5 Jahre keine Wartung der Gastherme. Thermoelement kaputt. Wer muss zahlen?

Hallo,

Ich habe im Sommer 2014 ein Mehrfamilienhaus gekauft, die Wohnungen sind alle vermietet. Neulich rief mich eine Mieterin an und klagte das ihre Heizung kaputt ist (Gasetagenheizung), da die Mieterin nicht erfrieren soll bat ich sie eine Fachfirma zu rufen die sich das mal anschauen. Die Firma kam zu dem Ergebnis das ein „Thermoelement“ kaputt sei und hat diesen ausgetauscht. Kostenpunkt Thermolement knapp 10€. Mit Einbauservice usw kommen wir auf 125€.
Die Firma hat dann noch in die Rechnung geschrieben das die letzte Wartung der Gastherme im Juli 2010 war! Nun meine Frage, wer muss das zahlen? Die Wartung muss der Mieter zahlen und die muss doch jährlich erfolgen?! Was ist mit den Reperaturen wie eben jetzt dieses Thermoelement?? Danke schon mal für eure Antworten

Hallo
Der Mieter der die letzten 5 Jahre darin gewohnt hat müsste eigentlich die Kosten bezahlen .
Da dieser keine Wartungen gemacht hat kann man normalerweise der jetzigen Mieterin nicht anlasten . So sehe ich das .
viele Grüße  noro

Hallo,

Nun meine Frage, wer muss das zahlen?

Im Normalfall: Du. Oder ist irgendwo etwas anderes geregelt? Liegen Dir Mietverträge vor?

Die Wartung muss der Mieter zahlen

steht das im Mietvertrag?

und die muss doch jährlich erfolgen?!

und wer muss die veranlassen?

Was ist mit den Reperaturen wie eben jetzt dieses Thermoelement??

Vermutlich wird hier keine Kleingerätereparatur-Klausel greifen.

Gruß
achim

Wobei ich jetzt auch nicht sehe, wie welchen Einfluss die fehlende Wartung auf das Thermoelement gehabt haben sollte.

Mietvertrag liegt vor (von der Vorbesitzerin des Hauses noch), da ist aber kaum was geregelt. Da steht nur das nötigste… gibt es da keine gesetzliche Regelung?

Mietvertrag liegt vor (von der Vorbesitzerin des Hauses noch), da ist aber kaum was geregelt. Da steht nur das nötigste…
gibt es da keine gesetzliche Regelung?

Als Vermieter eines Mehrfamilienhauses solltest Du Dich wenigstens mit dem allernötigsten Basiswissen ausrüsten … wenn Du keinen Rechtsanwalt in Dauerstellung beschäftigen möchtest :wink:

Das fängt an mit Kenntnis der gesetzlichen Regelungen > BGB ab § 535 ff
Da wirst Du schnell erkennen, dass derartige Details nicht gesetzlich geregelt sind bzw. nur insoweit, dass der Vermieter alles an Instandhaltungen, Betriebskosten, Verwaltungskosten zu zahlen hat, was nicht erlaubterweise und wirksam mietvertraglich auf den Mieter übertragen wurde.

Also:
Ist die Beauftragung der Wartung tatsächlich mietvertraglich wirksam auf den Mieter übertragen? Wenn nein, dann ist die Beauftragung wie sonst auch Vermietersache; bei wirksamer Betriebskostenvereinbarung ist die Umlage der Wartungskosten auf den Mieter möglich.

Dazu sollte man natürlich auch die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung kennen und anzuwenden wissen.
(über obigen Link zu finden)

Das passende Unterforum lautet übrigens > Mietrecht

Grüsse Rudi

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Alles Deins!
Hallo,

Die Wände, die Fenster, die Heizung, die Tapeten, der Teppich (so vorhanden), die Wasserhähne, der Briefkasten, ggf. die Einbauküche, der Schrank und jedes Schloss darin, sprich alles, was Du dem Vermieter vermietest, ist Dein Eigentum und Du bist dafür verantwortlich! Inklusive Reparaturen und alle paar Jahre neuen Anstrich oder Tapeten oder Schneeschippen im Winter.

Und nun kannst Du im Mietvertrag nachlesen, ob vielleicht glücklicherweise einige Aufgaben oder Kosten an den Mieter abgeschoben wurden.

Gruß
achim

Servus,

was könnte denn einen Mieter dazu bringen, „Wartungen zu machen“?

Schöne Grüße

MM