Hilfe für getauschte terassendielen

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben bei einem sägewerk für unsere terasse über 60 quadratmeter holzdielen aus thermokiefer gekauft ,die das sägewerk auch von einem hersteller bezogen hat. wir haben extra das teurere holz genommen, ca. 35 eur/qm,damit wir die schieferproblematik minimieren.
ich habe die terassenbretter selber montiert.nach kurzer zeit hatten wir aber schon eben diese problematik, dass man barfuss fast nicht mehr laufen konnte. dem sägewerk habe ich das schon im zweiten jahr gesagt, da handwerker für so was aber keine zeit haben und er das auch nicht glauben wollte,verging noch ein ganzes jahr, bis der dann kam und sich das angeschaut hat. er war dann sehr überrascht, dass es doch so schlimm ist mit dem schiefern und kam mit dem hersteller vorbei,der das ebenfalls bestätigte. er habe noch nie so einen fall wie den unseren gehabt. sein angebot war nun, uns neue bretter zur verfügung zu stellen. auf unsere anfrage, ob er uns noch weiter entgegenkommen kann bezüglich einer hilfe für die demontage der alten und montage der neuen bretter war dann die stimmung nicht mehr so toll, er meinte, sein angebot ist schon das aller äusserste was er machen kann und will. jetzt stellt sich natürlich die rechtliche frage. wir wollen natürlich auch nicht mit ihm streiten, aber es ist auch meine arbeitszeit, die bretter raus und wieder reinzuschrauben, mit vielen ausschnitten für geländer, geschätzt 2 tage. kann ich guten gewissens ein weiteres entgegenkommen verlangen?
vielen dank für eine antwort
matthias

hallo Herr Geissler,

leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen, weil ich in dieser Angelegenheit keine juristische Vorbildung habe.
Dennoch würde ich beim Lieferanten nochmals nachbohren, denn der schadhafte Boden wurde von ihm geliefert. Da Sie die Platten nicht gekauft haben um diese in der Garage zu lagern, sondern sie zu Nutzungszwecke verlegt haben, liegt es nahe nach einer Beteiligung an den Anbringungskosten fragen.

viel Glück und es tut mir leid Ihnen keine Hilfe leisten zu können.

mfg hans Lipowicz

Hallo Matthias,
bin leider kein Rechtsexperte. Als Häuslebauer und do-it-yourself-macher meine persönliche Meinung dazu:
Der Materialersatz (Wert ca. 2100 Euro) ist schon ok.
Darüberhinausgehende Forderungen für Herausnehmen und neu verlegen dürften vermutlich ohne Erfolg bleiben.
Anders vielleicht noch, wenn eine Garantie abgegeben wurde. Frage: willst Du überhaupt das gleiche Material noch einmal verlegen? Mit der Gewissheit, das gleiche passiert? Holz ist eben Holz, ein Naturprodukt und das ist häufig auch der Grund für die Verwendung gegenüber Stein oder Beton oder …
Wie auch immer, wünsche ich Dir Erfolg dabei.
Heinrich

Sorry,
aber davon habe ich gar keine Ahnung.

Hallo!
Ich denke hier ist eine Verbraucherschutzzentrale gefragt. Damit habe ich leider keine Erfahrung. Mir erscheint es ein gutes Angebot zu sein (subjektiv) Rechtlich habe ich keine Ahnung, leider.

viel Erfolg

Stefan

Hallo!
Fraglich ist, ob er überhaupt rechtlich verpflichtet ist, zu den angebotenen neuen Brettern auch noch eine Entschädigung für die Verlegung zu gewähren, zumal diese ja auch nicht beim ersten Male von Firmenseite aus übernommen wurde.

Das Angebot ist m.E. in Ordnung. Allerdings ist diese Frage eine komplexe Frage des BGB und seinen Ausführungen im Vertragsrecht. Ich bitte, eine entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren.

Gruß