… Sozialamt
Hallo zusammen,
ich überlege das Darlehen für das Haus meiner Eltern zu übernehmen.
Darlehen: 100.000€
Verkehrswert: 150.000€
Um eine Schenkung und eine evtl. Rückgriffsmöglichkeit nach § 528 BGB zu vermeiden, zeigen einige Internetseiten die Möglichkeit auf, die 50.000€ über eine Leibrente in dem Notarvertrag zu vermerken.
Fraglich ist nun:
-
ob das Sozialamt (in Falle Arbeitslosigkeit der Eltern) / Insolvenzverwalter (Verbraucherinsolvenz der Eltern) möglicherweise Ansprüche an mich innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes stellen könnten
-
eine Leibrente überhaupt eine Schenkung darstellt
-
ob ich selbst nach einer Verbraucherinsolvenz meiner Eltern weiterhin an den Insolvenzverwalter die monatlichen Beiträge abführen müsste
-
ob es auch ein limitiertes Modell der Leibrente gibt: also ob ich nach Zahlung von 50.000€ zzgl. Zinsen meine Zahlung einstellen könnte
-
wo ich den Vertragsentwurf für den Notar herbekomme (er hat angeblich keinen)
Ich weiß: viele Fragen. Über jede einzelne Beantwortung würde ich mich riesig freuen und bedanke mich schon einmal vorab!
Liebe Grüße
Nicole