§ 759 BGB Leibrente, Rückgriffmöglichkeit

… Sozialamt

Hallo zusammen,

ich überlege das Darlehen für das Haus meiner Eltern zu übernehmen.
Darlehen: 100.000€
Verkehrswert: 150.000€

Um eine Schenkung und eine evtl. Rückgriffsmöglichkeit nach § 528 BGB zu vermeiden, zeigen einige Internetseiten die Möglichkeit auf, die 50.000€ über eine Leibrente in dem Notarvertrag zu vermerken.

Fraglich ist nun:

  • ob das Sozialamt (in Falle Arbeitslosigkeit der Eltern) / Insolvenzverwalter (Verbraucherinsolvenz der Eltern) möglicherweise Ansprüche an mich innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes stellen könnten

  • eine Leibrente überhaupt eine Schenkung darstellt

  • ob ich selbst nach einer Verbraucherinsolvenz meiner Eltern weiterhin an den Insolvenzverwalter die monatlichen Beiträge abführen müsste

  • ob es auch ein limitiertes Modell der Leibrente gibt: also ob ich nach Zahlung von 50.000€ zzgl. Zinsen meine Zahlung einstellen könnte

  • wo ich den Vertragsentwurf für den Notar herbekomme (er hat angeblich keinen)

Ich weiß: viele Fragen. Über jede einzelne Beantwortung würde ich mich riesig freuen und bedanke mich schon einmal vorab!

Liebe Grüße

Nicole

Hallo Nicole,

es wäre wichtig zu wissen, warum man sich diese Gedanken macht. Dann könnte man besser und genauer antworten.
Steht eines dieser Umstände ins Haus (Sozialamt, Verbraucherinsolvenz) oder bereits vorhanden?

Falls dies noch nicht im Anzug ist, sondern nur eine Annahme in die Zukunft, gibt es eigentlich nur einen Weg, der sowohl einfach, als auch sicher ist.

Sie kaufen das Haus Ihrer Eltern gegen Übernahme der Verbindlichkeiten über € 100.000.
Gleichzeitig räumen Sie noch Ihren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht ein.
Dann hätten die Eltern ein sicheres Zuhause und Sie einen regulären Kauf und sind damit Eigentümer.

Wenn Sie versuchen, diverse verschlungene Pfade zu finden und umzusetzen, dann sind Sie fast immer auf der gefährlichen Seite. Die Regeln und Gesetze können sich plötzlich ändern und dies sogar rückwirkend!!!

Wenn Sie aber regulär kaufen, dann sind Sie Eigentümer und können mit ihrer Immobilie machen, was Sie wollen.

Ich hoffe, Ihnen einen vernünftigen fachlichen Rat gegeben zu haben, der Ihnen weiterhilft.
Falls Sie mich erneut kontaktieren wollen, bitte ich um direkte Sendung an meine Emailadresse, die Sie in meinem Profil finden, ebenfalls meine Grundsätze.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch