Wasserschaden

Hallo,

wir haben einen Wasserschaden entdeckt.

Ich denke, hier greift die Wohngebäudeversicherung.

Jetzt haben wir gelesen, dass die Versicherungsgesellschaft die Versicherung nach Regulierung kündigen kann. Weiss jemand, ob dies häufig vorkommt bzw. wann so etwas vorkommt?
Wann sollte man den Schaden ggf. selbst begleichen?
Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht?

Danke & viele Grüße

Hallo,

Moin,

wir haben einen Wasserschaden entdeckt.

Ich denke, hier greift die Wohngebäudeversicherung.

Ich denke hier greift die Leitungswasserversicherung. Aber nur, wenn es sich um Wasser aus der Leitung handelt. Bei Wasser durch ein geöffnetes (zerstörtes) Fenster könnte es sich um einen Fall für die Sturmversicherung handeln.

Jetzt haben wir gelesen, dass die Versicherungsgesellschaft
die Versicherung nach Regulierung kündigen kann. Weiss jemand,
ob dies häufig vorkommt bzw. wann so etwas vorkommt?

Wenn die Versicherung dich loswerden will, d.h. wenn die Summe der Schäden bei deiner Versicherung (alle Versicherungen bei der Gesellschaft) aufgrund der Vielzahl der Schäden eindeutig über den Beiträgen liegt. Ein Brandschaden mit riesiger Schadenssumme wird vermutlich nicht zur Kündigung führen, im Gegensatz zu dauernd gemeldeten Kleinschäden, die in der Summe über dem Beitragssatz liegen.

Wann sollte man den Schaden ggf. selbst begleichen?
Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht?

Nein

Danke & viele Grüße

vnA

Hi PIBO,

zunächst muss die Ursache des Wasserschadens geklärt werden, um ermitteln zu können, welche Versicherung (-sart) für die Regulierung zuständig wäre.

Bestimmte Ursachen wie Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit können Versicherungsschutz generell ausschließen.

Dann ist zu klären, ob Du diese Art Schadenfall tatsächlich versichert hast.

Erst danach kannst Du ggf. mit der Versicherung direkt absprechen, ob es ggf. günstiger sein kann, den Schaden selbst zu begleichen.

Hi

Jetzt haben wir gelesen, dass die Versicherungsgesellschaft
die Versicherung nach Regulierung kündigen kann.

auch du hast diese Möglichkeit der Kündigung nach einem abgewickelten Schadensfall…
Li