz. Bei einem guten Kaminofen werden solche wichtigen Angaben wie Wandabstände in der Aufbauanleitung genannt (RTFM).

Bevor ich nun Alarm schlage, möchte ich einfach mal wissen,
wie so eine Abnahme überhaupt abläuft.

da unser Ofenbauer und der Bezirksschornsteinfeger schon viel miteinander zu tun hatten (und ich spreche hier nicht von Gemauschel), war dem Kaminkehrer klar, dass die Aufstellung entsprechend sorgfältig erfolgt ist. Er hat es sich angeschaut, die Funktion der automatische Türschließung geprüft und einen Probebrand gemacht (um zu sehen, ob der Ofen richtig zieht).

Wenn mein Ofen
abgenommen worden wäre, hatte doch wohl der Schornsteinfeger
diesen (offensichtlich) zu geringen Abstand moniert - oder?

Was jetzt? Du hast mit dem Schornsteinfeger gesprochen, er hat aber keine Abnahme gemacht? Hast du ihm gesagt, dass du einen Kaminofen hast? Und trotzdem wollte er ihn sich nicht anschauen?

Welche Konsequenzen hat ein nicht abgenommener / eingetragener
Ofen für mich (z. B. Feuerversicherung)? Wie teuer ist so eine
Abnahme und was wird dort überhaupt geprüft?

Wenn der Kaminofen die Ursache eines Brandes ist und er nicht fachgerecht aufgestellt und abgenommen wurde, kann sich die Feuerversicherung weigern zu zahlen. Der Kaminfeger hat das Recht, den Kamin stillzulegen, sollte er den Betrieb für zu gefährlich halten.

Die Abnahme hat bei uns ca. 60 Euro gekostet inklusive Kontrolle unserer Gasheizung.

Gruß, Niels

Hallo,

Schornsteinfeger
haben Festbrennstofföfen dann abzunehmen und regelmäßig zu
überprüfen, wenn die Leistung größer gleich 15kW ist.

Abnehmen müssen sie auch kleinere Feuerstellen.

Mitunter kommen Typenschilder auch abhanden…

Mitunter hat ein gemauerter Kamin noch nie ein Typenschild gehabt. Was soll uns das sagen?

Gruß
loderunner

was denn für ein Hin- und Her?

Ich habe den Ofen mit dem Haus gekauft. Der Verkäufer hat mir einige Tipps gegeben, wie ich diesen betreiben solle (Einstellung Primär/Sekundärluft etc.) - leider war dies alles andere als Richtig (Verrußte Scheibe nach ca. 1-2 Tagen …). Nachdem ich Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen habe, läuft er super.

Hast du den Ofen selbst eingebaut? Hier in BW musst du den
Einbau eines Ofens melden (hat bei uns der Ofenbauer gemacht).
Meines Wissens ist die Brandschutzverordnung bundesweit
gültig.

S. o. ich habe den Ofen übernommen - ich bin nun nur stutzig geworden ob der Erbauer dies getan hat.

der Abstand dient dem Brandschutz. Bei einem guten Kaminofen
werden solche wichtigen Angaben wie Wandabstände in der
Aufbauanleitung genannt (RTFM).

Die Angabe des Abstandes habe ich dem Typenschild (mit Hilfe eines Umlenkspiegels, da er so nah an der Wand steht, dass es unmöglich ist, es „normal“ abzulesen. Eine Aufbauanleitung bzw. Betriebsanleitung gab es vom Verkäufer nicht.

Bevor ich nun Alarm schlage, möchte ich einfach mal wissen,
wie so eine Abnahme überhaupt abläuft.

Wenn mein Ofen
abgenommen worden wäre, hatte doch wohl der Schornsteinfeger
diesen (offensichtlich) zu geringen Abstand moniert - oder?

Was jetzt? Du hast mit dem Schornsteinfeger gesprochen, er hat
aber keine Abnahme gemacht? Hast du ihm gesagt, dass du einen
Kaminofen hast? Und trotzdem wollte er ihn sich nicht
anschauen?

Genau - ich habe den Bezirksschornsteinfeger wegen einer Terminsache angerufen - dabei habe ich mich erst mal informiert, inwiefern „unser“ Ofen denn bekannt ist. Er sagte nur daraufhin, er hätte keinen eingetragen … - leider hatte ich am Telefon zu der Zeit keine Zeit um noch einmal nachzuhaken. Aber auch der Schornsteinfeger, der daraufhin gefegt hat, hat keinesfalls den geringen Abstand moniert bzw. sich gewundert, dass dort ein Ofen steht der (zumindest in den Unterlagen des Bezirksschonsteinfegers) nicht vorhanden ist (der Ofen ist allerdings vom Vorbesitzer schon seit 5 Jahren in Betrieb gewesen - vielleicht gibt es ja so etwas wie ein Gewohnheitsrecht …). Der Bezirksschornsteinfeger hat von sich aus keinerlei Aktion gemacht(!). Ich hoffe einmal es handelt sich alles nur um ein Missverständnis.

Welche Konsequenzen hat ein nicht abgenommener / eingetragener
Ofen für mich (z. B. Feuerversicherung)? Wie teuer ist so eine
Abnahme und was wird dort überhaupt geprüft?

Wenn der Kaminofen die Ursache eines Brandes ist und er nicht
fachgerecht aufgestellt und abgenommen wurde, kann sich die
Feuerversicherung weigern zu zahlen. Der Kaminfeger hat das
Recht, den Kamin stillzulegen, sollte er den Betrieb für zu
gefährlich halten.

Und genau deshalb wollte ich noch mal von dritter Seite eine Meinung haben. Ich werde nun unverzüglich den Sachverhalt nochmals schriftlich den Bezirksschornsteinfeger darlegen und um eine Stellungnahme / Prüfung bitten.
Ich finde diese ganze Angelegenheit mehr als seltsam - aber ich lasse mir lieber einen neuen Ofen vom Fachmann aufstellen als diesen weiter mit einer Portion Angst im Nacken weiter zu betreiben.

Die Abnahme hat bei uns ca. 60 Euro gekostet inklusive
Kontrolle unserer Gasheizung.

Gruß, Niels

Vielen Dank für die Ausführliche Antwort!

Gruss

Jens

Hallo,

Schornsteinfeger
haben Festbrennstofföfen dann abzunehmen und regelmäßig zu
überprüfen, wenn die Leistung größer gleich 15kW ist.

Abnehmen müssen sie auch kleinere Feuerstellen.

Hier gilt die Feuerungsverordnung und die ist von Bundesland zu Bundesland erheblich unterschiedlich.

Mitunter kommen Typenschilder auch abhanden…

Mitunter hat ein gemauerter Kamin noch nie ein Typenschild
gehabt. Was soll uns das sagen?

Der ursprüngliche Fragesteller hat von einem Typenschild an seinem Ofen geschrieben (20cm Wandabstand lt. Typenschild). Du hast das sicherliche beim Lesen der vielen Antworten längst wieder vergessen. Damit hat aber der Schornsteinfeger nichts zu tun. Alzheimer(?) behandelt der nämlich wirklich nicht, egal in welchem Bundesland.

Mit freundlichen Grüßen
Schubtil

Hallo,

Hier gilt die Feuerungsverordnung und die ist von Bundesland
zu Bundesland erheblich unterschiedlich.

Das habe ich auch gar nicht anders behauptet.
Aber zeig doch bitte mal eine, nach der man irgendeine Feuerstelle mit Anschluss an einen Schornstein ohne Abnahme durch den Schornsteinfeger betreiben darf.

Mitunter kommen Typenschilder auch abhanden…

Mitunter hat ein gemauerter Kamin noch nie ein Typenschild
gehabt. Was soll uns das sagen?

Der ursprüngliche Fragesteller hat von einem Typenschild an
seinem Ofen geschrieben (20cm Wandabstand lt. Typenschild).

Ja. Und? Ist sie abgefallen, oder wolltest Du ihm den Rat geben, sie versehentlich abfallen zu lassen (was am Typ des Ofens ja nun nicht grad viel ändert) oder was sollte das nun bedeuten?

Du
hast das sicherliche beim Lesen der vielen Antworten längst
wieder vergessen.

Es waren ja nicht sehr viele und ich habe es nicht vergessen.

Gruß
loderunner

Hallo,

Das habe ich auch gar nicht anders behauptet.
Aber zeig doch bitte mal eine, nach der man irgendeine
Feuerstelle mit Anschluss an einen Schornstein ohne Abnahme
durch den Schornsteinfeger betreiben darf.

Ich habe gerade mal in die sächsische F. geschaut. Da steht überhaupt nichts von Abnahme. So wie ich das kenne, überprüft der Schornsteinfeger den Aufstellraum der Feuerstelle hinsichtlich Mindestgröße und Verbrennungsluftzuführung, sowie den Anschluß an den Schornstein und den Schornstein selbst. Die Feuerstelle selbst geht ihn, wenn unter 15kW, überhaupt nichts an.

Mitunter kommen Typenschilder auch abhanden…

Mitunter hat ein gemauerter Kamin noch nie ein Typenschild
gehabt. Was soll uns das sagen?

Der ursprüngliche Fragesteller hat von einem Typenschild an
seinem Ofen geschrieben (20cm Wandabstand lt. Typenschild).

Ja. Und? Ist sie abgefallen, oder wolltest Du ihm den Rat
geben, sie versehentlich abfallen zu lassen (was am Typ des
Ofens ja nun nicht grad viel ändert) oder was sollte das nun
bedeuten?

Das mit dem Typenschild kannst Du sehen wie Du willst.
Die aufgedrucken Mindestabstände sind jedoch im Bezug auf BRENNBARE Gegenstände nicht zu ignorieren. Die Mindestabstände auf den Typenschildern sagen die Abstände zu brennbaren Gegenständen aus. Steht der Ofen 12cm vor der Wand und ist diese aus nicht brennbarem Material, dann sollte die Angabe von 20cm auf dem Typenschild dafür uninteressant sein. Ohne Typenschild gilt ein Mindestabstand von 40cm (Sachsen) zu brennbaren Gegenständen. Das wird der Schornsteinfeger auch prüfen und es liegt auch im Interesse des Nutzers, Mindestabstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Du
hast das sicherliche beim Lesen der vielen Antworten längst
wieder vergessen.

Es waren ja nicht sehr viele und ich habe es nicht vergessen.

Dann verstehe ich Deine Aussage über die üblicherweise nicht vorhandenen Typenschildern an Kaminen in diesem Zusammenhang nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Schubtil

Hallo,

Die Feuerstelle selbst geht ihn, wenn unter 15kW, überhaupt
nichts an.

Dass das so einfach wohl nicht sein kann, zeigen Dir die netten Bilder auf dieser Seite:
http://www.schornsteinfeger-maengel.de/
die allerdings für Berlin gelten.
Die Logik sollte Dir allerdings sagen, dass es keinen Schornsteinfeger gibt, der den Anschluss einer alten Blechdose an den Schornstein zustimmt.

Das mit dem Typenschild kannst Du sehen wie Du willst.
Die aufgedrucken Mindestabstände sind jedoch im Bezug auf…

Ach so - darauf wolltest Du hinaus. Ich dachte, das bezöge sich auf die von Dir genannten 15kW Heizleistung.

…Das wird der Schornsteinfeger auch
prüfen…

Wie? Jetzt auf einmal doch? Widersprichst Du Dir da nicht selber?

Aber ich denke, das haben wir geklärt.

Gruß
loderuunner

Hallo,

Die Logik sollte Dir allerdings sagen, dass es keinen
Schornsteinfeger gibt, der den Anschluss einer alten Blechdose
an den Schornstein zustimmt.

Hier bist Du gewaltig im Irrtum. Jeder alte Kanonenofen kann angeschlossen werden, wenn die Bedingungen lt. Feuerungsverordnung eingehalten werden (Zuluft, Raumgröße, entsprechender Schornstein, Abstände zu BRENNBAREN Materialien). Die meisten Schornsteinfeger achten auf die Dinge, auf die sie achten müssen und das ist gut so. Einzelne schießen aber auch über das Ziel hinaus. Ich habe selbst schon einen Schornsteinfeger mit Hilfe des Bauamtes zur Abnahme einer Feuerstelle gezwungen. Ist mir aber erst einmal passiert, dass ein Schornsteinfeger seine Privatmeinung durchsetzen wollte.
Nochmal: Festbrennstofffeuerstellen unter 15kW unterliegen NICHT der Prüfung durch den Schornsteinfeger. Sehr wohl aber prüft dieser den ordnungsgemäßen Anschluß, den Schornstein selbst, sowie die Verbrennungsluftversorgung, möglicherweise auch Sicherheitsabstände.

Das mit dem Typenschild kannst Du sehen wie Du willst.
Die aufgedrucken Mindestabstände sind jedoch im Bezug auf…

Ach so - darauf wolltest Du hinaus. Ich dachte, das bezöge
sich auf die von Dir genannten 15kW Heizleistung.

Nochmal, Du kannst das beziehen worauf Du willst.

…Das wird der Schornsteinfeger auch
prüfen…

Wie? Jetzt auf einmal doch? Widersprichst Du Dir da nicht
selber?

Nein.

Aber ich denke…

Ich bitte darum!

Mit freundlichen Grüßen
Schubtil

Hallo,

Die Logik sollte Dir allerdings sagen, dass es keinen
Schornsteinfeger gibt, der den Anschluss einer alten Blechdose
an den Schornstein zustimmt.

Hier bist Du gewaltig im Irrtum. Jeder alte Kanonenofen kann
angeschlossen werden, wenn die Bedingungen lt.
Feuerungsverordnung eingehalten werden (Zuluft, Raumgröße,
entsprechender Schornstein, Abstände zu BRENNBAREN
Materialien).

Wenn der Kanonenofen eine Zulassung hat, ist das wohl kein Problem. Wenn nicht, gibt es genau zwei Möglichkeiten:
a) Der Schornsteinfeger lehnt den Anschluss ab, weil er nebenbei noch ein wenig auf Brandschutz zu achten hat, völlig unabhängig von der ohnehin bei einem nicht bauartgeprüften Ofen unbekannten Heizleistung.

b) Der Schornsteinfeger hat keinerlei Befugnis, den Ofen selber zu prüfen / zu bewerten / abzunehmen, weshalb der Betrieb selbst gebastelter Öfen immer zulässig ist, wenn der Bastler 4,9kW draufschreibt. Die Din18891 gilt nur für Öfen, die in den Handel kommen.

Was ist nun richtig? Siehst Du evt. eine dritte (oder weitere) Möglichkeit(en)?

Die meisten Schornsteinfeger achten auf die
Dinge, auf die sie achten müssen und das ist gut so.

Genau. Und wenn Du die mal aufzählst, ist da der Brandschutz immer dabei - deshalb gibt es überhaupt die Schornsteinfegerpflicht. Und der Brandschutz hört nun mal nicht am ofenseitigen Ende des Ofenrohrs auf.

Gruß
loderunner